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Wertgutachten HGV bestätigt Gutachten zum Unternehmenswert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH

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Die Hamburgische Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) bestätigt die methodische und rechnerische Richtigkeit der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) vorgenommenen Unternehmensbewertung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH). 

HGV bestätigt Gutachten zum Unternehmenswert der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH

Die Hamburgische Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) bestätigt die methodische und rechnerische Richtigkeit der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) vorgenommenen Unternehmensbewertung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH). Der Gutachter hatte den objektivierten Wert für 100 Prozent der VWH-Anteile inklusive HKW Wedel (integrierter Unternehmenswert) mit 645,1 Millionen Euro zum 1. Januar 2019 ermittelt. Nach Vorlage des Gutachtens Ende Mai hatte die HGV zur Unterstützung ihrer eigenen Einschätzung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft (PwC) mit einem Review und einer Plausibilisierung beauftragt.

PwC hat als Ergebnis mitgeteilt, dass die durch BDO durchgeführte objektivierte Unternehmensbewertung den standardisierten Anforderungen genügt und keine Anhaltspunkte für wesentliche sachliche oder methodische Fehler vorliegen. Die HGV hat die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH informiert, dass gegen die Unternehmensbewertung keine Einwände erhoben werden. 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem auch von externer Seite noch einmal sehr intensiv geprüften Wertgutachten haben wir jetzt eine verbindliche Grundlage für die weiteren Gespräche zwischen Stadt und Vattenfall.“ 

Hintergrund

Die HGV hält seit 2012 25,1 Prozent der Anteile an VWH und hat per November 2018 eine Kaufoption auf die restlichen 74,9 Prozent Anteile der Gesellschaft einschließlich des derzeit noch der Vattenfall Wärme Berlin AG gehörenden HKW Wedel. Als Mindestkaufpreis für 100 Prozent der Anteile haben HGV und Vattenfall vertraglich 950 Millionen Euro vereinbart. Ebenfalls wurde festgelegt, dass die Parteien nach Vorlage des BDO-Wertgutachtens vier Wochen Zeit haben, um gegebenenfalls Einwände gegen das Ergebnis vorzutragen. Geschieht dies nicht, ist der Wert des Gutachtens verbindlich.

Kontakt

Claas Ricker

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
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