Entlastung bei Kassenbeiträgen, schnellere Arzttermine und Personaluntergrenzen in der Pflege
Der Bundesrat wird sich mit mehreren großen Gesetzesvorhaben aus dem Gesundheitsbereich befassen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden die Krankenkassenbeiträge ab dem 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Dazu erklärt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung wiederherzustellen bedeutet eine Entlastung von rund sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Die Aufteilung der Beiträge gleichermaßen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur gerecht. Dabei bleibt es wichtig zu beachten, dass auch in Zukunft genügend Geld bei den Kassen vorhanden ist, um die vereinbarten Aufgaben finanzieren zu können.“
Zusätzlich soll mit dem Terminservicestellen- und Versorgungsgesetz (TSVG) die ambulante Versorgung für Patientinnen und Patienten verbessert werden. Der Gesetzentwurf beabsichtigt unter anderem, die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich zu erweitern und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte zu erhöhen.
„Mit dem TSVG setzt die Bundesregierung jetzt um, wofür ich mich in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt habe: ein schnellerer Zugang für gesetzlich Versicherte, eine gerechtere Terminvergabe und mehr Planungs- und Steuerungskompetenzen für die Länder“, so Prüfer-Storcks.
Zu dem Gesetzentwurf hat Hamburg zahlreiche Anträge eingebracht. Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die zeitnahe Terminvermittlung durch Terminservicestellen auch für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärztinnen und -ärzten gilt. Außerdem hat Hamburg Regelungen vorgeschlagen um zu verhindern, dass Ketten Medizinischer Versorgungszentren eine marktbeherrschende Stellung in der ambulanten Versorgung bekommen.
Weitere Gesetzesvorhaben sollen die Situation in der Pflege und die Versorgung der Versicherten verbessern.
Zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sagt Prüfer-Storcks: „Die Personaluntergrenzen und die Neuregelungen für die Finanzierung der Pflegekosten sind entscheidend für eine grundlegende Verbesserung bei der Personalausstattung und den Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Pflegeberuf zu stärken.“
Brückenteilzeit auch im Bundesrat verabschiedet
Bisher besteht für Beschäftigte weder ein Anspruch auf befristete Teilzeit noch ein Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch das Gesetz zur Einführung der sogenannten Brückenteilzeit wird das geändert.
Hamburgs Arbeitssenatorin Melanie Leonhard stellt klar: „Der Fachkräftebedarf ist eines der drängendsten Zukunftsthemen für viele Branchen. Wer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten oder gewinnen will, muss die familiären Belange der Beschäftigten im Blick behalten. Vereinbarkeitsfragen sind ein immer wichtiger werdendes Argument für den Eintritt in ein Unternehmen, insbesondere für junge Menschen. Mit unserer Zustimmung zur Einführung einer Brückenteilzeit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglichen es Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf mit neuen Angeboten zu decken.“
Künftig können Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten, eine befristete Teilzeitphase zwischen einem und maximal fünf Jahren in Anspruch nehmen – und haben dann das Recht, zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gilt eine Zumutbarkeitsgrenze, nach der der Arbeitgeber den neuen Teilzeitanspruch nur einem von 15 Beschäftigten gewähren muss.
Familien werden finanziell entlastet
Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um 10 Euro monatlich erhöht. Zudem steigt der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer zum Jahresbeginn um 192 Euro auf 7620 Euro. Ab dem Jahr 2020 wird er um weitere 192 Euro erhöht. So sollen Familien direkt finanziell entlastet werden. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung umgesetzt.
Verbesserungen in der Rente erneut beraten
Im Gesetz zur Rente wird das Rentenniveau bis ins Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent des Einkommens gesichert und eine Maximalhöhe des Beitragssatzes von 20% eingeführt. Gleichzeitig gibt es Verbesserungen für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit und für Mütter, deren Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser anerkannt werden. Weiterhin werden Geringverdienerinnen und Geringverdiener durch Anhebung der Obergrenze für sog. Midijobs von 850 EUR auf 1300 EUR bei den Sozialabgaben entlastet. Hamburg stimmt den Rentenplänen der Bundesregierung zu.
Der Bund beteiligt sich 2019 stärker an den Integrationskosten der Länder und Kommunen
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund die Integrationspauschale zur Beteiligung an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden von bislang 2 Milliarden Euro auch im Jahr 2019 zur Verfügung stellt und auf über 2,4 Milliarden Euro erhöht. Die Kommunen sollen 2019 mit 1,8 Milliarden Euro von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung entlastet werden.
Hamburg unterstützt die Forschung zur Stigmatisierung Schwerbehinderter
Mit den Stimmen Hamburgs fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein interdisziplinäres Forschungsgutachten zu Verbreitung, Ursachen und Wirkung einer möglichen Stigmatisierung und den einstellungsbedingten Barrieren von Schwerbehinderten in der Gesellschaft in Auftrag zu geben. Gegenstand dieses Gutachtens soll eine mögliche neue Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises, Alternativen zur Vorzeigepflicht des Ausweises im öffentlichen Nahverkehr sowie Ansätze zur Steigerung der Wertschätzung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft sein.
Hamburg setzt sich bereits seit Längerem für die Rechte von Schwerbehinderten ein und hat 2017 die Diskussion um den „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ in die politische Diskussion eingebracht. „Eine ergebnisoffene Prüfung unter Beteiligung der Schwerbehinderten ist der Kern unserer Haltung. Menschen mit Behinderungen müssen in den Prozess der Forschung einbezogen werden, um Wirkungen und mögliche Stigmatisierungserfahrungen aus ihrer Sicht zu erfahren“, bekräftigt Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard.
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