Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes Hamburg,
sehr geehrter Herr Haider,
sehr geehrte Frau Präsidentin der Bürgerschaft,
sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch im Namen des Senats noch einmal herzlich willkommen im Rathaus zum Empfang anlässlich der Gründung des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg vor 75 Jahren.
Hervorgegangen war er aus dem schon 1896 gegründeten „Revisions- und Kontrollbüro“, das 1922 in „Rechnungsprüfungsamt“ umbenannt worden war und zur damaligen Finanzbehörde, der sogenannten „Finanzdeputation“, gehörte.
Ursprünglich sollte der Rechnungshof gar nicht so unabhängig werden, wie er es bis heute ist.
Der Senat erklärte 1946 zunächst:
„Wesentlich für die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes ist in erster Linie, daß es unabhängig von allen Behörden und Ämtern ist. Es ist aber nicht unabhängig vom Senat. An die Weisungen des Senats und gegebenenfalls an die Weisungen des Bürgermeisters, dem das Rechnungsprüfungsamt unterstellt worden ist, ist es ebenso gebunden wie alle anderen Ämter des Senats.“
Erst eine Ermahnung durch die britische Militärregierung führte dazu, dass der Senat einen anderen Weg einschlug und die Bürgerschaft am 1. Dezember 1948 den Beschluss fasste, einen unabhängigen Rechnungshof einzurichten.
Finanzsenator Dudek blieb der Bürgerschaftssitzung fern. Er ahnte vielleicht, was ihm und seinen Amtsnachfolgern bevorstand. Aber es half ihm nicht.
Mit dem Inkrafttreten der Hamburgischen Landesverfassung 1952 erhielten der Rechnungshof und seine Unabhängigkeit sogar Verfassungsrang, indem in Artikel 71 steht: „Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung wird durch einen unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Rechnungshof überwacht.“
Bürgermeister Max Brauer berief den späteren Finanzsenator und Ersten Bürgermeister Herbert Weichmann zum Gründungspräsidenten des Rechnungshofes.
„Nicht Zahlen allein, sondern Sachen sollen kontrolliert werden“, nach diesem Leitsatz entwickelte Weichmann das historische „Rechnungsprüfungsbüro“ zu einer ganzheitlichen Finanzkontrolle.
Der Rechnungshof nahm nun auch den Gesamthaushalt in den Blick. Er analysierte die Anlässe und Gründe für Zahlungen, beurteilte ihre Wirtschaftlichkeit und ordnete sie in die Entwicklung und Erfordernisse der Nachkriegszeit ein.
Seine Ergebnisse fasste er jährlich in einem Bericht zusammen, den er zunächst dem Senat übergab, später dann auch der Bürgerschaft. „Denkschriften“ nannte Weichmann diese ersten Berichte, die neben den Zahlen umfassende Hinweise für eine bessere Haushalts- und Finanzpolitik enthielten.
1959 war Weichmann bereits Finanzsenator, er hatte also die Seite gewechselt, und erklärte in einem Vortrag:
„Im Verhältnis Rechnungshof und Regierung“, so Weichmann, „sollte es gute Praxis sein, dass die Beziehung zwischen Kontrolleur und Kontrollierten nicht notwendig als eine antagonistische Beziehung aufgefasst und praktiziert wird.
Sie sollte, trotz der Spannung, die eine Kontrolltätigkeit mit sich bringt, doch gleichzeitig und von beiden Seiten her als Mittel der Zusammenarbeit gesehen werden, die auf ein gemeinsames Ziel, nämlich die Korrektheit, Sparsamkeit und ‚Efficiency‘ der Verwaltung ausgerichtet ist.“
Dieser konstruktive Ansatz prägt die Arbeit des Rechnungshofes als Partner des Senats und der Bürgerschaft bis heute. Seine Berichte und Stellungnahmen sind verbindlich im Ton, aber klar und bisweilen hart in der Sache.
Er kontrolliert die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Behörden, Landesbetriebe und Anstalten öffentlichen Rechts und hat sich mit Einführung des doppischen Haushaltswesens zu einem umfassenden Wirtschaftsprüfer des Konzerns Hamburg weiterentwickelt, der den Jahresabschluss prüft und testiert.
Seine Berichte und „beratenden Äußerungen“ zu besonderen Sachverhalten wie der Einhaltung der Schuldenbremse sind gelegentlich immer noch Denkschriften im Sinne von Herbert Weichmann. Sie haben großes Gewicht in der Beratung des Parlaments und der öffentlichen Diskussion.
Es ist erlaubt, als Finanzsenator mit einem Prüfungsergebnis oder einer Einschätzung des Rechnungshofes nicht einverstanden zu sein, aber man muss sich auf eine harte Diskussion einstellen, was ich in meiner siebenjährigen Amtszeit nur in „seltensten Einzelfällen“ getan habe.
Unterm Strich bleibt die Tatsache, dass der Rechnungshof der Hansestadt Hamburg mit seiner Arbeit in den vergangenen 75 Jahren einen großen Dienst erwiesen hat.
Er erfüllt seinen verfassungsgemäßen Auftrag mit großem Sachverstand, mit Sorgfalt und Verständnis für die Besonderheiten eines öffentlichen Haushaltswesens.
Der Rechnungshof hat die Entwicklung der öffentlichen Finanzen in unserer Stadt maßgeblich mitgeprägt, zur Verbesserung der Verwaltung beigetragen und die Politik hervorragend dabei unterstützt, ein modernes Rechnungswesen nach den Grundsätzen der staatlichen Doppik einzuführen.
Gerade der letzte Punkt, der Übergang von der alten Kameralistik in die moderne kaufmännische Buchführung ist ein historischer Schritt, der dazu beigetragen hat, dass unsere Stadt heute wirtschaftlich vernünftiger handelt und stärker aufgestellt ist als je zuvor.
Dafür bedanke ich mich im Namen des Senats sehr herzlich.
Ich gratuliere dem Rechnungshof und seinen Beschäftigten zum 75. Jubiläum und wünsche Ihnen für die Zukunft weiterhin alles Gute.
Vielen Dank.