Politik für die Hafenmetropole: Der Senat ist die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg. Den politischen Kurs bestimmen der Erste Bürgermeister und die Senatoren. Ihr Status entspricht dem eines Ministerpräsidenten beziehungsweise Ministers in anderen Bundesländern. Zentrale Aufgabe des Senats ist es, das Land Hamburg politisch zu führen, die Entwicklung der Stadt langfristig zu planen sowie die Verwaltung zu leiten und zu beaufsichtigen.
Der Senat vertritt die Freie und Hansestadt Hamburg außerdem im Bundesrat, bei Landesministerkonferenzen oder bei der Europäischen Union. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ratifizierung von Staatsverträgen wie dem Rundfunkstaatsvertrag oder auch das Begnadigungsrecht. Senatsempfänge, Staatsbesuche oder Ehrungen zählen zu den repräsentativen Pflichten.
Die Entscheidung, welche Personen das Land politisch führen, können die Bürger nicht direkt treffen. Bei der Wahl zum Hamburger Landesparlament, der Bürgerschaft, werben die verschiedenen Parteien mit ihren jeweiligen politischen Programmen um Stimmen. Diejenige Partei, die nach der Wahl die absolute Mehrheit hat, stellt den Senat. Verfügt keine Partei über die nötige Mehrheit, schließen sich zwei oder auch mehr Parteien zu einer Koalition zusammen.
Die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters, der Senatorinnen und Senatoren endet jeweils mit dem Zusammentritt einer neuen Bürgerschaft, die seit 2015 alle fünf Jahre neu gewählt wird. Insgesamt dürfen dem Senat höchstens zwölf Mitglieder angehören. Eine Besonderheit im politischen System Hamburgs ist die Unvereinbarkeit von Regierungsmitgliedschaft und Abgeordnetenmandat: Seit 1971 dürfen Senatsmitglieder nicht mehr Abgeordnete der Bürgerschaft sein.