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Verbraucherschutzministerkonferenz Scoring, Anlegerschutz und Lebensmittelkennzeichnung: Hamburg will Verbraucherrechte stärken

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Hamburger Anträge zur Verbraucherschutzministerkonferenz

Hamburgs Initiativen zur Stärkung der Verbraucherrechte auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz am 23. und 24. Mai in Mainz sollen für mehr Transparenz bei Lebensmitteln sorgen und Kunden vor wirtschaftlichen Schäden schützen.

Hamburger Anträge zur Verbraucherschutzministerkonferenz

Anlässlich der am kommenden Donnerstag in Mainz beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) erklärt Hamburgs Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Verbraucherschutz gewinnt in Zeiten des digitalen Wandels immer mehr an Bedeutung. Wir müssen die Rechte der Kundinnen und Kunden stärken, zum Beispiel gegenüber der Finanzindustrie, um sie vor finanziellen Verlusten zu schützen. Außerdem ist es endlich Zeit, dass wir auch in Deutschland mit der Lebensmittelampel ein einfaches, leicht verständliches System der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln einführen. Hier hinken wir anderen europäischen Ländern hinterher.“

Bereits bei der VSMK im vergangenen Jahr hatte sich Hamburg für eine Lebensmittelampel ausgesprochen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll gemäß Koalitionsvertrag bis zum Sommer 2019 ein System zur nachvollziehbaren Kennzeichnung von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln vorlegen. Dazu erklärt Senatorin Prüfer-Storcks: „Mit Nutri-Score gibt es ein erprobtes und gutes Modell, das schnell verpflichtend eingeführt werden kann. Die Bundesregierung sollte dieses System zügig umsetzen, um den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Was in Frankreich gut funktioniert, muss bei uns nicht zeitaufwändig neu erfunden werden.“

Ein weiteres Thema ist erneut die Transparenz der der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Senatorin Prüfer-Storcks: „Ich erwarte von der Bundeslandwirtschaftsministerin endlich Klarheit zur Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu wissen, wo sie unbesorgt kaufen und essen können.“ Zum wiederholten Mal ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) laut Koalitionsvertrag und auf der VSMK gefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, auf der die Länder einheitlich eine verpflichtende Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle vornehmen können. Zuletzt hatten Initiativen wie Foodwatch begonnen, die Ergebnisse bei den Behörden abzufragen und selbst zu veröffentlichen.

Angesichts des rasanten digitalen Fortschritts auch in der Finanz- und Versicherungsbranche, stellen sich neue Aufgaben für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Senatorin Prüfer-Storcks: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ein Recht darauf haben, zu wissen, wie Maschinen ihre Daten verwenden. Es kann nicht sein, dass Computer über Kreditwürdigkeit entscheiden.“

Deshalb setzt sich Hamburg für eine Stärkung der Verbraucherrechte beim Scoring ein. Scoring findet im Rahmen von Bonitätsprüfungen, etwa vor Kreditvergaben, statt. Dabei werden gespeicherte Daten zum Beispiel über Anzahl und Art bereits gewährter Darlehen oder eventuelle Zahlungsausfälle ausgewertet. Hamburg setzt sich dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einen Anspruch auf Auskünfte über das Zustandekommen des Scoring-Wertes der Bonitätsprüfung erhalten. Damit können sie gegenüber sogenannter Ratingagenturen Fehler beanstanden und besser korrigieren lassen. Schließlich soll eine Negativliste der Daten geschaffen werden, die beim Scoring nicht erhoben und verwendet werden dürfen.

Hamburg fordert zudem ein Werbe- und Verkaufsverbot für Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarkts an Privatanleger. Auf dem Grauen Kapitalmarkt droht Verbrauchern bei der Insolvenz von Produktanbietern für Finanzanlagen der Verlust des eingesetzten Kapitals. Im Versicherungsbereich setzt sich Hamburg bei der VSMK für eine Deckelung der Provisionen für die Vermittlung von Lebens- und Restschuldversicherungen auf maximal 1,5 Prozent der Beitragssumme ein.

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