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Zugang zum Medizinstudium Reform des Medizin-NC beschlossen

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Länder verabschieden unter Hamburger Federführung einen neuen Staatsvertrag

Die Länder haben heute im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) einen neuen Staatsvertrag verabschiedet. Dieser soll die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Studienplätzen im Bereich Medizin und Pharmazie neu regeln. Die Abiturbestenquote soll demnach von bisher 20 auf 30 Prozent angehoben werden. Neu eingeführt wird die zusätzliche Eignungsquote mit einem Umfang von 10 Prozent. Hierzu zählen schulnotenunabhängige Kriterien, wie z.B. Eignungstests oder Berufserfahrung, die von den Ländern vorgegeben werden. Das direkt an den Hochschulen durchgeführte Auswahlverfahren wird mit einer Quote von 60 Prozent beibehalten. Für dieses Auswahlverfahren haben die Länder für mehr Einheitlichkeit gesorgt. So wird ein Studieneignungstest fester Bestandteil des Auswahlverfahrens an jeder Hochschule. Außerdem müssen Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigen. Der Staatsvertrag wurde unter dem Vorsitz der Freien und Hansestadt Hamburg ausgearbeitet und ist heute von der KMK beschlossen worden. Die neuen Regelungen des Staatsvertrages bestätigen die bisher durchgeführten Verfahren am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

Stethoskop

Reform des Medizin-NC beschlossen

Für die Bewerberinnen und Bewerber der Studiengänge Human-, Zahn-und Tiermedizin, die bisher von der Wartezeitquote profitiert hätten, soll innerhalb der zusätzlichen Eignungsquote eine auf zwei Jahre angelegte Übergangsregelung geschaffen werden: Bis zur Bewerbung für das Wintersemester 21/22 wird die Wartezeit demnach bei der Vergabe für einen Teil der Studienplätze weiter berücksichtigt – der Umfang der Berücksichtigung aber stetig reduziert. Die Wartezeit soll dabei auch immer mit anderen Kriterien kombiniert werden, die die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für Studienerfolg und Beruf prognostizieren sollen.

Dr. Eva Gümbel, Staatsrätin der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: „Ein Einserabitur ist eine gute Voraussetzung für ein Medizinstudium - aber nicht das einzige Kriterium dafür, ob jemand ein guter Arzt oder eine gute Ärztin wird. Heute haben wir dafür gesorgt, dass noch weitere Fähigkeiten darüber entscheiden können, ob ein junger Mensch einen Medizin-Studienplatz bekommt. In Hamburg sind wir hier bereits sehr gut aufgestellt: Die medizinische Fakultät am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) führt schon seit Jahren transparente und nach unterschiedlichen Kriterien ausdifferenzierte Vergabeverfahren durch. Wir sind stolz darauf, dass die Expertise und die vorbildlichen Verfahren an unserem UKE eine wichtige Rolle für die Ausarbeitung der bundesweiten Standards gespielt haben. “

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Dezember 2017 festgestellt, dass das Zulassungsverfahren zum Medizin-Studium mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die Richterinnen und Richter haben die Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.12.2019 neue Regelungen zu beschließen.

Das UKE setzt bereits seit 2008 den Naturwissenschaftstest „HAM-Nat“ ein, um Vorkenntnisse und
Lernmotivation der Medizinbewerberinnen und -bewerber zu untersuchen. Zusätzlich müssen
Studieninteressierte ihre kommunikativen und sozialen Kompetenzen in einem multiplen Mini-Interview zeigen und in einem gestellten Arzt-Patienten-Gespräch ihre Empathie beweisen oder gemeinsam mit anderen Bewerbern Teamaufgaben lösen.

„Unsere Untersuchungen zeigen, dass die so ausgewählten Studierenden nicht nur einen sehr guten Studienerfolg haben, sondern auch gut mit Patienten umgehen können“, sagt der vom Bundesverfassungsgericht gehörte UKE-Experte Prof. Dr. Wolfgang Hampe.

Kontakt

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Julia Offen

Pressesprecherin

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Pressestelle
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
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