TOP 27 LNG für den Hamburger Hafen
In Deutschland soll es nach dem Willen der Bundesregierung künftig attraktiver werden, LNG-Importterminals zu errichten. Mittels einer Verordnung sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für verflüssigtes Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) verbessert und LNG-Importterminals mit den Anlandungspunkten von Pipelinegas gleichgestellt werden. LNG Importterminals sind eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau einer effizienten Betankungs- und Bebunkerungsinfrastruktur für den Einsatz von LNG als Kraftstoff für die Schifffahrt. Durch den Einsatz von LNG-Motoren könnte die Schadstoffbelastung in Hafenstädten wie Hamburg erheblich reduziert werden. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
TOP 16 Bundesrat fordert Verbesserung der Patienteninformation
Verständliche Patientenbriefe, Patientenvertreter in den Gremien des Gesundheitswesens und Einführung einer Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Patientenorientierung – Der Bundesrat fordert auf Initiative der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg eine Stärkung der Patientenorientierung im Gesundheitswesen.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sagt dazu: „Ich befürworte es, die Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens zu machen. Die Patientenrechte wurden in den vergangenen Jahren zwar gestärkt, aber vielen Patientinnen und Patienten fällt es weiterhin schwer, Diagnosen, Therapieempfehlungen oder Anweisungen zur Medikamenteneinnahme aufgrund der komplexen medizinischen Fachsprache zu verstehen. Es ist daher wichtig, Patientinnen und Patienten verständliche Informationen an die Hand zu geben und ihre Rechte weiter zu stärken. Mehr Unterstützung, Partizipation und gemeinsame Entscheidungsfindung können die Selbstverantwortung der Betroffenen stärken und die gesundheitliche Versorgung stärker an ihren Bedarfen und Bedürfnissen ausrichten. Nur wer gut informiert ist, kann frei und selbstverantwortlich entscheiden. Das müssen wir im Bereich der gesundheitlichen Versorgung weiter ausbauen und verbessern.“
TOP 14 Stärkung der Tarifbindung
Hamburg ist einer Mehrländerinitiative beigetreten, die sich für die Stärkung des Tarifsystems ausspricht. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände kämpfen mit sinkenden Mitgliederzahlen und einem zunehmenden Bedeutungsverlust. Mit der Länderinitiative soll diesem Trend entgegengewirkt werden. Dazu wird gefordert, dass Tarifverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder nicht. So soll der Geltungsbereich eines Tarifvertrags auf alle Unternehmen eines Wirtschaftszweiges sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert werden können. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft überprüft und verbessert sowie Anreize zum Zusammenschluss in Koalitionen gesetzt werden. Mit dem Beitritt unterstützt Hamburg diese Anliegen nachdrücklich.
TOP 3 Bund und Länder einigen sich auf BAföG-Reform
Mit der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sollen die Leistungen zur Unterstützung von Menschen in schulischen Ausbildungen und Studium erhöht und angepasst werden. Der Bundesrat hatte im ersten Beratungsdurchgang ausführlich Stellung genommen. Einige der Vorschläge finden sich nun im Gesetz wieder. So kann sich in Zukunft die Pflege naher Angehöriger verlängernd auf die Förderdauer auswirken. Auch wird die Altersgrenze betreuungsbedürftiger Kinder, wegen derer die Ausbildung aufgeschoben werden kann, von zehn auf vierzehn Jahre erhöht. Der Bundesrat wird den Vermittlungsausschuss voraussichtlich nicht anrufen. In einer Entschließung kritisiert die Länderkammer aber, dass wichtige Vorschläge nicht aufgegriffen wurden, um den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern und die Chancengleichheit zu verbessern. So könnte die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie gestärkt werden, indem man auch Teilzeitstudiengänge fördert. Würde das BAföG zudem künftig auch für ein Orientierungsstudium geöffnet, könnten dadurch spätere Studienabbrüche vermieden werden.
