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Urkundenübergabe Dr. Marc Tully ist neuer Präsident des Landgerichts

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Senat ernennt Vorsitzenden Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht.

Dr. Marc Tully (51 Jahre) hat heute seine Ernennungsurkunde entgegengenommen und ist damit neuer Präsident des Landgerichts. Nachdem Dr. Tully vom Richterwahlausschuss im Juni in geheimer Wahl gewählt worden war, folgte gestern die Ernennung durch den Senat.

Ein Mann mit hellbrauner Brille und Anzug vor einer hellgrauen Gardine (links) und einem hellblauen Hintergrund (rechts)

Dr. Marc Tully ist neuer Präsident des Landgerichts

Justizsenator Dr. Till Steffen sagte bei der Urkundenübergabe: „Ich gratuliere Marc Tully sehr herzlich zu dem neuen Amt. Mit ihm bekommt das Landgericht einen versierten Richter, der das Landgericht aus eigener Zugehörigkeit kennt, gleichzeitig aber auch Erfahrungen auf anderen Ebenen, wie dem Bundesgerichtshof und dem Hanseatischen Oberlandesgericht, mitbringt. Zudem hat Herr Tully sich als Vorsitzender des Richtervereins stets für das Ansehen des Rechtsstaats und der Richterinnen und Richter in Hamburg eingesetzt. Für das Landgericht ist diese Mischung ein Gewinn. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe.“

Dr. Marc Tully ist 1998 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg eingetreten und sitzt seit 2014 einem Strafsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht vor. Zuvor war er am Landgericht Vorsitzender einer Großen Wirtschaftsstrafkammer und Vorsitzender des Richterdienstgerichts. Von 2003 bis 2006 hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof gearbeitet. Tully war von 2010 bis Mai 2018 Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins und ist seit 2013 stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses.

Dr. Marc Tully folgt auf Sibylle Umlauf, die im März 2018 nach neun Jahren als Präsidentin des Landgerichts in den Ruhestand getreten ist.

Zur Richterwahl

In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf der Basis dieses Vorschlages ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter/innen und zwei Rechtsanwält/innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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