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Bundesrat Bundesrat: Beratungen über Abbiegeassistenzsysteme, Integration von Geflüchteten, Verbraucherschutz

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An der morgigen Sitzung des Bundesrates nehmen Bürgermeister Tschentscher, Finanzsenator Dressel und Staatsrätin Tabbara teil

Die wichtigsten Tagesordnungspunkte im Überblick:

Bundesrat: Beratungen über Abbiegeassistenzsysteme, Integration von Geflüchteten, Verbraucherschutz

Situation von ausbildungs- und studienwilligen Geflüchteten verbessern (TOP 5)

Baden-Württemberg und Hamburg setzen sich im Bundesrat dafür ein, den Lebensunterhalt für ausbildungs- und studienwillige Geflüchtete verlässlich zu sichern. Eine Gesetzeslücke führt dazu, dass gestattete und geduldete Geflüchtete, die sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme, einer förderfähigen Ausbildung oder in einem förderfähigen Studium befinden, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Dieser Leistungsausschluss greift nach einem 15-monatigen Aufenthalt in Deutschland, wenn die Betroffenen automatisch aus dem Bezug von Grundleistungen in den Bezug von Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wechseln. Eigentlich sollte mit diesem Wechsel eine Besserstellung verbunden sein, bei ausbildungs- und studienwilligen Geflüchteten führt sie jedoch zu Nachteilen. Die Bundesregierung wird daher in einem Entschließungsantrag aufgefordert, die Gesetzeslücke zu schließen und Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Ausbildungsbetriebe herzustellen. Studium und Ausbildung leisten einen wichtigen Beitrag für eine gelingende Integration. Die Integrationsminister der Länder hatten sich bereits im März 2018 einstimmig für die Schließung der Förderlücke ausgesprochen. 

Verpflichtende Notbremsassistenten und Abstandswarner (TOP 6)

Der Bundesrat berät morgen auch über zwei Initiativen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Mit einer Entschließung fordern die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen. Hamburg wird dieser Initiative zustimmen. Wegen des hohen Anteils von Auffahrunfällen durch schwere Nutzfahrzeuge besonders auf Bundesautobahnen sollen die gesetzlichen Mindestanforderungen an Notbrems-Assistenzsysteme erhöht werden. Manuelles „Ausschalten“ der Notbrems-Assistenzsystem-Funktion soll grundsätzlich technisch nicht mehr möglich sein. Gleichzeitig soll die Identifikation kollisionsrelevanter Fahrzeuge weiter verbessert werden. insbesondere kleinere Fahrzeuge inklusive Motorräder sollen vom System erkannt werden. 

Abbiegeassistenzsysteme für LKW EU-weit einführen (TOP 9)

Zudem berät der Bundesrat auch über einen Entschließungsantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Thüringen und Hamburg, der für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beim Abbiegen von LKW sorgen soll. Immer wieder kommt es dabei zu schweren Unfällen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Abbiegeassistenzsysteme für LKW ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht EU-weit verpflichtend vorgeschrieben werden. Hamburg wird dem Antrag beitreten und eine Erklärung zu Protokoll geben. Denn für die Hansestadt ist die Regelung nur ein erster Schritt. Hamburg möchte, dass bereits Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung von über 3,5 Tonnen einbezogen werden. Dazu erklärt Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch: „Automatische Notbremssysteme und Abbiegeassistenten können Unfälle vermeiden. Ihre Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr kann nicht genug hervorgehoben werden. Deshalb setzt sich Hamburg für eine zügige verpflichtende Nutzung dieser technischen Hilfsmittel ein. Das schließt auch die Nachrüstung älterer LKW ein. Schon Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mit Assistenten ausgerüstet werden. Dafür hat sich erst kürzlich die Verkehrsministerkonferenz unter meinem Vorsitz stark gemacht.“

Neuregelung des Familiennachzugs (TOP 11)

Die Länderkammer befasst sich auch mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Recht, die eigene Familie nach Deutschland zu holen, hatten subsidiär Schutzberechtigte erst im August 2015 erhalten, kurz darauf wurde es in Reaktion auf die sprunghaft gestiegenen Flüchtlingszahlen im Rahmen des „Asylpaket II“ befristet für zwei Jahre ausgesetzt. Die Aussetzung wurde im März 2018 bis zum 31.07.2018 verlängert. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, monatlich 1000 Mitgliedern der Kernfamilie von subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen den Familiennachzug zu gewähren. Zu Personen, die als Gefährder gelten, ist der Nachzug ausgeschlossen. 

