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Informationsbroschüre für Jugendliche Wahlrecht ab 16 Jahren

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Wahlrecht ab 16 Jahre Broschüre

Wahlrecht ab 16 Jahren

Mit der Entscheidung der Bürgerschaft, das Wahlalter in Hamburg auf 16 Jahre herabzusenken, haben 16- und 17-jährige Hamburgerinnen und Hamburger staatsbürgerliche Rechte erlangt, die vor ihnen noch keine jugendlichen Hamburgerinnen und Hamburger hatten. Sie dürfen bei Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen wählen sowie bei Bürger- und Volksentscheiden abstimmen.

Um Jugendlichen eine Orientierung auf ihrem Weg zu kompetenten politischen Entscheidungen als Bürgerin und Bürger mit Verantwortung zu geben, hat die Landeszentrale für politische Bildung zusammen mit dem Jugendinformationszentrum Hamburg eine Informationsbroschüre für Jugendliche herausgegeben, die jetzt auch zum Download zur Verfügung steht (siehe unten).

Darin werden u. a. folgende Fragen beantwortet:

  • Warum bekommen Jugendliche überhaupt diese Rechte?
  • Weshalb wählen wir?
  • Was zeichnet demokratische Wahlen aus?
  • Welche Aufgaben hat die Hamburgische Bürgerschaft?
  • Wie wird zur Hamburgischen Bürgerschaft gewählt?
  • Wie können Wahlberechtigte über einzelne Hamburg weite politische Themen abstimmen (Volksentscheid)?
  • Was sind Volksentscheide und wie kommt es dazu?
  • Was sind Bezirke und Bezirksversammlungen? Und wie wird zu den Bezirksversammlungen gewählt?
  • Was sind Bürgerentscheide? Und wie kommt es dazu?

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