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24. Juli 2024

Pressestatement zum Verbot des IZH

Pressestatement des Ersten Bürgermeisters Dr. Peter Tschentscher.

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Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher
Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher Senatskanzlei

Sehr geehrte Damen und Herren,

die verfassungsfeindlichen Aktivitäten des Islamischen Zentrums Hamburg wurden heute beendet. Die Blaue Moschee an der Alster ist geschlossen. Das Gebäude selbst und das Vermögen des IZH wurden beschlagnahmt. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen seit heute Morgen 6:00 Uhr diverse Objekte in Hamburg und 7 weiteren Bundesländern, um auch dort die Vermögenswerte des IZH zu beschlagnahmen und Beweismittel sicherzustellen. Darüber hinaus wurden 5 weitere Vereinigungen verboten, die dem IZH zugeordnet werden. Drei Moscheen in anderen Bundesländern wurden ebenfalls geschlossen.

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger,

dieser Tag tut unserer Stadtgesellschaft gut. Es war in den letzten Jahren schwer erträglich, die Berichte des Verfassungsschutzes zu den Aktivitäten in der Blauen Moschee und ihren Verbindungen zum Regime in Teheran zu lesen. Denn radikaler Islamismus und Antisemitismus haben keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt. Deshalb haben unsere Sicherheitsbehörden das IZH seit vielen Jahren überwacht und sind konsequent gegen die Vereinigung vorgegangen.

Wir haben den stellvertretenden Leiter des IZH, dem wir konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten nachweisen konnten, ausgewiesen. Wir haben dafür gesorgt, dass das IZH aus dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg austritt, und wir haben die Berichterstattung des Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung gerichtlich durchgesetzt. Die Erkenntnisse der Hamburger Sicherheitsbehörden haben wesentlich dazu beigetragen, dass das Bundesinnenministerium schließlich eigene Ermittlungen und Durchsuchungen begonnen hat.

Mein ausdrücklicher Dank gilt Bundesinnenministerin Nancy Faser, die – im Gegensatz zu ihren Vorgängern – unsere Hinweise ernst genommen, ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und heute das IZH-Verbot vollzogen hat.

Dieses systematische Vorgehen war erforderlich, denn das IZH war bundesweit aktiv und Teil eines großen islamistischen Netzwerkes, das sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland und gegen grundlegende Werte von Demokratie und Freiheit richtet.

Deshalb, liebe Hamburgerinnen und Hamburger, herzlichen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis, dass wir den zuweilen schneidigen Forderungen nach einem isolierten Vorgehen in Hamburg nicht nachkommen konnten.

Die mittlerweile vorliegenden Erkenntnisse zu den islamistischen Aktivitäten nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit – in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und weiteren Ländern – belegen, dass ein systematisches, koordiniertes Vorgehen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern erforderlich war. Unsere Demokratie ist wehrhaft. Doch ein Vereinsverbot muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgen und vor Gericht Bestand haben. Dafür sind die Voraussetzungen jetzt gegeben.

Ich danke besonders Innensenator Andy Grote und den Hamburger Sicherheitsbehörden für ihre engagierte und professionelle Arbeit, die substanziell zum heutigen Schlag gegen das islamistische IZH-Netzwerk beigetragen hat. Die Hamburgerinnen und Hamburger können sich darauf verlassen, dass wir auch in Zukunft mit aller Konsequenz gegen Islamismus, Antisemitismus und politisch-religiösen Extremismus vorgehen und dabei alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die sogenannte „Blaue Moschee“ an der Außenalster wurde – wie gesagt – heute vom Bundesinnenministerium beschlagnahmt und steht damit bis auf weiteres unter der Verwaltung des Bundes. Wir sind dazu mit dem Innenministerium in Kontakt und werden zu gegebener Zeit gemeinsam über Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung sprechen, die dem Charakter dieses Gebäudes an einem besonderen Ort gerecht wird.

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger,

es ist mir wichtig, heute noch auf eines besonders hinzuweisen: Das Vorgehen unserer Sicherheitsbehörden und das IZH-Verbot richten sich gegen politisch-religiösen Extremismus, gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten in Deutschland, die von einem Regime in Teheran gesteuert werden, das Grundrechte missachtet und in dem Menschenleben wenig wert sind.

Das IZH-Verbot und das Vorgehen unserer Sicherheitsbehörden richten sich nicht gegen die vielen anderen islamischen Gemeinden in Hamburg. Sie richten sich nicht gegen die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung. Sie richten sich ausdrücklich nicht gegen unsere Freunde, Kollegen, Nachbarn, unsere vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren islamischen Glauben in dem für Hamburg typischen friedlichen, toleranten und demokratischen Bewusstsein ausüben.

Sie sind ein wichtiger Teil unserer Stadtgesellschaft, in der Menschen aus über 190 Nationen friedlich und solidarisch zusammenleben. Eine Stadt der Toleranz, der Vielfalt und hanseatischen Weltoffenheit.

Herzlichen Dank.