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Wohnen Statements zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Grundsteuer

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Bewertungsgesetz zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung und deren Umsetzung bis zum 31.12.2024 eingeräumt.

Statements zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Grundsteuer

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Das Wohnen in einer Stadt wie Hamburg muss für alle bezahlbar bleiben, auch für Menschen mit geringem Einkommen. Die Grundsteuer wird zu einem großen Teil von den Mieterinnen und Mietern bezahlt und darf nicht von hohen und mitunter spekulativen Marktpreisen für Immobilien abhängen, die in vielen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands zu beobachten sind. Deshalb sollte sich die Grundsteuer künftig an der Größe der Grundstücks- und Gebäudefläche bemessen. Mit einem solchen Modell kann die Grundsteuer auch in Metropolen wie Hamburg, München oder Frankfurt auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Es ist gerecht, kann innerhalb der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Frist umgesetzt werden und führt zu keiner Verdrängung weniger zahlungskräftiger Mieterinnen und Mieter aus attraktiven Stadtteilen oder Regionen mit hohen Immobilienpreisen.“ 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Dieses Urteil kommt nicht überraschend, gleichwohl wird eine Grundsteuerreform eine große Kraftanstrengung für die Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Neuregelung und deren Umsetzung eine Frist von sechseinhalb Jahren eingeräumt. Um nicht einen Ausfall der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden zu riskieren, brauchen wir nun eine einfach umzusetzende Lösung. Hamburgs Vorschlag, die Grundsteuer künftig nicht am Marktwert von Grundstück und Gebäude, sondern an der Größe der Grundstücks- und Gebäudefläche zu bemessen, ist in dieser Zeit umsetzbar. Das Flächenmodell ist gerecht und für alle nachvollziehbar. Hamburg wird sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Bereits am Mittwoch und Donnerstag werde ich darüber mit den Finanzministern der anderen Bundesländer sprechen.“ 

Rückfragen der Medien

Jörg Schmoll
Senatssprecher
Tel.: 040 428 31-2243
E-Mail: joerg.schmoll@sk.hamburg.de 

Pressestelle der Finanzbehörde
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Telefon: (040) 428 23-1662
Telefax: (040) 4279 23 - 040
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