Verbesserung der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen (TOP 6)
Der Bundesrat wird am Freitag über einen Entschließungsantrag der Länder Berlin und Hamburg zur Verbesserung der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen entscheiden. Hintergrund dieser Initiative ist, dass zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern eingeführt werden. Für die Umsetzung und Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben ist die Selbstverwaltung zuständig. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, auf eine Vereinbarung zwischen den Verbänden hinzuwirken, die zu einer spürbaren Verbesserung der Personalschlüssel im Pflegebereich führt. Die zusätzlichen Personalkosten der Krankenhäuser sollen vollständig aus GKV-Mitteln finanziert werden. Daneben fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gesetzliche Personalschlüssel für stationäre Pflegeeinrichtungen einzuführen.
Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU (TOP 14)
Die Länder beraten am Freitag außerdem darüber, wie die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten innerhalb der Europäischen Union transparenter und verlässlicher gestaltet werden können. Der Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie sieht Mindeststandards vor, die gewährleisten sollen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU mehr Planungssicherheit und Klarheit hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen erhalten. So soll zum Beispiel das Recht auf Fortbildung ohne Lohnabzug eingeführt und eine Probezeit auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Vorgesehen ist außerdem, den Begriff des Arbeitnehmers im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einheitlich zu definieren. Der Vorschlag ist Teil der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die 2017 in Göteborg auf dem Sozialgipfel proklamiert worden ist. Dem Bundesrat liegt ein breites Spektrum an Stellungnahmen aus den Fachausschüssen vor, die von der Unterstützung der Richtlinie bis zur Ablehnung reichen. Aus Sicht Hamburgs ist der Richtlinien-Vorschlag eine gute Grundlage, um transparente und verlässliche Beschäftigung zu fördern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu schaffen.
EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, „Horizont 2020“ (TOP 15)
Hamburger Wissenschaftseinrichtungen profitieren in hohem Maße von europäischer Forschungsförderung, welche mit weitem Abstand das wichtigste EU-Drittmittelprogramm für Hamburg ist. So wurden im EU-Vorläuferprogramm, dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm mit der Laufzeit 2007-2013, von Hamburger Einrichtungen rund 261 Mio. EUR eingeworben. Damit dies auch nach Ablauf des laufenden EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, „Horizont 2020“, so bleibt, hat Hamburg gemeinsam mit anderen Ländern eine Stellungnahme erarbeitet, die die Position der Länder hinsichtlich der Konzeption des künftigen 9. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation wiedergibt. Den Anlass zur Stellungnahme bot die Mitteilung über die Halbzeitbewertung von „Horizont 2020“, die die Europäische Kommission Mitte Januar veröffentlicht hat. Bei der Ausgestaltung des Nachfolgeprogramms sollte nach Meinung der Länder der bewährte Aufbau nach drei Schwerpunktbereichen – Grundlagenforschung, gesellschaftliche Herausforderungen und Innovation – beibehalten werden. Allerdings sei eine deutlich verbesserte Finanzausstattung notwendig, insbesondere mit Blick auf den European Research Council, die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und die Verbundforschung, da u.a. diese Maßnahmen einen echten europäischen Mehrwert generieren. Weiterhin müsse eine ausgewogene Verteilung der Mittel zwischen exzellenter Grundlagenforschung und wirtschaftsnaher Innovationsförderung gewährleistet bleiben.
Schutz der Meeresumwelt vor illegaler Abfallbeseitigung (TOP 20)
Die Meeresverschmutzung mit illegalen Abfällen stellt ein gravierendes ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem dar. Um die Meeresumwelt besser zu schützen, hat die Kommission einen Vorschlag über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Schiffsabfällen vorgelegt. Damit diese Abfälle nicht auf hoher See illegal über Bord gehen, wurde eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Im Mittelpunkt steht dabei eine indirekte Gebühr, die die Häfen für die Abfallentsorgung unabhängig von der tatsächlich übergebenen Abfallmenge erheben sollen.
Der Bundesrat weist auf Antrag Hamburgs darauf hin, dass in den deutschen Seehäfen bereits ein gut funktionierendes Entsorgungssystem mit einer solchen indirekten Gebühr besteht. Eine Vereinheitlichung wird grundsätzlich begrüßt, es werden jedoch Vorschläge unterbreitet, um den erheblichen administrativen Mehraufwand zu begrenzen und nationale Ermessensspielräume sowie verdachtsunabhängige Kontrollen weiterhin zu erhalten.
Reformvorschläge der EU Kommission für die Wirtschafts- und Finanzpolitik (TOP 22-25 und 28)
Die Kommission hat in ihrem sogenannten Nikolauspaket Ende letzten Jahres zahlreiche Reformvorschläge im Bereich der europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik vorgelegt. So werden u.a. eine Überführung des Fiskalpaktes in EU-Recht, ein EU-Finanzminister und eine Weiterentwicklung des bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus zu einem Europäischen Währungsfonds, der im EU-Recht verankert sein soll, vorgeschlagen. Beabsichtigt ist, die bestehenden gemeinschaftlichen Strukturen zu verbessern und die Wirtschafts- und Währungsunion demokratischer und krisenfester auszugestalten. So soll ein EU-Finanzminister unter anderem den neuen Europäischen Währungsfonds beaufsichtigen und dem EU-Parlament darüber Rechenschaft abgeben. Hamburg mit seinem Hafen profitiert überdurchschnittlich vom Binnenmarkt und vom Euro. Auch deshalb steht der Hamburger Senat den Vorschlägen für eine stärkere Wirtschafts- und Währungsunion grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
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