Verwaltung, Haushalt & Steuern

Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2021

Der Senat hat am 12. November 2013 beschlossen, erhaltene Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in einem einheitlichen Rahmen im Internet zu veröffentlichen und die von den hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen*) geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen in diese Berichterstattung einzubeziehen.

Spenden sind Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen, die eine bestimmte Maßnahme oder Ziele fördern wollen und dafür keine Gegenleistung erwarten.
Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung durch eine natürliche oder juristische Person, die für die Förderung eine Gegenleistung erwartet. Diese erfolgt in der Regel zu Marketingzwecken durch die Nennung des Namens des Sponsors, ggf. in Verbindung mit seinem Logo, zum Beispiel auf Plakaten oder Programmheften.
Mäzenatische Schenkungen sind Zuwendungen durch Privatpersonen, denen es ausschließlich um die Förderung des jeweiligen öffentlichen Zwecks geht.

Aufgrund eines Ersuchens der Hamburgischen Bürgerschaft wurden die Wertgrenzen ab dem zweiten Kalenderhalbjahr 2013 für erhaltene Zuwendungen auf 5.000 Euro und für geleistete Zuwendungen auf 2.500 Euro gesenkt.

Behörde / Amt

Berichte über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen

Senatsämter

Senatskanzlei

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Personalamt

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Fachbehörden

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Behörde für Schule und Berufsbildung

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Kultur und Medien

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration


Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021


Behörde für Wirtschaft und Innovation

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Behörde für Inneres und Sport

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt 
Bericht 2. Halbjahr 2021

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Finanzbehörde

Für das 1. Halbjahr 2022: entfällt

Bezirksämter **)

Hamburg-Mitte

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Altona

Bericht 1. Halbjahr 2021
Bericht 2. Halbjahr 2021

Eimsbüttel

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Hamburg-Nord

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Wandsbek

Für das 1. Halbjahr 2021: entfällt
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Bergedorf

Bericht 1. Halbjahr 2021
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt


Harburg

Bericht 1. Halbjahr 2021
Für das 2. Halbjahr 2021: entfällt

Erläuterung zum Begriff "entfällt" in der vorstehenden Tabelle:
Berichtspflichtige Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen wurden weder angenommen noch geleistet.

*) Berichtspflichtig sind insoweit die direkten und bestimmte indirekte Mehrheitsbeteiligungen. Direkte Mehrheitsbeteiligungen sind Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg oder die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) direkt mehrheitlich beteiligt sind (öffentliche Unternehmen). Es wird hier aber auch über die indirekten Mehrheitsbeteiligungen berichtet, soweit

  • sie die Kriterien einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) erfüllen,
  • es sich um Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg handelt oder die HGV eine Mehrheit an der Beteiligung hält und
  • es sich um eine Beteiligung 2. Grades der Freien und Hansestadt Hamburg oder der HGV handelt.

**) Die Bezirksämter haben in ihrem Zuständigkeitsbereich keine berichtspflichtigen Unternehmen.

Download

Rahmenrichtlinie über Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen (Rahmenrichtlinie Sponsoring – Spo-RahmenRL)“

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Die Berichte weiterer Jahre finden Sie hier

Verwaltung, Haushalt & Steuern Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2025

Veröffentlichung der Berichte über Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen

Verwaltung, Haushalt & Steuern Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2024

Veröffentlichung der Berichte über Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen

03. August 2023

Verwaltung, Haushalt & Steuern Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2023

Veröffentlichung der Berichte über Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen

03. August 2023

Verwaltung, Haushalt & Steuern Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2022

Veröffentlichung der Berichte über Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen

Verwaltung, Haushalt & Steuern Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen 2020

Veröffentlichung der Berichte über Zuwendungen in Form von Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen

15. Juli 2021