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Grundsteuer in Hamburg

Was Steuerpflichtige jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer in Hamburg, erstmals fällig wird sie am 30. April dieses Jahres. Was für Eigentümerinnen und Eigentümer in den kommenden Monaten wichtig wird und welche Entlastungen der Senat beschlossen hat.

  • Senatskanzlei

Senat beschließt Entlastung bei Kleinbeträgen

Der Senat hat beschlossen, dass Kleinbeträge bei der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr zu zahlen sind, wenn der Grundsteuermessbetrag zwei Euro nicht überschreitet. Dies entspricht einem Grundsteuerbetrag von knapp 20 Euro. Damit wird unnötiger Bürokratieaufwand für alle Beteiligten vermieden. Davon profitieren beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner, unbebauter Grundstücke mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche. Die Verordnung gilt auch für kleine Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

Versand der Bescheide ab März 2025

Die Vorbereitungen bei der Grundsteuer auf Seiten der Finanzbehörde und der Finanzämter kommen gut voran: Nachdem die Grundsteuererklärung abgegeben wurde, erhalten steuerpflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer in Hamburg ab März 2025 die Grundsteuermessbetragsbescheide und Grundsteuerbescheide. Aus dem Grundsteuerbescheid ergibt sich die Höhe der Grundsteuer. 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel zur neuen Grundsteuer in Hamburg

Ab wann muss die neue Grundsteuer bezahlt werden?

Um Steuerpflichtigen in diesem Jahr mehr Zeit zu geben, wird der erste Teilbetrag bei vierteljährlicher Zahlung nicht wie üblich am 15. Februar, sondern erst am 30. April 2025 fällig. Weitere Zahlungstermine 2025 sind der 15. Mai, der 15. August und 15. November.

Ab dem Jahr 2026 ist die Grundsteuer bei vierteljährlicher Zahlung dann wieder am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Bezahlung der Grundsteuer beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Die neuen Beiträge werden automatisch vom Konto abgezogen. Bestehende Daueraufträge hingegen sollten gelöscht und ein SEPA-Mandat eingerichtet werden – anderenfalls wird der alte Betrag zum falschen Zeitpunkt abgebucht.

Informationsangebote für Steuerpflichtige

Eigentümerinnen und Eigentümer können sich auf vielen Wegen zu der neuen Grundsteuer in Hamburg informieren und Fragen klären. Auch jetzt können Steuerpflichtige noch prüfen, ob eventuelle Fehler in der Grundsteuererklärung korrigiert werden müssen. Für Haushalte, die aufgrund hoher Wohnkosten stark belastet sind, kann beispielsweise ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Alle Informationen, Termine für die Grundsteuer-Info-Tour in den Hamburger Stadtteilen, Hilfe zur Berechnung der voraussichtlichen Grundsteuer sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter: Grundsteuer in Hamburg

Hintergrund

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird. Sie ist von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige, bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde in Deutschland die Reform der Grundsteuer beschlossen. Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein Modell entschieden, das den Anforderungen unserer Metropole sowie seiner Bürgerinnen und Bürger besser gerecht wird und auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruht.

Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer

Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung; entwickelt in Zusammenarbeit mit Orange Cube Werbeagentur
Grundsteuer

Was Steuerpflichtige jetzt wissen müssen

Finanzsenator Andreas Dressel hat jetzt über den Stand der Grundsteuerreform in Hamburg informiert und dargelegt, was Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im neuen Jahr wissen müssen.

07. Januar 2025 Pressemitteilung
Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung; entwickelt in Zusammenarbeit mit Orange Cube Werbeagentur

Grundsteuer

Die neue Grundsteuer in Hamburg: Hier finden Sie Informationen, Hintergründe, Hilfe zur Berechnung des voraussichtlichen Grundsteuerbetrages sowie Fragen und Antworten.