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26. Juni 2025

Senatsempfang „25 Jahre Bucerius Law School“

Rede des Ersten Bürgermeisters Dr. Peter Tschentscher. Es gilt das gesprochene Wort.

Senatskanzlei

Sehr geehrter Herr Professor Grünberger,
Herr Professor Hartung,
Frau Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts,
Frau Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts,
Abgeordnete der Bürgerschaft,
sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen im Rathaus zum Senatsempfang anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Bucerius Law School.

Hamburg ist seit Jahrhunderten eine Stadt der Wirtschaft und des Handels. „Handschlag genügt“, sagt der Ehrbare Kaufmann. Doch tatsächlich gehen wirtschaftliche Aktivitäten – wie das Leben insgesamt – mit vielen rechtlichen Vereinbarungen und nicht selten Auseinandersetzungen einher. Deshalb ist es gut, dass Hamburg nicht nur den größten Hafen Deutschlands hat, sondern auch zu den größten Rechtsstandorten unseres Landes gehört. 

Über 10.000 niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt es in Hamburg. Hinzu kommen zahlreiche weitere Juristinnen und Juristen in den Unternehmen und Behörden. 18 Gerichte sind in Hamburg ansässig, darunter 

  • seit 1996 der Internationale Seegerichtshof der Vereinten Nationen,
  • seit einigen Jahren eine englischsprachige Zivilkammer und Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg und
  • gerade frisch gegründet: ein Commercial Court am Hanseatischen Oberlandesgericht für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.

Der Senat hat die Justiz in den letzten Jahren um rund 200 Richter und Staatsanwälte verstärkt und besetzt weitere Stellen, um den steigenden Verfahrenszahlen gerecht zu werden. Doch gute Juristinnen und Juristen „fallen nicht vom Himmel“, wie man sagt, sondern müssen an Universitäten ausgebildet werden. Rechtswissenschaften gehören wie die Medizin und die Philosophie zu den ältesten Fakultäten, die an den deutschen Universitäten zu finden sind. 

Die Fakultät der Rechts- und Staatswissenschaften gehört auch zu den Gründungsfakultäten der Universität Hamburg, die 1919 von der erstmals von allen Bürgerinnen und Bürgern frei gewählten Hamburgischen Bürgerschaft ins Leben gerufen wurde. Die Ausbildung an der Universität beruhte, wie in ganz Deutschland, auf dem preußischen Vorbild aus dem 18. und 19. Jahrhundert, ausgerichtet auf das staatliche Examen, mit einem strengen Rahmen und wenig Raum für neue Entwicklungen.

1956 siedelte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht von Tübingen nach Hamburg über und ergänzte insoweit die rechtswissenschaftlichen Aktivitäten in der Hansestadt Hamburg. 

Das war der Stand bis zum Frühjahr 1997, als der damalige Erste Bürgermeister Henning Voscherau, gemeinsam mit der Zeit Stiftung Bucerius den ersten Impuls zur Gründung einer privaten Stiftungshochschule nach dem Vorbild US-amerikanischer Law Schools setzte.

Dieser Gedanke war ungewöhnlich. 

Genau genommen war die staatlich anerkannte Bucerius Law School, die dann innerhalb von nur drei Jahren entstand, die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland. Die Gründer wollten eine Hochschule mit Vorbildcharakter schaffen: nah an der Praxis, international, exzellent in Forschung und Lehre. Angelehnt an den Bologna-Prozess, der den internationalen Austausch unter den Hochschulen fördern sollte, führte die Bucerius Law School neben dem Staatsexamen einen Bachelor- und später auch einen Masterabschluss ein.

Im Gründungsjahr 2000 waren an den deutschen Universitäten im Studienfach Rechtswissenschaften insgesamt über 100.000 Studierende eingeschrieben. 100 von ihnen begannen im Oktober 2000 mit einem Festakt im Hamburger Rathaus ihr Studium an der Bucerius Law School.

Die neue Hochschule hatte die „alte Botanik“, das ehemalige Museums- und Institutsgebäude der botanischen Fakultät bezogen, direkt am Park Planten un Blomen und nur wenige Meter vom Bahnhof Dammtor / Universität entfernt.

Auf diesem Campus – inzwischen ergänzt um Neubauten wie das Helmut-Schmidt-Auditorium – hat sich die Bucerius Law School in den letzten 25 Jahren gut entwickelt. Sie bietet ihren Studierenden einen attraktiven Ort des Lernens und Studierens im Zentrum der Stadt.

Die Hochschule ist profiliert im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie im Europäischen und Internationalen Recht. Forschungsthemen sind das Arbeitsrecht, Markt und Staat sowie das Wirtschaftsstrafrecht.

Die Bucerius Law School legt Wert auf Internationalität, auf ganzheitliche akademische Bildung und Persönlichkeitsentwicklung sowie auf Leistungsbereitschaft.Sie wünscht und fördert das gesellschaftliche Engagement ihrer Studierenden.

Die Law Clinic zum Beispiel arbeitet mit den sozialen Beratungsstellen in der Stadt zusammen und vermittelt kostenlose Rechtsberatung für Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können. Die Studierenden stehen damit früh im echten Leben, erarbeiten gemeinsam mit erfahrenen Anwältinnen und Anwälten Lösungen und sammeln juristische Praxiserfahrung. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 25 Jahren leistet die Bucerius Law School einen exzellenten Beitrag zur akademischen Forschung und Lehre in den Rechtswissenschaften in Hamburg. Sie hat sich zu einer hoch anerkannten privaten Universität entwickelt, die ihren Studierenden eine hervorragende juristische Ausbildung und ein motivierendes Umfeld für ihre persönliche Entwicklung bietet. Sie lenkt den Blick der jungen Menschen von Hamburg aus auf die Welt, und bereitet sie darauf vor, Verantwortung zu übernehmen.

Das ist wichtig in einer Zeit, die junge Menschen braucht, die sich einbringen - mit Leistungsbereitschaft und Selbstvertrauen, mit Mut und Zuversicht. 

Dafür „Herzlichen Dank“.

Im Namen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg gratuliere ich der Bucerius Law School zum 25-jährigen Bestehen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute!

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