Städtisches Vergabegesetz

Hamburg stärkt das Prinzip „Gute Arbeit“

Hamburg verpflichtet Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen künftig zu fairer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen und vereinfacht zugleich die Vergabeverfahren. Finanzsenator Andreas Dressel erklärt: „Erstmals wird eine echte Tariftreue-Regelung im Landes-Vergaberecht fest verankert, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken.“

  • Senatskanzlei

Senat setzt auf faire Löhne bei öffentlichen Aufträgen

Der Senat hat eine Reform des Hamburger Vergabegesetzes beschlossen. Künftig müssen Unternehmen, die Aufträge der Stadt erhalten, ihre Beschäftigten nach tarifähnlichen Standards bezahlen und ihnen verbindliche Arbeitsbedingungen bieten. Dazu zählen unter anderem Mindesturlaub, geregelte Arbeitszeiten und ausreichende Ruhezeiten. Mit der neuen Regelung soll verhindert werden, dass Unternehmen Aufträge über niedrige Löhne gewinnen. Stattdessen werden Betriebe gestärkt, die ihre Beschäftigten fair bezahlen und gute Arbeitsbedingungen bieten.

Klare Regeln für Unternehmen und Beschäftigte

Die Vorgaben orientieren sich an den jeweiligen Branchentarifverträgen und werden in Rechtsverordnungen festgelegt. Diese werden zentral veröffentlicht, sodass transparent ist, welche Ansprüche Beschäftigte haben. Die Regel gilt vor allem für größere Aufträge – etwa ab 50.000 Euro bei Dienstleistungen. Beschäftigte, die an öffentlichen Projekten arbeiten, können künftig mit besseren und verlässlicheren Arbeitsbedingungen rechnen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen, die bereits nach Tarif bezahlen, einen faireren Wettbewerb.

Weniger Bürokratie, mehr Klarheit

Neben der Tariftreue vereinfacht der Senat auch die Vergabeverfahren. Der „Unterschwellenbereich“ betrifft kleinere öffentliche Aufträge – also zum Beispiel Dienstleistungen bis 216.000 Euro oder Bauprojekte bis rund 5,4 Millionen Euro. Bisher waren die Regeln dafür direkt im Gesetz festgelegt und haben auf andere, ziemlich komplexe Regelwerke verwiesen. Das machte Verfahren oft kompliziert und schwer anpassbar. Künftig werden diese Details nicht mehr starr im Gesetz geregelt, sondern in sogenannten Verwaltungsvorschriften. Das sind flexiblere Vorgaben, die schneller geändert werden können. Dies bedeutet, die Stadt kann Vergabeverfahren für kleinere Aufträge einfacher, schneller und unbürokratischer gestalten und bei Bedarf auch zügig an neue Entwicklungen anpassen.

Mit der Reform nutzt Hamburg seine jährlichen Aufträge in Höhe von rund 340 Millionen Euro gezielt, um gute Arbeit zu fördern – und sorgt dafür, dass öffentliche Gelder auch den Menschen in der Stadt zugutekommen.

Pressemitteilung

Hamburg stärkt einmal mehr das Prinzip „Gute Arbeit“

Städtisches Vergabegesetz bekommt erstmals echte Tariftreue-Regelung

Die Freie und Hansestadt Hamburg reformiert ihr Vergabegesetz, das hat der Senat heute beschlossen. Erstmals wird eine echte Tariftreue-Regelung im Landes-Vergaberecht fest verankert, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken.

31. März 2026 Pressemitteilung