Grundgesetzänderung – DigitalPakt Schule – Anrufung des Vermittlungsausschusses für schnelle Lösung
In den Verhandlungen um den DigitalPakt Schule werden die Bundesländer einstimmig beschließen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Hamburgs Erster Bürgermeister und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Dr. Peter Tschentscher: „Als Bundesländer gehen wir geschlossen voran und wollen das Beste für unsere Kinder herausholen. Überall in Deutschland soll es moderne Schulen mit gutem WLAN und guter IT-Ausstattung geben. Um das zu erreichen, ist eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig. Aber damit das klappt, haben alle 16 Länder heute gemeinsam beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.“
Damit wird ein Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus der letzten Woche umgesetzt. Eine schnelle Lösung für den DigitalPakt Schule bleibt das gemeinsame Ziel. Die vom Bundestag im Gesetzgebungsverfahren dafür vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes sind aus der Sicht der Bundesländer jedoch nicht der richtige Weg. Deshalb soll der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss noch einmal grundlegend und gemeinsam überarbeitet werden. Bund und Länder werden dort nach einer Lösung suchen.
Verbesserungen bei der Organspende
Hamburg unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen der Organspende in den Krankenhäusern verbessert werden sollen. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sagt: „Es ist höchste Zeit, alle Kräfte zu mobilisieren, um den negativen Trend in der Organspende umzukehren und dauerhaft mehr Spenden zu realisieren. Der Schlüssel dazu liegt unter anderem in den Krankenhäusern. Hamburg war hier Vorreiter – wir haben schon Anfang des Jahres mit unserem Ausführungsgesetz Schritte zu strukturellen Verbesserungen der Organspende in Krankenhäusern unternommen“. Die Anzahl der Organspenden in Deutschland geht seit dem Jahr 2012 zurück. Der Gesetzentwurf soll eine Trendwende einleiten, indem strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern beseitigt werden. Die Position der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern wird künftig ausgebaut und ihre Freistellung von sonstigen Tätigkeiten klar geregelt. Darüber hinaus wird die Vergütung der Entnahmekrankenhäuser verbessert. Schließlich soll künftig ein klinikinternes Qualitätssicherungssystem Aussagen treffen, inwieweit vorhandene Organspendemöglichkeiten realisiert werden können.
Verbesserungen für Langzeitarbeitslose und Weiterbildungsmöglichkeiten im digitalen Wandel
Mit Unterstützung Hamburgs wird der Bundesrat wichtige Arbeits- und Sozialgesetze beschließen. Durch das Teilhabechancengesetz wird ein Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose geschaffen. Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis erhalten sie Lohnkostenzuschüsse und die Finanzierung ihrer Weiterbildung. Hamburgs Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard teilt mit: „Ich freue mich, dass wir noch in diesem Jahr wichtige Weichen im sozialen Bereich für die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitleistungsbezieher und für die Qualifizierung auch aller Berufstätigen als Reaktion auf die Digitalisierung der künftigen Arbeitswelt auf den Weg bringen konnten. Dies stellt uns für die Zukunft gut auf.“
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen berufliche Kompetenzen fortentwickelt und gefördert werden, um den Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels zu begegnen. Die Regelungen zielen insbesondere auf Tätigkeiten ab, die durch neue Technologien ersetzt werden könnten oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.
Zusätzlich werden Beschäftigte und Arbeitgeber durch die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung entlastet. Außerdem wird die Gründung von Betriebsräten für Flugpersonal bei Luftfahrtunternehmen erleichtert.
Reform der Mietpreisbremse nimmt letzte Hürde
Mit der Reform der Mietpreisbremse sollen die Rechte der Mieterinnen und Mieter verbessert werden. Bundesrat und Bundestag haben Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen, die nun im Bundesratsplenum beschlossen werden. So wird etwa die Reduzierung der nach einer Modernisierung zulässigen Mieterhöhung von jährlich bisher elf Prozent auf acht Prozent der Modernisierungskosten bundesweit gelten und nicht – wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – nur in den von der jeweiligen Landesregierung bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Mit der endgültigen Zustimmung des Bundesrates können die Änderungen bald in Kraft treten.
Hamburg lehnt Fristverlängerung für betäubungslose Ferkelkastration ab
Ferkel sollen noch länger ohne Betäubung kastriert werden dürfen. So sieht es eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die der Bundestag Ende November beschlossen hat. Ursprünglich sollte die betäubungslose Kastration ab 1. Januar 2019 verboten werden. Dies hatte der Gesetzgeber bereits vor fünf Jahren beschlossen und den Landwirten eine Übergangsfrist bis Ende 2018 eingeräumt. Nun ist laut Bundestag eine Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre bis Ende 2020 erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügen würden. Damit können männliche Ferkel weiterhin in den ersten acht Tagen nach dem Wurf ohne Betäubung kastriert werden. Das Fleisch kastrierter Schweine setzt später beim Erhitzen keinen vom Verbraucher als unangenehm empfundenen Ebergeruch frei. Hamburg lehnt die Verlängerung der Übergangsregelung ab. Die Branche hatte innerhalb der vergangenen fünf Jahre ausreichend Zeit, sich mit den geänderten Vorgaben auseinander zu setzen. Die Freie und Hansestadt hat daher im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt. Da das Gesetz aber nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird der Bundesrat es aller Voraussicht nach passieren lassen.
Bessere Entschädigung bei Verspätungen durch Automatisierung
Entschädigungen für Flug- und Fahrgäste sollen leichter erreicht werden. Der Bundesrat wird dazu einem Antrag des Saarlandes zustimmen.
Der Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen ist klar gesetzlich geregelt. Dennoch haben Verbraucherinnen und Verbraucher oft Mühe ihre Ansprüche durchzusetzen. Deshalb fordern die Länder die Bundesregierung auf, Fluggesellschaften zu verpflichten, automatisierte Entschädigungsverfahren zu entwickeln. Aufgrund des Buchungsvorgangs zum Kauf eines Flugtickets sind die persönlichen Daten der Fluggäste einschließlich der Bankverbindungen bereits bekannt. Die automatisierte Prüfung ob, wem und in welcher Höhe Entschädigungsansprüche zustehen, ist damit möglich und auch zumutbar. Der Bundesrat fordert klare, verbindliche und überprüfbare Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungsleistungen. Dabei sollen auch die Fahrgastrechte der Bahnkunden in den Blick genommen werden.
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