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Sitzung des Bundesrates Tagesordnung umfasst 32 Punkte

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An der 963. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2017 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senatorin Dr. Melanie Leonhard und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

Tagesordnung umfasst 32 Punkte

Der Bundesrat wird die Gesetzentwürfe unter TOP 2 und 3, die in der letzten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag nicht mehr abschließend beraten wurden, erneut beschließen und damit das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Mal in Gang setzen.

Länder wollen unseriöse Kaffeefahrten stärker bekämpfen (TOP 2)

Der Bundesrat setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Mit deutlich höheren Geldstrafen, zusätzlichen Vertriebsverboten für Finanzdienstleistungen und Medizinprodukten sowie einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Verkaufsveranstaltungen will die Länderkammer den Kampf gegen unseriöse Anbieter solcher Fahrten verstärken. Der Bundesrat reagiert damit auf bestehende Defizite der bisherigen Regeln. So verlagern unseriöse Anbieter solche Verkaufsfahren immer häufiger ins benachbarte Ausland, um die gewerberechtliche Anzeigepflicht zu umgehen. Solche Verkaufsfahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen würden, seien ein verbraucherpolitischer Missstand, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die Teilnehmer würden noch immer häufig mit irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt.

Elektromobilität soll attraktiver werden (TOP 3)

Der Bundesrat wird morgen mit Unterstützung Hamburgs voraussichtlich einen Gesetzentwurf beschließen, durch den die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verbessert werden soll. Private Ladestationen, an denen E-Autos mit Strom versorgt werden können, sollen künftig einfacher und vor allem mit weniger bürokratischen Hürden eingerichtet werden können. Zudem soll der Anreiz für den Kauf eines Elektrofahrzeuges verstärkt werden. Öffentlich-zugängliche Ladestationen sind im Hamburger Stadtgebiet inzwischen dank eines entsprechenden Masterplans gut verteilt, unlängst ist die 600 Ladestation ans Netz gegangen, damit ist Hamburg führend unter den deutschen Großstädten; zusätzlicher Bedarf wird derzeit aber bei privaten Ladestationen gesehen. Im gleichen Gesetzentwurf sollen überdies bürokratische Hürden gesenkt werden für Bauherren, die ihre Häuser oder Wohnungen barrierefrei gestalten wollen durch den Einbau von Treppenliften oder Rollstuhlrampen. Eine Änderung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht soll dafür eine klare gesetzliche Grundlage schaffen und dem demografischen Wandel Rechnung tragen.

Beiträge zur Rentenversicherung sinken (TOP 20)

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll von Januar 2018 an um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken. Dies sieht die Beitragssatzverordnung der Bundesregierung vor, der der Bundesrat am Freitag zustimmen wird. Arbeitnehmer und Wirtschaft werden durch die sinkenden Rentenbeiträge im nächsten Jahr um jeweils rund 600 Millionen Euro entlastet. Die Beitragssatzsenkung wird wegen der guten konjunkturellen Lage und der positiven Lohnentwicklung möglich. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben muss der Rentenbeitrag dann gesenkt werden, wenn die Rücklage im Folgejahr voraussichtlich das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse übersteigt. Nach aktuellen Prognosen des Rentenberichts wird der Beitragssatz im Jahr 2023 allerdings wieder 18,7 Prozent erreichen und in den Folgejahren weiter steigen. Die Länderkammer wird außerdem über eine Entschließung zur Beitragssatzverordnung beraten, in der die gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsrücklage kritisiert und Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden.

Anwendung von Glyphosat beschränken (Top 26)

Die Länderkammer diskutiert am Freitag über eine Entschließung, die einen Aktionsplan von der Bundesregierung verlangt, um den Einsatz des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat auf nationaler Ebene zu beschränken. Damit reagieren die Länder auf die Entscheidung auf EU-Ebene, die unlängst den Einsatz von Glyphosat für weitere fünf Jahre genehmigt hatte. In der geschäftsführenden Bundesregierung hatte es dazu unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die Entschließung sieht vor, den Einsatz von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsflächen und Einrichtungen auszuschließen. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die einen Einsatz von Glyphosat genehmigen muss, sieht die Nutzung dieser Chemikalie kritisch und  hat entschieden, den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandfläche, die im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen, nicht mehr zu genehmigen. Die Entschließung wird am Freitag vorgestellt und an die Bundesratsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Rehabilitierung von politisch Verfolgten in der DDR (Top 27)

