Sehr geehrter Herr Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts,
sehr geehrter Herr Professor Schulz,
sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrten Damen und Herren,
auch wenn Sie heute schon einige Zeit hier sind, von meiner Seite noch einmal herzlich willkommen im Hamburger Rathaus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz haben heute schon intensiv über die Potenziale und rechtsstaatlichen Konsequenzen algorithmischer Entscheidungen diskutiert.
Jetzt sind noch Gäste hinzugekommen, um die Podiumsdiskussion zu verfolgen, in der es um die Frage geht, wie der Einsatz künstlicher Intelligenz mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar ist.
Schön, dass Sie sich dazu hier in Hamburg treffen, denn wir sehen unsere Stadt als Vorreiter für neue Technologien.
Im Hamburger Hafen testen wir den neuen Kommunikationsstandards 5G.
Um unsere Messe und die Elbphilharmonie entstehen Teststrecken für automatisiertes Fahren.
In naher Zukunft sollen alle Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung auf dem Portal „Hamburg Open Science“ für alle frei zugänglich sein.
Und auch in der Verwaltung sind wir in der Digitalisierung weiter als viele andere Bundesländer. Rund 90 städtische Dienstleistungen werden in Hamburg über eine zentrale Plattform online angeboten.
Wir betreiben ein im Internet zugängliches Transparenzportal, haben alle städtischen Flächen- und Immobiliendaten in vernetzten Datenbanken erfasst und alle staatlichen Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen.
Gleichwohl können wir nicht zufrieden sein, wenn wir uns mit der Wirtschaft und dem privaten Sektor vergleichen.
Das hat viele Gründe, unter anderem im Hinblick auf den Datenschutz und andere bundeseinheitlich rechtliche Vorgaben, die verhindern, dass wir die Personalausweise in Hamburg so beantragen und ausstellen lassen können, wie wir uns das eigentlich wünschen.
Digitale Lösungen sind schnell und einfach, sie müssen aber auch alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Das hat insbesondere in der Verwaltung eine große Bedeutung.
Aber wir kommen voran und haben darüber hinaus eine umfassende Strategie für eine „Digitale Stadt“ entwickelt, die nahezu alle Bereiche erfasst und eine umfassende Vernetzung des privaten, des wirtschaftlichen, des wissenschaftlichen und städtischen Sektors erreichen soll.
Mit dem Programm DigitalFirst haben wir damit begonnen, die Hamburger Verwaltung konsequent vom User aus neu zu denken.
Denn das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir die neuen Möglichkeiten dazu nutzen, um Services, Dienstleistungen und Prozesse zu beschleunigen und zeitgemäß, also digital, anzubieten.
Auch selbstlernende Systeme werden in der digitalen Verwaltung in Hamburg erprobt.
Ein Beispiel hierfür ist die digitale Bauleitplanung. Mithilfe von Algorithmen können Strukturen und Sinnbezüge identifiziert werden, die es erlauben, automatisiert Lösungsvorschläge für wiederkehrende bauliche Situationen bereitzustellen.
Das hilft den Sachbearbeitern und erleichtert die Ausfertigung von Verordnungen zu einem Bebauungsplan.
Ein weiterer Schritt in diesem Feld ist der Urban Data Hub, eine Kooperation des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung und dem CityScienceLab an der HafenCity Universität.
Dabei werden städtische Daten aus den Bereichen Verkehr, Umwelt, Soziales und Wirtschaft über eine Plattform miteinander verknüpft und fachübergreifend auswertbar gemacht.
Meine Damen und Herren,
Verwaltung und Politik müssen verstehen, wie sich digitaler Wandel vollzieht und welche Potenziale neue Technologien mit sich bringen.
Nur so bleiben wir handlungsfähig und können die Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll für den öffentlichen Dienst nutzen.
Mit unserer Strategie „Digitale Stadt“ schaffen wir hierfür einen übergeordneten Rahmen. Wir arbeiten mit verschiedenen Partnern daran, Strukturen zu entwickeln, mit denen wir den digitalen Wandel verstehen und fördern, aber auch kanalisieren und begrenzen können.
Um nicht den Anschluss zu verlieren, müssen wir uns auch heute schon mit Künstlicher Intelligenz befassen und erste eigene Erfahrungen sammeln. Dazu trägt diese Veranstaltung bei.
Für den Einsatz automatisierter Systeme und künstlicher Intelligenz müssen klare Rahmenbedingungen gelten, insbesondere dort, wo Algorithmen Entscheidungen der Verwaltung beeinflussen.
Am Ende sollte immer der Mensch die Möglichkeit behalten, die letzte Entscheidung zu treffen.
In der nachfolgenden Diskussion werden vermutlich diese Punkte und weitere Frage eine Rolle spielen:
Wie werden Entscheidungen, die auf Algorithmen beruhen, nachvollziehbar und überprüfbar?
Wie stellt man durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit Vertrauen in KI-Systeme her und verhindert den Missbrauch dieser Verfahren?
Wie stellen wir sicher, dass schon die Datenbasis und die Programmierung selbstlernender Algorithmen keine unerwünschten, diskriminierenden Wirkungen haben?
Ich danke den Veranstaltern, dass sie ausgewiesene Experten für diese Konferenz gewinnen konnten:
dem Rechtsstandort Hamburg e.V.,
dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg,
dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg
und dem Forum Zukunft der Verwaltungsgerichtbarkeit
Vielen Dank auch an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ich wünsche uns allen eine spannende und aufschlussreiche Diskussion.
Vielen Dank.