Dazu erklärt Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Die BAföG-Reform war dringend notwendig, sie geht uns aber nicht weit genug. Die Bundesregierung verpasst die Chance, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. So hatte sie die Vorschläge von Hamburg zum Teilzeitstudium, zur Anhebung der Altersgrenze und der Wohnzuschüsse nicht aufgenommen. Hamburg hatte sich dafür eingesetzt, dass sich das BAföG in Ballungsräumen an den Mietstufen des Wohngeldes orientiert. Denn es ist ein Unterschied, ob jemand in einer Kleinstadt oder in einer Millionenmetropole lebt. Um studieren in Großstädten bezahlbar zu machen, müssen Zuschüsse zur Miete auf regionale Unterschiede eingehen – an diesem Thema bleiben wir auch in Zukunft dran.“
TOP 2 Inklusives Wahlrecht
Menschen unter Vollbetreuung und psychisch Kranke im Maßregelvollzug können künftig an Europa- und Bundestagswahlen teilnehmen. Der Bundestag hat ein Gesetz für ein inklusives Wahlrecht vorgelegt, über das der Bundesrat morgen abschließend berät. Danach sollen die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsausschlüsse im Frühjahr für verfassungswidrig erklärt. Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen eine sogenannte Assistenzmöglichkeit: Personen, die beispielsweise nicht lesen können oder sonst aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Stimme in der Wahlkabine abzugeben, darf künftig eine andere Person Hilfe leisten. Der Bundesrat wird das Gesetz passieren lassen, zweifelt aber in einer begleitenden Entschließung an, ob die neuen Regeln zur Wahlassistenz zielführend sind.
TOP 40 Bundesrat berät Prüfungsordnung für Zahnärzte
Der Bundesrat wird am Freitag der Neufassung der Approbationsordnung für Zahnärzte voraussichtlich zustimmen. Die Ausbildung der angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzte erfolgt derzeit auf Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung. Aufgrund der fachlichen Weiterentwicklung der Zahnmedizin ist eine Reform dringend erforderlich geworden. Der Bundesrat wird aber aller Voraussicht nach diejenigen Teile des Vorschlags der Bundesregierung streichen, mit denen die ersten Studienabschnitte der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin verzahnt werden sollen. Der Grund dafür ist, dass eine solche Reform die Weiterentwicklungen im Bereich der allgemeinen medizinischen Ausbildung berücksichtigen sollte, die aktuell im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, in einen Dialog über eine Beteiligung des Bundes an den Folgekosten der gesamten Reform bei gleichzeitigem Erhalt der Studienplatzkapazitäten einzutreten.
TOP 4 Hamburg unterstützt Erhöhung der Betreuervergütung
Berufsbetreuer, die sich um die Angelegenheiten etwa von geistig Behinderten oder Demenzkranken kümmern, sollen mehr Geld bekommen. Der Bundesrat wird morgen voraussichtlich einer Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent zustimmen. Die Tarife der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine sind seit gut 13 Jahren unverändert. Zusätzlich wird mit dem Gesetz auch das Abrechnungssystem modernisiert. Die bisherigen Einzelabrechnungen werden künftig durch monatliche Fallpauschalen ersetzt.
TOP 20 Rentenerhöhung ab Juli 2019
Der Bundesrat wird am Freitag der von der Bundesregierung vorgesehenen Erhöhung der Renten für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner zustimmen. Ab Juli sollen ihre Bezüge an die steigenden Löhne angepasst werden. So werden sie in Westdeutschland um 3,18 Prozent, in Ostdeutschland um 3,91 Prozent ansteigen. Die Rentenwerte belaufen sich in Westdeutschland auf 33,05 Euro und in Ostdeutschland auf 31,89 Euro.
TOP 11 Bundesrat stimmt für mehr Schutz für Genossenschaften
Hamburg unterstützt einen Gesetzesantrag des Landes Brandenburg, mit dem die Rechtsform der Genossenschaft geschützt und zugleich sogenannte Kapitalanlagegenossenschaften verhindert werden sollen, damit der gute Ruf einer großen Vielzahl von seriös arbeitenden Genossenschaften nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen unter dem vertrauenerweckenden Deckmantel einer Genossenschaft hohe Summen von Mitgliedsanteilen in vermeintliche Immobilienprojekte angelegt wurden und nach einer Insolvenz dieser Genossenschaften, die Anteile der Mitglieder verloren gingen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sollen nunmehr verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagengesetz oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren, damit die BaFin auf Grund dieser Hinweise tätig werden kann.
Rückfragen der Medien
Sabine Spitzer| Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de