Neufassung der Hamburgischen Bauordnung
Mit dem Senatsbeschluss zur Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) wird das Bauen in Hamburg unbürokratischer, einfacher und schneller – ob für den Bau eines Einfamilienhauses, gewerbliche Vorhaben oder den Umbau von Bestandsbauten. Mit den Änderungen sollen zugleich die Kosten für Bauvorhaben reduziert werden, denn: Schnelles Bauen heißt günstigeres Bauen. Bevor das das Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten kann, befasst sich die Hamburgische Bürgerschaft mit der Neufassung. Anschließend werden die Sonderbauverordnung und die Fachrechtsgesetze angepasst.
Erleichterungen für Bauherrinnen und Bauherren
Mit der neuen HBauO wird unter anderem die Genehmigungsfreistellung eingeführt: Für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und sogar kleinere Mehrfamilienhäuser, die im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die das Baurecht vollständig einhalten, ist keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Sie müssen nur noch „angezeigt“ werden. Einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen darf bereits mit dem Bau begonnen werden.
Der Umbau von Bestandsgebäude ist aufgrund der aktuellen Regeln häufig kostenintensiv und aufwendig. Dies führt dazu, dass der Abriss des alten Gebäudes und ein anschließender Neubau manchmal einfacher ist, als der ressourcenschonende Erhalt des Bestandsgebäudes. Mit der Neufassung der HBauO wird der Bestandsschutz ausgeweitet, insbesondere für die Umnutzung zu Wohnraum. Werden z.B. Büroräume oder andere Aufenthaltsräume in Wohnungen umgewandelt, müssen Decken und Wände nicht mehr dahingehend umgebaut werden, dass sie dem Neubaustandard gleichen. So können Bestandsgebäude ressourcenschonend erhalten und genutzt werden.
Weitere Änderungen umfassen unter anderem die einfachere Genehmigung von Bauvorhaben, die neuen Wohnraum schaffen oder innovative und kostengünstigere Bauweisen umsetzen. Ebenso sorgt die neue HBauO für mehr barrierefreie Wohnungen und ein schnelleres und schlankes Baugenehmigungsverfahren für Gewerbe- und Sonderbauten.
Anpassung an die Musterbauordnung
Mit der Neufassung wird die HBauO zugleich an die Musterbauordnung (MBO) angepasst. Ziel der Musterbauordnung ist es, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, beispielsweise bei Brandschutzanforderungen. Die MBO wird regelmäßig durch die Bauministerkonferenz aktualisiert, an der alle Bundesländer teilnehmen. Die Gesetzgebungskompetenz für die eigene Bauordnungen verbleibt bei den Ländern.
Über die Hamburgische Bauordnung
Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) regelt die Anforderungen an Bauvorhaben, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Sie wird ständig fortgeschrieben, bei umfangreichen Änderungen wird sie gänzlich neu verfasst. Dies war zuletzt 2005 der Fall.