Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hamburgerinnen und Hamburger,
in den vergangenen Wochen wurde in einem Volksentscheid darüber abgestimmt, ob die Stadt Hamburg ihre Klimaschutzziele vorziehen sollte. Rund 570.000 Bürgerinnen und Bürger haben ihre Stimme abgegeben. Das Ergebnis steht nun fest, der Volksentscheid war erfolgreich.
Dies führt zu einer Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.
Das Ziel des Senats und die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass Hamburgs CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent reduziert werden sollen, bleibt allerdings unverändert. Das ist deshalb wichtig zu erwähnen, weil der Volksentscheid dadurch nicht zu kurzfristigen neuen Maßnahmen führt, sondern der Senat die bestehenden Planungen für die aktuelle Legislatur grundsätzlich unverändert fortführen kann.
Neu ist die Anforderung, jährliche Schätzbilanzen aufzustellen und einen linearen Pfad der Emissionsverringerung sicherzustellen. Das ist aufwändig und aufgrund der Ungenauigkeit von Schätzbilanzen mit Unsicherheiten behaftet. Sollten Zielvorgaben für einzelne Jahre nicht eingehalten werden, ist der Senat verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu prüfen bzw. die nicht erbrachten CO2-Einsparungen in die Planungen für die Folgejahre aufzunehmen.
Die grundlegende und weitreichende Änderung durch den Volksentscheid bezieht sich auf den Zeitraum ab 2030. Bisher hatte sich Hamburg das Ziel gesetzt, spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel wird nun auf das Jahr 2040 vorgezogen. Konkrete Maßnahmen, wie dieser beschleunigte Pfad zur Klimaneutralität erreicht werden kann, sind mit dem Volksentscheid nicht beschlossen worden. Meines Wissens sind hierfür seitens der Initiative und Befürworter des Volksentscheids auch keine konkreten Maßnahmen vorgeschlagen worden.
Der Senat hat dagegen bereits im Vorfeld des Volksentscheids darauf hingewiesen, dass die Klimaneutralität 2040 nach aktuellen Gutachten und wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie unter der Maßgabe der Sozialverträglichkeit und Bezahlbarkeit nur möglich ist, wenn hierfür die entsprechenden Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden.
Dafür werden wir uns konsequent einsetzen, wie es auch schon im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen für die aktuelle Legislaturperiode vereinbart wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Volksentscheid bindet Senat und Bürgerschaft. Wie es unsere Verfassung und die Rechtslage zur Volksgesetzgebung gebieten, wird der Senat den Volksentscheid umsetzen und den Hamburger Klimaplan an die neuen formalen Anforderungen anpassen. Dafür gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Inkrafttreten des geänderten Klimaschutzgesetzes.
Der Senat wird auch alle weiteren Schritte und Konsequenzen, die sich aus dem geänderten Klimaschutzgesetz ergeben, sorgfältig prüfen und dabei insbesondere die Maßgabe der Initiative selbst beachten, dass Klimaschutz in Hamburg für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und insofern sozialverträglich bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hamburgerinnen und Hamburger,
der Senat hat auch bisher schon eine ambitionierte und effektive Klimaschutzstrategie verfolgt. Seit 2012 wurden damit die jährlichen CO2-Emissionen der Stadt strukturell um 6 Millionen Tonnen gesenkt. Diese Strategie wurde – wenn man die Wahlergebnisse von SPD und Grünen in dieser Zeit zugrunde legt – von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Und sie wurde auch im Schulterschluss mit der Wirtschaft umgesetzt, insbesondere mit der Industrie, mit der der Senat genau zu diesem Zweck ein „Bündnis für die Industrie der Zukunft“ geschlossen hat.
Es ist mir als Bürgermeister, der die Interessen der ganzen Stadt im Blick haben muss, ein besonderes Anliegen, diesen breiten klimapolitischen Konsens zu erhalten. Denn nur mit einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung können wir die Ziele erreichen, die wir bisher hatten, und erst recht die Ziele, die uns der Volksentscheid zusätzlich auferlegt. Dazu bitte ich alle gesellschaftlichen Akteure, diejenigen, die den Volksentscheid unterstützt haben, und diejenigen, die ihn nicht unterstützt haben, um ihr Verständnis und ihre Mitwirkung.
Herzlichen Dank.