Vom 24. bis zum 26. Oktober 2018 treffen sich die Regierungschefs in Hamburg, um über die aktuellen Themen der Politik in Deutschland zu beraten. Hamburg hat als Thema die Digitalisierung der Verwaltung angemeldet. Es geht darum, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Verwaltungsdienstleistungen über einen sicheren und einfachen Zugang online anzubieten und die Zusammenarbeit der Behörden digital zu organisieren. Mit dem „DigitalPakt Schule“ wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.
Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: "Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein wichtiges Forum, in dem die Länder ihre gemeinsamen Ziele und ihre Position gegenüber dem Bund abstimmen. Die 16 Länder sind über den Bundesrat in die Gesetzgebung auf nationaler Ebene eingebunden und sind eine starke Kraft im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg wird als Vorsitzland der MPK im kommenden Jahr die Interessen der Länder gegenüber der Bundesregierung vertreten und dabei eng mit den Regierungen der anderen Länder zusammenarbeiten. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und hoffe, dass wir die zentralen Themen der Politik in Deutschland wie den Wohnungsbau, die Energiewende, die Investitionen in die Verkehrswege und die Digitalisierung voranbringen können.“
Zum Hintergrund
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein „Gremium der Selbstkoordination“ der Länder und trägt dem Bedürfnis der Länder Rechnung, außerhalb des formalen Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat über ein weiteres Gremium zur Diskussion, Themensetzung und Beschlussfassung bei länderspezifischen Angelegenheiten zu verfügen. Die MPK dient in erster Linie dazu, politische Positionen untereinander abzustimmen und gegenüber dem Bund zu vertreten. Sie ist im Gegensatz zum Bundesrat kein Verfassungsorgan und auch nicht an der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder beteiligt. Gleichwohl stellt sie im bundesdeutschen Föderalismus inzwischen eine Einrichtung von erheblicher politischer Bedeutung dar.
Die Beratungsgegenstände der MPK sind vielfältig und abhängig vom politischen Tagesgeschehen: Sie umfassen Themen, die sowohl die Bundes- und Landes-, als auch die europäische und internationale Ebene betreffen. Darunter fallen zum Beispiel die Bildungs-, Wissenschafts-, Medien- und Europapolitik, aber auch Fragestellungen zum Föderalismus und zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Zudem gehören der Abschluss von Abkommen und Staatsverträgen zwischen Bund und Ländern dazu.
Im Laufe der Zeit hat sich die MPK zu einem der maßgeblichen Gremien zur Meinungskoordination der Länder gegenüber dem Bund entwickelt. Insbesondere bei aktuellen Themen und Entwicklungen, die (zunächst) jenseits formell normierter Gesetzgebungs- und Beteiligungsverfahren entwickelt werden, kommt ihr besondere Bedeutung zu. So hat die MPK zum Beispiel wesentlich dazu beigetragen, eine Einigung im Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen herbeizuführen. Im Zuge der Flüchtlingskrise war die MPK darüber hinaus wesentliches Positionierungsgremium der Länder gegenüber dem Bund.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen sich in der Regel viermal pro Jahr zu regelmäßigen Sitzungen und bei besonderem Beratungsbedarf zu Sonderkonferenzen. Die Ministerpräsidentenkonferenzen werden dabei durch Besprechungen der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS) vorbereitet. Eine CdS-Konferenz (CdSK) findet jeweils zirka vier Wochen vor einer MPK statt. Um ihre Standpunkte gegenüber dem Bund zu vertreten, schließt zweimal im Jahr unmittelbar im Anschluss an die MPK ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin an.
Alle Termine und weitere Informationen finden Sie unter: www.hamburg.de/mpk