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Lärmaktionsplan

Fortschreibung des Lärmaktionsplans: Weiter mit Tempo 30 und zwei Ruheinseln mehr

In Hamburg sind nach Berechnungen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) rund 184.500 Menschen am Tag durch Straßenverkehr Lautstärken von über 65 Dezibel (dB) ausgesetzt. Nachts sind es sogar 215.000 Menschen, die von Lautstärken über 55 dB betroffen sind. Um hier sukzessive Abhilfe zu schaffen, gibt es seit 2008 den Lärmaktionsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird.

Welche Ergebnisse in der vierten Stufe (seit 2021) erzielt, welche geplant und jetzt vom Senat beschlossen wurden, hat Umweltsenator Jens Kerstan jetzt auf der Landespressekonferenz vorgestellt.

Umseltsenator Jens Kerstan zu den neuen Maßnahmen

Umgesetzte und in Planung befindliche Verbesserungen

Seit 2021 wurden im Stadtgebiet zusätzlich in 13 Straßen abschnittsweise Tempo-30-nachts angeordnet. Dadurch verringert sich der Lärmpegel um 3 Dezibel, was von der Wirkung der Halbierung der Verkehrsstärken und etwa der Lautstärke eines Radioweckers entspricht. Darüberhinaus wurden zwei weitere Ruheinseln ausgewiesen, sodass sich im gesamten Stadtgebiet nunmehr 15 Ruhige Gebiete mit einer Mindestgröße von 50 Hektar und 31 Ruheinseln befinden. Außerdem hat die Umweltbehörde ein freiwilliges Förderprogramm in Höhe von 1,3 Millionen Euro für passive Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm aufgelegt, von dem bis Ende 2022 Maßnahmen für 265 Objekte finanziert wurden.

Geplant ist, in der nächsten Stufe die Umsetzung von Tempo 30 nachts an weiteren 41 Straßenabschnitten mit 60 dB und mehr zu realisieren.

Karte zum Lärmaktionsplan
Karte zum Lärmaktionsplan BUKEA

Die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen (LAP) erfolgt auf der Rechtsgrundlage der europäischen Umgebungslärm-Richtlinie sowie der Vorgaben aus dem nationalen Bundesimmissionsschutzrecht. Der Aufstellung eines LAPs gehen die Berechnung der Lärmbelastung und deren kartographische Darstellung, die sogenannte Lärmkartierung, vorweg. Mit Beschluss des Senats zur Vierten Stufe des Lärmaktionsplanes (LAP) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, in der Zeit vom 2. September bis 29. September 2024 hierzu online Stellung zu nehmen und den Plan bei der BUKEA vor Ort einzusehen. Ein endgültiger Beschluss der Lärmaktionsplanung durch den Senat soll bis Ende 2024 erfolgen.

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