Der Bundesrat behandelt auch eine gemeinsame Entschließung der ostdeutschen Bundesländer, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu rehabilitieren. Sie sollen künftig ohne zeitliche Befristung einen Antrag auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung stellen können. Wer in der früheren DDR zu Unrecht inhaftiert war, kann dann eine monatliche Opferrente beantragen. Auch Betroffene, die aus politischen Gründen an der Ausübung ihres Berufes gehindert wurden, können Ausgleichsleistungen erhalten. Allerdings laufen die Fristen für die Antragstellung im Jahr 2019 aus. Vor diesem Hintergrund schlagen die Antragsteller vor, die Bundesregierung aufzufordern, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Fristen in den verschiedenen Rehabilitierungsgesetzen zu schaffen. Denn viele Opfer von DDR-Unrecht seien erst mit großem zeitlichen Abstand in der Lage, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und eine Rehabilitierung zu beantragen. Ein Unrechtsausgleich müsse daher unbefristet ermöglicht werden.

Aufhebung des Paragrafen 219a StGB (TOP 31)

Mit der Initiative der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen soll Paragraf 219a des Strafgesetzbuches aufgehoben werden. Er sanktioniert unter anderem die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und verbietet, dass sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen angeboten werden. Dies sei heutzutage nicht mehr zeitgemäß, argumentieren die Antragsteller. Begründet wird die Initiative auch damit, dass die Vorschrift den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl widerspräche. Schwangere sollen durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. Zugleich dürften Ärztinnen und Ärzte nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkämen. Im November war eine Ärztin aus Gießen auf Grundlage der Strafvorschrift zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Paragraf stammt aus dem Jahr 1933 und wurde damals in das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. „Frauen, die sich Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch einholen, befinden sich in einer seelischen Notlage und müssen eine sehr belastende Entscheidung treffen“, sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „In dieser Situation brauchen sie qualifizierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört auch die Information, wo ein solcher Eingriff vorgenommen werden kann. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte genauso wie Beratungsstellen sachlich informieren können. Bereits die Ärztliche Berufsordnung verbietet Ärztinnen und Ärzten berufswidrige Werbung, damit gibt es bereits eine ausreichende rechtliche Regelung.“ Justizsenator Dr. Till Steffen ergänzt: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein weitreichender Entschluss, umso wichtiger sind sachliche und medizinische Informationen, damit Frauen selbstbestimmt entscheiden können. Es ist völlig absurd und unlogisch, dass das Gesetz unter gewissen Bedingungen einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt, aber verbietet, dass über die Modalitäten informiert wird. Ich finde, das ist eine sehr frauenfeindliche Regelung, die geändert werden muss.“ Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin und Senatorin für Gleichstellung, erklärt: „Ein weitreichendes Informationsangebot hilft den betroffenen Frauen bei der Entscheidungsfindung. Ärztinnen und Ärzte sollten daher keinen Nachteil haben, wenn sie diese Informationen für alle zur Verfügung stellen. Daher begrüße ich die gemeinsame Initiative ausdrücklich.“

Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug in der EU (TOP 11)

Die Europäische Kommission hat kürzlich erste Vorschläge für eine umfassende Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts vorgelegt, zu der der Bundesrat Stellung nehmen will. Das bestehende Steuersystem beruht auf einer 25 Jahre alten Übergangsregelung und ist betrugsanfällig. Schätzungen zufolge verursacht alleine der grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrug EU-weit Steuermindereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro pro Jahr. Auf Antrag Hamburgs wird angemahnt, dass die Vorkehrungen gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug möglichst zügig getroffen werden sollen. Der Steuerbetrug soll unter anderem dadurch eingedämmt werden, dass steuerpflichtige Unternehmen zertifiziert werden, so können steuerrechtlich zuverlässige Firmen EU-weit ausgemacht werden.

Besserer Schutz für das Trinkwasser (TOP 21)

Mit der Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften werden Änderungen der Europäischen Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu erhöhen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Neben Stoffen zur Wasseraufbereitung dürfen künftig keine anderen Stoffe oder Gegenstände ins Trinkwasser gegeben werden. Auch dürfen keine Verfahren mehr angewandt werden, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen. Dadurch soll jegliche unnötige Verunreinigung vermieden werden. Das Verbot gilt beispielsweise für Geruchsstoffe, pharmazeutisch wirksame Stoffe und Wärmetauschanlagen. Überdies schiebt die Verordnung auch Überlegungen einen Riegel vor, Telekommunikationskabel durch Trinkwasserdepots zu verlegen. Auf Antrag Hamburgs soll der Zeitraum für die Überwachung von Kleinanlagen zur Eigennutzung von drei auf fünf Jahre verlängert sowie eine Regelung zum Austausch von Bleileitungen gefordert werden. Weiterhin wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob der Grenzwert für Chrom abgesenkt werden kann.

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Steffen Hebestreit | Vertretung beim Bund
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