Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Bundesrat Hamburger Positionen zur 967. Sitzung

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Die Tagesordnung umfasst 39 Punkte.

An der 967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018 nehmen der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Senator Dr. Till Steffen und Staatsrätin Dr. Annette Tabbara teil.

Hamburger Positionen zur 967. Sitzung

Bildung und Teilhabe von Kindern: Streichung des 1-Euro-Eigenanteils beim Mittagessen (TOP 1)

Seit 2011 erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien Leistungen für „Bildung und Teilhabe“. Dazu gehört auch das gemeinschaftliche Mittagessen in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege. Bisher müssen sich die anspruchsberechtigten Familien mit einem Euro an den Kosten des Mittagessens beteiligen. Hamburg setzt sich im Bundesrat gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz für die Streichung dieses Eigenanteils ein. Der Verwaltungsaufwand für Essensanbieter, Schulen und Kitas sowie für die Leistungsbehörden gilt als unverhältnismäßig. Wenn Eltern die Zahlung versäumen, können deren Kinder nicht am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. Um allen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, verzichtet Hamburg seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes  auf die Zahlung des Eigenanteils. Dafür wurden im vergangenen Jahr rund neun Millionen Euro aufgewendet. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag ebenfalls den Wegfall des Eigenanteils bei der gemeinschaftlichen Mittagessenverpflegung vereinbart. Am Freitag wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Gesetzentwurf der Länder zur weiteren Beratung in den Deutschen Bundestag eingebracht wird. 

Höhere Entschädigung für unschuldig Inhaftierte (TOP 36)

Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Hamburg wird morgen zusammen mit Thüringen eine Gesetzesinitiative im Bundesrat vorstellen, mit der der Tagessatz der Entschädigung von unschuldig Inhaftierten von 25 Euro auf 50 Euro angehoben werden soll.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Der Freiheitsentzug ist die höchste Strafe, die unser Rechtsstaat kennt. Wenn jemand zu Unrecht inhaftiert wurde, muss der Rechtsstaat für Wiedergutmachung sorgen. Damit gewinnen die Betroffenen zwar nicht die Zeit zurück, die sie in Haft verbracht haben, erhalten aber endlich eine deutlich bessere finanzielle Kompensation.“

Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz auf Initiative von Hamburg einstimmig für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen.

Zeitgleich liegt dem Bundesrat auch ein Entschließungsantrag aus Bayern vor, der den Beschluss der Justizministerkonferenz aufnimmt und feststellt, dass der bisherige Betrag nicht angemessen sei. 

Hamburg setzt sich für Verbot von Bleileitungen ein (TOP 14)

Die Europäische Kommission verfolgt mit der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie das Ziel, die hohe Qualität des in der Europäischen Union konsumierten Trinkwassers zu erhalten und eine höhere Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu schaffen. Daneben wird auch eine stärkere Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie vollzogen. Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme diese Ziele und macht eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Auf Antrag Hamburgs begrüßen die Länder insbesondere die Reduzierung des Grenzwertes für Blei und bitten die Bundesregierung, sich für ein Verbot von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen sowie deren Austausch einzusetzen. Außerdem setzt sich Hamburg dafür ein, dass das Wasser weiterhin regelmäßig auf verschiedene nicht gesundheitsrelevante Stoffe wie pH-Wert, Eisen oder auch Salzionen überprüft wird. 

Hamburg fordert restriktiven Umgang mit Glyphosat (TOP 16).

Hamburg setzt sich dafür ein, dass der Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat deutlich eingeschränkt wird, mit dem Ziel, die Anwendung grundsätzlich zu beenden. Auf Initiative Hamburgs sollen glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auch auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Ausnahmen von Gleisanlagen nicht mehr angewandt werden dürfen. Zudem wird die Bundesregierung von den Ländern aufgefordert, die Verwendung von Glyphosat insbesondere im Haus- und Kleingartenbereich, in öffentlichen Einrichtungen,  auf Grünflächen und bei der Vorerntebehandlung zu verbieten, solange negative Effekte auf Gesundheit, Biodiversität, Wasserorganismen und Bodenlebewesen nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden können.

Grundlage für die Befassung des Bundesrates mit dem Thema ist eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“. In dieser Mitteilung legt die Kommission ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative dar. Mit Bezug auf Prüfungsergebnisse und wissenschaftliche Bewertungen zum Einfluss von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme schlussfolgert die Kommission, dass sie keine Grundlage für eine Änderung der auf EU-Ebene geltenden Regelungen sehe. 

Public Viewing zur Fußball-WM auf dem Heiligengeistfeld (TOP 23)

Hamburg stimmt im Bundesrat  für die vorübergehende Lockerung des Lärmschutzes für Public-Viewing zur WM. Somit stehen dem Fußballspaß auf dem Heiligengeistfeld keine grundsätzlichen Lärmschutzeinschränkungen mehr entgegen. Die Ausnahme ist auf die Dauer der Fußball-WM beschränkt.

Hierzu erklärt Umweltsenator Jens Kerstan: „Wir freuen uns auf ein fried- und stimmungsvolles Fußballfest. Von unserer Seite aus sind alle Maßnahme dafür getroffen worden. Nun müssen die anderen treffen!“

Grundsätzlich sind lärmintensive Veranstaltungen im Freien nach 22:00 Uhr verboten. Den Bürgerinnen und Bürger steht ein Recht auf den wohlverdienten Nachtschlaf zu. Zur WM 2006 in Deutschland wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt, auf die die Bundesregierung regelmäßig zurückgreift. Bei internationalen Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung können Lockerungen der geltenden Lärmschutz-Regeln beschlossen werden. Damit wird Spielraum für Kommunen geschaffen, Public Viewing auch bei Spielen am späten Abend zuzulassen. Die Hamburger Bezirksämter entscheiden im Einzelfall, nach Abwägung des öffentlichen Interesses an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner. 

Fahreignung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes (TOP 26)

Der Bundesrat befasst sich auch mit einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erkrankungen und den damit verbundenen Risiken im Straßenverkehr flossen in die EU-Vorgaben ein. In einer Arbeitsgruppe der EU-Kommission wurden die Risiken beim Führen von Kraftfahrzeugen, die sich aus Herz-Kreislauferkrankungen ergeben, neu bewertet. Ebenso liegen neue Erkenntnisse in Bezug auf Diabeteserkrankungen vor. Hamburg wird der Verordnung zustimmen. 

Rückfragen der Medien

Sabine Spitzer| Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch