Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,
sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
Frau Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft,
Frau Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts,
Herr Weiser,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Senats begrüße ich Sie herzlich zur feierlichen Verabschiedung von Dr. Stefan Schulz als Präsidenten des Rechnungshofs – und zur Ernennung seines Nachfolgers, Dr. Manfred Jäger.
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine altehrwürdige Institution, deren Wurzeln zurückreichen bis ins 19. Jahrhundert.
Mit seinem heutigen Auftrag wurde er am 1. Dezember 1948 gegründet, seit 1952 besitzt er Verfassungsrang.
Der Rechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dabei ist er unabhängig, dem Senat gegenüber selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.
Unabhängig meint, dass der Rechnungshof selbst darüber entscheidet, was, wann, wie und wo geprüft wird.
Seine Mitglieder genießen zugleich auch eine persönliche Unabhängigkeit, indem sie rechtlich mit Richterinnen und Richtern gleichgestellt sind.
Grundlage für ihre Arbeit sind die geltenden Gesetze, die sie zu sachlicher Objektivität verpflichten.
Im Sinne eines externen und neutralen Sachverständigen übernimmt der Rechnungshof im Staatsgefüge Hamburgs grundlegende Funktionen.
- Er unterstützt die Bürgerschaft bei der Ausübung ihres Budgetrechts und trägt auf diese Weise zu einer wirksamen Gewaltenteilung bei.
- In der Zusammenarbeit mit Behörden, Landesbetrieben und den Anstalten öffentlichen Rechts bringt der Rechnungshof seine Expertise häufig bereits im Vorfeld finanzwirksamer Entscheidungen ein. Seine Hinweise unterstützen den Senat dabei, das städtische Haushaltswesen stetig weiterzuentwickeln.
- Die Berichte des Rechnungshofes sind darüber hinaus eine Säule eines transparenten Staates, der so Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern schafft.
Die Leitung des Rechnungshofes ist ein herausgehobenes Amt.
Deutlich wird dies auch am Verfahren, wie der Präsident bestellt wird.
Der Vorschlag des Senats muss in der Hamburgischen Bürgerschaft mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.
Um dies einmal ins Verhältnis zu setzen: Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters genügt eine einfache Mehrheit.
Selbst der Präsident des Bundesrechnungshofes muss nicht eine solch hohe Hürde nehmen.
Es wird wohl in der kaufmännischen Tradition der Hansestadt Hamburg begründet sein, dass sie die Stabilität ihrer finanziellen Verfasstheit mit diesem besonderen Augenmerk würdigt.
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,
Sie haben 2012 dieses anspruchsvolle Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen und über 12 Jahre das Amt des Rechnungshofpräsidenten ausgeübt.
In ihre Amtszeit fallen viele wichtige Ereignisse und Entscheidungen.
Ich möchte an dieser Stelle zwei hervorheben.
2015 hat Hamburg den Übergang von der Jahrhunderte alten Kameralistik zu einem modernen Rechnungswesen nach den Grundsätzen der staatlichen Doppik vollzogen.
Das war ein historischer Schritt, der die Grundlage dafür gelegt hat, dass Hamburg heute wirtschaftlich vernünftiger handelt und stärker aufgestellt ist als je zuvor.
Bis heute ist sind Hamburg und Hessen die einzigen Bundesländer in Deutschland, die dies geschafft haben.
Der Rechnungshof hat den Senat und die Bürgerschaft nicht nur aktiv und mit viel Sachverstand in diesem Prozess unterstützt, er musste sich auch selbst gemäß seiner neuen Rolle als moderner Wirtschaftsprüfer umstrukturieren.
Er ist bisher der einzige Landes-Rechnungshof, der als vollwertiger Abschlussprüfer tätig wird.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bürgerschaft auf Bitten des Senats 2020 eine Notlage für Hamburg erklärt, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schnell und im Einklang mit dem Bund umzusetzen.
Für alle Entscheidungen des Senats und der Bürgerschaft in Bezug zur Schuldenbremse, Notfallkrediten und den umfangreichen Corona-Hilfen, waren die Einschätzungen und Hinweise des Rechnungshofes eine große Hilfe.
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,
für Ihre stets konstruktive und engagierte Zusammenarbeit mit dem Senat möchte ich Ihnen heute – auch als ehemaliger Finanzsenator – sehr herzlich danken.
Gemäß den Leitlinien des Rechnungshofes – Prüfen, Beraten, Mitwirken, Berichten – haben Sie der Stadt Hamburg – auch in schwierigen Zeiten – einen großen Dienst erwiesen.
Ich wünsche Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute.
Sehr geehrter Herr Dr. Jäger,
der Senat hat der Bürgerschaft am 7. Mai dieses Jahres vorgeschlagen, Sie zum neuen Präsidenten des Rechnungshofes zu berufen.
Dieser Vorschlag wurde von der Bürgerschaft am 29. Mai mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Sie sind in Hamburg geboren und haben hier auch ihre berufliche Laufbahn verbracht, als Jurist in der hamburgischen Verwaltung und Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft sowie als Richter am Sozialgericht und Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre neuen Aufgaben als Präsident des Rechnungshofes.
Vielen Dank.