Keine Schlechterstellung für Geflüchtete bei Aufnahme einer Ausbildung
Hamburg startet zusammen mit anderen Ländern eine Initiative zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, um Geduldeten auch nach 15-monatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik die Förderung ihrer Ausbildung oder ihres Studiums zu ermöglichen. Nach derzeitiger Rechtslage fallen die Betroffenen nach dieser Zeit in eine Förderlücke und laufen Gefahr, ihre bereits begonnene Ausbildung oder ihr Studium nicht mehr finanzieren zu können und wieder abbrechen zu müssen. Diese gesetzliche Lücke soll durch die Initiative geschlossen werden, um eine nachhaltige Integration von Geflüchteten zu gewährleisten. Sozialsenatorin Melanie Leonhard stellt die Initiative, die anschließend in den Ausschüssen weiter beraten wird, im Plenum vor: „Die derzeitige Rechtslage ist für Geflüchtete, die eine Ausbildung oder ein Studium machen, schlechter als für andere. Wer durch Ausbildung oder Studium versucht, das eigene Leben selbst in die Hand zu nehmen und sich zu integrieren, soll dafür nicht bestraft werden. Manchmal entdeckt man in Gesetzen auch Fehler. Hier ist das so, und wir korrigieren ihn. Indem wir diesen Widerspruch auflösen, fördern wir die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und verhindern die langfristige Abhängigkeit von Sozialleistungen. Dieser Ansatz leistet außerdem einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.“
Bundesrat fordert solidarische Finanzierung der Pflege
Gute Pflege braucht eine solide Finanzierung. Künftige Kostensteigerungen in der Pflege sollen deshalb nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, erklärt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es darf nicht sein, dass der Eigenanteil weiter steigt. Für mich ist es eine Frage der Würde, dass Menschen am Ende ihres Lebens nicht zu Sozialhilfeempfängern werden, nur weil sie pflegebedürftig werden.“ Mit der Entschließung, die Hamburg gemeinsam mit Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht hat, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine grundlegende Kurskorrektur bei der Finanzierung der Pflegeversicherung vorzunehmen. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, soll der Eigenanteil an den Pflegeleistungen eingefroren, künftige Kostensteigerungen sollen solidarisch finanziert werden. Außerdem soll die Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln erhalten. Details der Reform sollen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden.
Arbeitnehmerrechte in der Zustellbranche verbessern
Mit einer Initiative, der sich auch Hamburg angeschlossen hat, wollen die Länder bessere Arbeitsbedingungen für Paketbotinnen und Paketboten sicherstellen. Dies soll durch die Einführung einer Nachunternehmerhaftung geschehen, durch die die Hauptauftraggeber auch für Verstöße von Subunternehmern haften würden. Die Initiative verfolgt auch die Sicherung von Sozialversicherungsbeiträgen und erweiterte Dokumentationspflichten zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit.
Gesetz für schnellere Arzttermine
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wird die ambulante Versorgung für Patientinnen und Patienten verbessert. Das Gesetz verpflichtet Ärzte künftig, mehr Sprechstunden anzubieten. Außerdem soll sich die Wartezeit auf Termine für gesetzlich Versicherte verringern. Der Bundesrat berät nun abschließend über das Gesetz. Viele der Vorschläge, die Hamburg im ersten Durchgang in die Stellungnahme des Bundesrates eingebracht hatte, finden sich nun im Gesetz wieder. So enthält das Gesetz unter anderem eine Regelung, dass die Terminvermittlung auch für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen gilt. Außerdem werden die Rechte der Länder in den Gremien der Selbstverwaltung gestärkt. So werden den Ländern künftig in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bedarfsplanung die gleichen Rechte wie den Patientenvertretern eingeräumt. In den Landesausschüssen haben die Länder nun das uneingeschränkte Recht zur Antragstellung. Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss nicht an, kritisiert aber die Tendenz, im Gesundheitsbereich Aufgaben auf die Bundesebene zu verlagern.
Familien stärken und Kinderarmut bekämpfen
Der Bundesrat stimmt mit Unterstützung Hamburgs einstimmig dem Starke-Familien-Gesetz zu. Der Bundestag hat das Gesetz nach dem ersten Durchgang im Bundesrat noch einmal angepasst und dabei auch einige Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. So werden nun zusätzlich der Teilhabebeitrag auf 15 Euro erhöht, das Mittagessen auch in Horten kostenfrei gestellt, Klassenfahrten vereinfacht abgerechnet und beim Kinderzuschlag die 100 Euro-Grenze für die Anrechnung gestrichen.
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