Europäische Markenrechtsreform wird umgesetzt (TOP 13)

Der Bundesrat berät morgen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Markenrechtsreform, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Deutschen Patent- und Markenamtes und der nationalen Marken im europäischen Vergleich zu stärken. Darüber hinaus sollen die Verfahren zur Eintragung, zur Verwaltung und zum Schutz von Marken vereinfacht und an die Bedürfnisse der zunehmenden Digitalisierung angepasst werden. Der Bundesrat wird dazu mit den Stimmen Hamburgs eine Stellungnahme abgeben, die sich auf die Anwendung der Dringlichkeitsvermutung in Markensachen im einstweiligen Verfügungsverfahren bezieht. 

Musterfeststellungsklage soll Verbraucher stärken (TOP 14)

Durch die Musterfeststellungsklage sollen bestimmte eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern das Vorliegen zentraler anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Die Musterfeststellungsklage soll ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten jedoch die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung zu einem Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucherinnen und Verbraucher entfalten. Helfen soll das neue Verfahren bei so genannten Massengeschäften wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten oder auch unfairen Vertragsklauseln. Hamburg unterstützt mehre Vorschläge aus den Ländern, die dieses neue Instrument effektiver und noch verbraucherfreundlicher machen wollen. So soll etwa der Rechtsweg kürzer sein als vorgesehen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher schneller Rechtssicherheit bekommen. Drüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob bei manchen Voraussetzungen die Hürden nicht zu hoch seien. 

Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde (TOP 22)

Die Länder befassen sich am Freitag mit dem EU-Verordnungsvorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde. Die geplante EU-Behörde soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über Arbeits-, Ausbildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten informieren. Außerdem soll die Zusammenarbeit nationaler Behörden gefördert und bei grenzüberschreitenden Streitfällen vermittelt werden. Nach dem Ziel der Kommission soll die neue Behörde ihre Arbeit bereits im Jahr 2019 aufnehmen können. Mit einer von Hamburg unterstützten Stellungnahme wird das Grundanliegen der EU-Kommission unterstützt, jedoch weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der Aufgaben und Befugnisse der neuen Europäischen Arbeitsbehörde gesehen. 

Europäisches Konzept zur Bekämpfung von Fake News (TOP 26)

Der Bundesrat berät am Freitag auch über eine Mitteilung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Online-Desinformation. Desinformation ist „die nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können“. Zur Eindämmung der Desinformation im Internet schlägt die Kommission unter anderem die Einberufung eines Multi-Stakeholder-Forums mit Vertretern von Online-Plattformen, Werbewirtschaft und Zivilgesellschaft vor sowie die Erstellung eines gemeinsamen Verhaltenskodexes, die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprüfern und die Erhöhung der Medienkompetenz der Bevölkerung. Die Länder begrüßen in einem Antrag von Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen diese Herangehensweise, auf Basis von Freiwilligkeit und im Wege der Selbstregulierung schnelle Lösungen herbeizuführen, ohne die Verursacher von Desinformation aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Zugleich erinnern die Länder aber daran, dass alle Maßnahmen eine besondere Relevanz für die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit haben. Sollten legislative Maßnahmen aus Brüssel folgen, wollen die Länder aktiv eingebunden werden.    

Rentenerhöhung ab Juli 2018 (TOP 33)

Wegen der positiven Lohnentwicklung und der guten Lage am Arbeitsmarkt werden die Renten zum

1. Juli 2018 erhöht. Der Bundesrat wird am Freitag der entsprechenden Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte mit den Stimmen Hamburgs zustimmen. Für Rentnerinnen und Rentner in den ostdeutschen Ländern steigt die Rente ab Juli um 3,37 Prozent und in den westdeutschen Ländern um 3,22 Prozent. Der Rentenwert Ost erreicht somit 95,8 Prozent des Westwertes. Bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert in Ost und West erreicht sein. 

Rückfragen der Medien

Sabine Spitzer| Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de

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