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Krankenversicherung Das „Hamburger Modell macht Schule“ – Pauschale Beihilfe wird in vier weiteren Bundesländern eingeführt

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Auch Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ermöglichen Beamtinnen und Beamten geregelten Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben bereits vier weitere Landesregierungen die Einführung einer Pauschalen Beihilfe nach Hamburger Vorbild beschlossen. Nach Kenntnis des Senats gab und gibt es außerdem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen parlamentarische Befassungen zu diesem Thema.

Auch Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ermöglichen Beamtinnen und Beamten geregelten Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Dazu sagt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe haben wir einen Stein ins Rollen gebracht. Immer mehr Bundesländer erkennen, wie wichtig eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse für die Beamtinnen und Beamten ist. Nur so kann die Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise wegen Vorerkrankungen von privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurden, beendet und eine familienfreundliche Krankenversicherung gewährleistet werden.“

In Hamburg steigt die Inanspruchnahme der Regelung weiter kontinuierlich an. Seit Einführung der Pauschalen Beihilfe haben bereits 1.355 Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Pauschale Beihilfe beantragt. Während Ende Januar etwas mehr als 1.000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Pauschale ausbezahlt bekommen, sind es aktuell bereits 1.250 Personen. Die Fachleute gehen davon aus, dass die Inanspruchnahme noch zunehmen wird, wenn sich mehr Länder entscheiden, die Pauschale Beihilfe einzuführen.

Im August 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die Pauschale Beihilfe eingeführt – und gewährt seinen Beamtinnen und Beamten dadurch eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Vor Einführung der Pauschalen Beihilfe wurden Beamtinnen und Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung außerordentlich belastet: Denn sie mussten den Versicherungsbeitrag in voller Höhe selber tragen. Diese Gerechtigkeitslücke in der Krankheitsvorsorge schließt das „Hamburger Modell“: Entscheidet sich eine Beamtin oder ein Beamter für das neu eingeführte Angebot, wird grundsätzlich die Hälfte der Versicherungsbeiträge als Beihilfe gewährt. Die Pauschale Beihilfe als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung können wegen der bundesgesetzlichen Regelungen im Mitgliedsrecht der GKV allerdings nur neue Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen – und solche, die sich auch schon in der Vergangenheit freiwillig gesetzlich versichert haben.

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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