Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Bundesrat Hamburgs Positionen zur 970. Bundesratssitzung

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Familien finanziell entlasten und Pflege verbessern, Breitensport fördern und Ehrenamt stärken

An der heutigen (Freitag) Sitzung der Länderkammer nehmen Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Innensenator Andy Grote und Staatsrätin Dr. Annette Tabbara teil. Die Tagesordnung umfasst 108 Punkte. Aus Hamburger Sicht stehen folgende Themen besonders im Fokus: 

Bundesrat

Hamburgs Positionen zur 970. Bundesratssitzung

Familien finanziell entlasten 

„Überall in Deutschland gibt es Kitas, Tagespflege, Projekte für Frühe Hilfen und das breite Angebot der Allgemeinen Sozialen Dienste. Aber Familien brauchen auch mehr Geld in der Tasche. Es ist gut, dass der Bund hier seinen Teil dazu beiträgt“, macht Hamburgs Familiensenatorin Melanie Leonard deutlich. Hamburg wird den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf unterstützen. 

Zum Hintergrund: Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld um 10 Euro monatlich erhöht werden. Auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer soll angehoben werden. Zum 1. Januar steigt er pro Kind um 192 Euro auf 7620 Euro. Ab 2020 wird er um weitere 192 Euro erhöht. Auch Familien ohne Kinder profitieren von den im Gesetzentwurf vorgesehenen Entlastungen: der steuerliche Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Zudem sollen kleine und mittlere Einkommen bei der kalten Progression entlastet werden. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt. 

Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern 

Immer mehr Menschen sind auf gute Pflege angewiesen. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte spürbar verbessert werden, findet Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Dadurch, dass künftig Pflegekräfte in Krankenhäusern ohne Obergrenze eins zu eins von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es keinen Grund mehr, am Personal zu sparen. Durch mehr Personal werden sich die Arbeitsbedingungen verbessern und der Pflegeberuf gewinnt an Attraktivität. Wir schaffen damit einen Anreiz, dass Pflegefachkräfte in ihren Beruf zurückkehren oder wieder von Teil- auf Vollzeit wechseln.“ 

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht die Einführung einer Untergrenze für die Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern vor. Auch sollen Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal künftig vollständig finanziert und Pflegepersonalkosten für die Patientenversorgung über ein Pflegebudget vergütet werden. Auch soll es Verbesserungen im Bereich der Altenpflege geben: vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen zusätzliche Pflegekräfte einstellen können, die von der Krankenversicherung finanziert werden. Pflegekräfte, die im ländlichen Raum arbeiten, sollen künftig Wegzeiten höher honoriert bekommen. 

Rückkehr zur Parität

Ab 1.1.2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der morgen im Bundesrat beraten wird. Dieser beinhaltet unter anderem, dass die Beitragsbelastung von Selbständigen mit geringem Einkommen spürbar gesenkt werden sollen. (.) Daneben wird gesetzlich geregelt, einen Teil der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen abzubauen. Ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit soll zudem ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet werden. Hamburg unterstützt den Gesetzentwurf. 

Steuerentlastung für Sportvereine zur Förderung des Breitensports 

Gemeinnützige Sportverbände sollen für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen künftig steuerlich entlastet werden. Einem entsprechenden Hamburger Prüfauftrag zur Änderung der Abgabenordnung wird das Plenum des Bundesrats voraussichtlich zustimmen. Bislang sieht die Vorschrift nur die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben und Spiel- und Wettkampfbetriebe wie zum Beispiel Ligen oder Turniere ausrichten. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehören hingegen nach Gesetz und Rechtsprechung nicht dazu. Der Prüfantrag soll die aus Sicht des Sports und des Senats bestehende Ungleichbehandlung beenden und einen weiteren Beitrag zur Förderung des Breitensports leisten. Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg tut viel für den Sport. Die Finanzbehörde beteiligt sich daran nicht nur finanziell, sondern hat jetzt auf Bundesebene eine Initiative gestartet, um die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Gerade Sportverbände leisten mit ihrer organisatorischen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag, um Spiel- und Wettkampfbetriebe wie zum Beispiel Ligen oder Turniere zu ermöglichen. Damit tragen sie regional wie überregional auch im besonderen Maße zum Erhalt des Breitensports bei. Gemeinnützigen Sportverbänden gebührt daher ebenso wie den gemeinnützigen Sportvereinen gesellschaftspolitische Anerkennung in Form einer besonderen steuerlichen Förderung – die konkrete Umsetzung soll und muss nun noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren Gestalt annehmen.“ Entlastung für das Ehrenamt Gemeinnützige Vereine leben vom Ehrenamt und sehr oft mit geringen finanziellen Mitteln. Um sie zu unterstützen, macht Hamburg sich gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür stark, ehrenamtliches Engagement und gerade kleine Vereine von bürokratischen und steuerrechtlichen Aufgaben zu entlasten: bleiben die Einnahmen von gemeinnützigen Vereinen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt unter 45.000 Euro im Jahr, so sollen keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Derzeit liegt diese Freigrenze noch bei 35.000 Euro. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück. Die Bundesregierung wird gebeten, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. 

Weniger Bürokratie, mehr Effizienz dank ELFE (Einfach Leistungen für Eltern)

Kommt ein Kind auf die Welt ist die Freude groß. Doch es warten sofort zahlreiche Behördengänge und Antragsstellungen auf die jungen Eltern. So müssen Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld beantragt werden. Bislang war dies nur in Einzelanträgen möglich. Die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen dies mit ELFE deutlich vereinfachen. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern". Eine einzige Unterschrift in der Geburtsklinik soll ausreichen und die Behörden arbeiten zusammen, tauschen Daten aus – ohne dabei den Datenschutz zu gefährden. Die Geburtsurkunde könnte den Eltern automatisch zugeschickt, Eltern- und Kindergeld gleichzeitig beantragt und ausgezahlt werden. Bremen hat mit einer Machbarkeitsstudie gezeigt, dass dies technisch möglich ist, juristisch ist es das aber noch nicht. Die Länder bitten daher nun die Bundesregierung, geeignete Gesetzesvorschläge für die Umsetzung des Projekts ELFE zu unterbreiten. Insbesondere sollen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Freigabe von HIV-Selbsttests 

Der Bundesrat befasst sich morgen mit der Änderung der sogenannten Medizinprodukte Abgabeverordnung. Danach sollen Schnelltests zur Feststellung einer HIV-Infektion künftig frei verkäuflich für jeden zugänglich sein. Mit dem Selbsttest kann eine Infektion etwa zwölf Wochen nach einer Ansteckung festgestellt werden. Der Bundesrat wird der Verordnung voraussichtlich einstimmig zustimmen. 

Themenübersicht auf hamburg.de

Presseservice

Anzeige
Branchenbuch