Finanzen und Bezirke

Hamburg bündelt Unterhaltsvorschuss künftig in einem Zentralamt

Hamburg richtet im Bezirksamt Wandsbek ein zentrales Amt für den Unterhaltsvorschuss ein. Damit sollen Verfahren effizienter und die Kosten dieser Sozialleistung begrenzt werden. Finanz- und Bezirkssenator Dr. Andreas Dressel betont: „Der Staat geht beim Unterhaltsvorschuss in Vorleistung – die Unterhaltsschulden müssen in möglichst großem Umfang wieder eingetrieben werden.“

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Neues Zentralamt für den Unterhaltsvorschuss startet

Hamburg organisiert die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses neu. Zum 1. April 2026 werden die bislang auf mehrere Bezirke verteilten Aufgaben in einem bezirklichen Zentralamt für Unterhaltsvorschuss gebündelt. Zuständig für ganz Hamburg wird künftig das Bezirksamt Wandsbek.

Insgesamt 106 Mitarbeitende arbeiten künftig in dieser zentralen Einheit. Für den Aufbau stellt die Stadt im Haushalt 2026 1,8 Millionen Euro bereit.

Mit der Neuorganisation reagiert der Senat auf Empfehlungen des Rechnungshofes, der Hamburgischen Bürgerschaft und der Prüfdienste der Finanzbehörde, die eine effizientere Organisation des Systems angeregt hatten.

Ziel: Kostenanstieg bei Sozialleistungen begrenzen

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Staat springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erklärte, dass steigende Sozialausgaben Bund, Länder und Kommunen zunehmend vor Herausforderungen stellten. Hamburg versuche deshalb sowohl auf Bundesebene als auch vor Ort Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausgaben besser zu steuern und Rückzahlungen konsequenter einzufordern.

„15 Prozent Rückgriffquote ist ein ambitioniertes, aber mit den eingeleiteten Maßnahmen machbares Ziel.“

Einheitliche Bearbeitung soll Verfahren verbessern

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die sogenannte Einheitssachbearbeitung. Dabei bearbeitet künftig eine Person den gesamten Fall – von der Auszahlung des Vorschusses bis zur Rückforderung beim unterhaltspflichtigen Elternteil.

Nach Einschätzung der Prüfinstanzen kann so der Überblick über die einzelnen Fälle verbessert werden. Gleichzeitig lassen sich Rückforderungen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil konsequenter verfolgen.

Durch diese Organisation soll die sogenannte Heranziehungs- und Rückgriffquote deutlich steigen – also der Anteil der erfolgreich zurückgeholten Unterhaltszahlungen.

Erste Ergebnisse zeigen bereits Wirkung

Trotz der laufenden Umorganisation zeigen die aktuellen Zahlen bereits erste Entwicklungen:

  • Die Rückgriffquote stieg von 10,9 Prozent im Jahr 2024 auf 11,11 Prozent im Jahr 2025.
  • Die ausgezahlten Leistungen gingen leicht zurück – von 95,7 Millionen Euro auf 95,5 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig erhöhte sich der Rückfluss zu viel gezahlter Leistungen um mehr als eine Million Euro.

Mittelfristig strebt die Stadt eine Rückgriffquote von mindestens 15 Prozent an. Das würde zusätzliche Einnahmen von rund 3,7 Millionen Euro bedeuten.

Unterstützung für Kinder bleibt gesichert

Die Staatsrätin der Schul- und Familienbehörde Michaela Peponis betonte, dass der Unterhaltsvorschuss weiterhin eine wichtige Leistung für Kinder und Alleinerziehende sei. Er stelle sicher, dass Kinder finanziell abgesichert bleiben, auch wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

„Der Unterhaltsvorschuss sorgt für Stabilität und Verlässlichkeit im Alltag von Alleinerziehenden und ihren Kindern.“

Gleichzeitig müsse die Verwaltung bestehende Rückgriffsansprüche konsequent verfolgen, um den Haushalt zu entlasten und die Verantwortung der unterhaltspflichtigen Eltern durchzusetzen.

Zentrale Zuständigkeit beim Bezirksamt Wandsbek

Das neue Zentralamt wird organisatorisch im Bezirksamt Wandsbek angesiedelt. Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff sieht darin eine Chance, die Abläufe weiter zu verbessern und Erfahrungen für andere Verwaltungsbereiche zu sammeln.

Was der Unterhaltsvorschuss für Familien bedeutet

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er wird gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet.

Der Staat übernimmt die Zahlung zunächst, versucht anschließend aber, das Geld vom verpflichteten Elternteil zurückzuholen. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Alleinerziehende durch ausbleibende Unterhaltszahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

In Hamburg so wie im gesamten Bundesgebiet gibt es unterhaltspflichtige Elternteile, die nur eingeschränkt zahlen oder zahlen können  – etwa wegen niedriger Einkommen oder eigener Sozialleistungen. Trotzdem sieht die Stadt noch Spielraum, die Rückgriffquote weiter zu erhöhen.

Weitere Informationen

Kostenanstieg begrenzen

Bezirkliches Zentralamt Unterhaltsvorschuss geht in die Umsetzung

Hamburg bündelt den Unterhaltsvorschuss künftig in einem bezirklichen Zentralamt. Zum 1. April 2026 werden die Aufgaben im Bezirksamt Wandsbek zusammengeführt – ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Sozialverwaltung.

10. März 2026 Pressemitteilung