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Wertgutachten Gutachten zum Wert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH liegt vor

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Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute ihr Gutachten zum Wert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) inklusive der Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel (HKW Wedel) vorgelegt. Auftraggeber des Gutachtens sind die Vattenfall GmbH und die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV).

Gutachten zum Wert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH liegt vor

Der Gutachter hat den objektivierten Wert für 100 Prozent der VWH-Anteile inklusive HKW Wedel (integrierter Unternehmenswert) mit 645,1 Millionen Euro zum 1. Januar 2019 ermittelt. Nach Vorlage des Gutachtens haben beide Auftraggeber eine Prüfungsfrist von vier Wochen. Hierzu hat die HGV zur Unterstützung ihrer eigenen Einschätzung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft (PWC) mit einem Review und einer Plausibilisierung wesentlicher von BDO verwandter Eingangsparameter der Unternehmensbewertung beauftragt. 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, seit heute auch neu gewählter Aufsichtsratsvorsitzender der HGV: „Wir werden das Gutachten jetzt sehr sorgfältig auswerten und dazu auch weiteren externen Sachverstand hinzuziehen. Einmal mehr geht dabei Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Die geprüften Ergebnisse werden dann in die laufenden Gespräche zwischen Stadt und Vattenfall einfließen. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.“ 

Hintergrund 

Die HGV hält seit 2012 25,1 Prozent der Anteile an VWH und hat per November 2018 eine Kaufoption auf die restlichen 74,9 Prozent Anteile der Gesellschaft einschließlich des derzeit noch der Vattenfall Wärme Berlin AG gehörenden HKW Wedel. Als Mindestkaufpreis für 100 Prozent der Anteile haben HGV und Vattenfall vertraglich 950 Millionen Euro vereinbart. Ebenfalls wurde festgelegt, dass die Parteien nach Vorlage des Wertgutachtens vier Wochen Zeit haben, um gegebenenfalls Einwände gegen das Ergebnis vorzutragen. Geschieht dies nicht, ist der Wert des Gutachtens verbindlich. Kommt es bei auftretenden Differenzen zu keiner Verständigung, kann jede Partei die Anrufung eines Zweitgutachters verlangen, dessen Feststellungen dann für beide Seiten verbindlich wären.

Kontakt

Claas Ricker

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
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