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Grünes Hamburg

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün wird erfolgreich umgesetzt 

Seit 2019 gilt in Hamburg eine neue und bundesweit einmalige Schutz- und Kompensationsregelung für die Flächenkulisse des Grünen Netzes bis zum Zweiten Grünen Ring. Die Umsetzung des ‚Vertrags für Hamburgs Stadtgrün‘ bringt Hamburg mehr Grün und bessere Naturqualität.

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Neuländer Moorwiesen
Neuländer Moorwiesen Melanie Griem

Was wurde beschlossen?

Die Vereinbarung enthält für eine deutsche Großstadt bisher einmalige Regelungen zum Schutz und zur Entwicklung der Grün- und Freiflächen, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausreichen. Es werden darin sowohl Aussagen zur Quantität als auch zur Qualität der grünen Freiräume getroffen. 

Das umfasst zum einen Festlegungen über den Flächenanteil geschützter Räume (zum Beispiel Naturschutzgebiete), die vor allem in den Außenbezirken der Stadt liegen. Darüber hinaus geht es aber auch um die grünen Freiräume der inneren Stadt. Auch hier gilt es, Freiräume für die Erholung, das Stadtklima und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen. 

Umsetzungsstand

Jährlich legt Hamburg einen Bericht zum Umsetzungsstand vor. Der Bericht für das Jahr 2023 zeigt, dass im fünften Jahr nach Einigung zwischen der Volksinitiative des NABU mit der hamburgischen Bürgerschaft diese Ziele weiter erfolgreich umgesetzt werden. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biotop-Verbund werden genauso gesichert wie das Grüne Netz der Stadt. Tiere und Pflanzen profitieren zudem von unterschiedlichen Projekten und Maßnahmen. 

Viele Punkte aus dem Vertrag wurden bereits umgesetzt, zum Beispiel ein Vorkaufsrecht für Flächen in Landschaftsschutzgebieten, ein Rangerdienst mit zehn Mitarbeitenden oder das Monitoring der Bodenversieglung.

Andere Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung. In Hamburg werden beispielsweise zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz gestellt und die Biotopwerte außerhalb von Naturschutzgebieten aufgewertet.

Dauerhafte Ziele des Vertrags sind unter anderem der Schutz des grünen Netzes vor Bebauung und insgesamt der Schutz und Neuanlage von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Weitere Informationen

Das Grüne Netz schützen

Vertrag für Hamburgs Grün

Seit 2019 gilt in Hamburg eine bundesweit einzigartige Regelung zum Schutz der innenstädtischen Parks und Grünflächen.

Hamburgs Grün

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