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Berlin Hamburgs Positionen zur 980. Sitzung des Bundesrates 

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Themen sind unter anderem eine Initiative für eine Reform des Mietrechts, für mehr Nichtraucherschutz von Schwangeren und Kindern, gegen Lebensmittelverschwendung sowie Verbesserung von Pflegelöhne. An der Sitzung nehmen Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Senator Dr. Andreas Dressel und Staatsrätin Dr. Annette Tabbara teil.

Hamburgs Positionen zur 980. Sitzung des Bundesrates 

Hamburg macht sich für eine Reform des Mietrechts stark

Der Hamburgische Vorschlag zur Reform des Mietrechts bietet ein effektives Gesamtpaket an Maßnahmen, um ein weiteres Ansteigen von Mieten in Ballungsräumen zu verhindern. Der Gesetzesentwurf soll Lücken in der bestehenden Mietpreisbremse auf Bundesebene schließen und einen wirkungsvollen Beitrag im Kampf gegen steigende Mieten leisten. Hierzu sollen die Mietpreisbremse verlängert, die Kappungsgrenze gesenkt und die Regelung zur Schonfristzahlung angepasst werden. Darüber hinaus soll der Rückzahlungsanspruch wegen zu viel gezahlter Miete künftig nicht mehr von einer vorherigen Rüge abhängen.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Mit der Hamburger Bundesratsinitiative wollen wir die Mieterinnen und Mieter schützen und steigende Mieten noch effektiver eindämmen. Durch die Absenkung der Kappungsgrenze für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, sollen Mieten künftig nur noch um höchsten 10 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Mietendynamik in Großstädten wie Hamburg noch wirkungsvoller zu bremsen. Durch die Abschaffung der Rügepflicht sollen Mieterinnen und Mieter künftig zu viel gezahlte Miete einfacher zurückerhalten können. Damit wird die Durchsetzung der Mietpreisbremse erleichtert, wovon wir uns ebenfalls eine positive Wirkung auf die Mietentwicklung versprechen.“

Justizsenator Dr. Till Steffen erklärte: „Mit unserer verbesserten Mietpreisbremse schützen wir Neumieter. Mit unserer verringerten Kappungsgrenze schützen wir Bestandsmieter. Zudem wollen wir Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit einer angepassten Regelung zur Schonfristzahlung vor der vermeidbaren Obdachlosigkeit schützen. Unsere Initiative ist ein guter Schritt, der die Mietpreisbremse stärkt und gleichzeitig Raum für zukünftige notwendige Anpassungen lässt.“

Nichtraucherschutz von Schwangeren und Minderjährigen 

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat Hamburg einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren künftig verboten sein soll. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 3000 Euro. Dazu erklärt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wir schützen zwar per Gesetz Bürgerinnen und Bürger vor dem Passivrauchen in Kneipen oder Krankenhäusern, aber wir schützen nicht Kinder und Schwangere in der viel engeren räumlichen Situation von Autos. Dabei sind Kinder noch viel schutzbedürftiger, gerade was das Passivrauchen betrifft. Ebenso gilt es, ungeborenes Leben zu schützen. Gerade weil im Auto die Schadstoffbelastung durch Tabakrauch deutlich höher als in einer Raucherkneipe ist. Rund 800.000 Kinder und Jugendliche fahren laut Deutschem Krebsforschungszentrum in verqualmten Autos mit und sind einer extrem hohen Schadstoffbelastung ausgesetzt. Hier muss der Schutz des Lebens und der Gesundheit Vorrang haben, weshalb wir der Initiative beigetreten sind. Die Bundesregierung muss gesetzgeberisch tätig werden.“

Initiative gegen Lebensmittelverschwendung

Über 18 Millionen Tonnen Lebensmittel landen pro Jahr im Müll. 14 Prozent dieser Verluste entstehen im Groß- und Einzelhandel. Zusammen mit Bremen und Thüringen fordert Hamburg die Bundesregierung auf, Handelsbetriebe ab einer bestimmten Größe gesetzlich zu verpflichten, sichere Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Dazu Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Lebensmittel, die noch genießbar sind, gehören nicht auf den Müll. Sie können an soziale Einrichtungen oder die Initiativen der Sozialverbände weitergegeben werden. Dass in Deutschland Millionen Tonnen an lebensmittelhygienisch einwandfreien Lebensmitteln in den Abfall wandern, zeigt deutlich, dass das derzeit auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden nicht ausreicht. Um der Lebensmittelverschwendung wirkungsvoll entgegenzuwirken, bedarf es einer gesetzlichen Verpflichtung. Unser Ziel ist es deshalb, dass Supermärkte noch verzehrbare Lebensmittel, die sie ansonsten wegwerfen würden, an gemeinnützige Organisationen – wie die Tafel – spenden. Dies betrifft zum Beispiel Obst mit kleinen Druckstellen oder Milch, deren sogenanntes Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft. Grundlage dafür sollte – wie in Frankreich – eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Supermärkten und den Organisationen sein.“

Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform sowie weitere Veränderungen im Steuerrecht
Der Bundesrat wird am Freitag verschiedene steuerrechtliche Änderungen behandeln. Die Länder werden zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts eine umfangreiche Stellungnahme beschließen. Der Gesetzentwurf sieht eine bundeseinheitliche Neuregelung zur Erhebung der Grundsteuer anhand verschiedener wertbezogener Grundstücksdaten vor. Gleichzeitig wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Länderregelungen zu entwickeln. Dafür soll zeitgleich eine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen werden, die der Bundesrat ebenfalls mit 2/3 Mehrheit beschließen muss. Auf Initiative Hamburgs fordert der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, die Länder bei der Bewältigung der durch die Reform entstehenden Kosten zu unterstützen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Ganz gleich, welchen Weg die Länder letztlich bei der Neugestaltung der Grundsteuer beschreiten, ob Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung umsetzen oder von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen – Ihnen werden in jedem Fall erhebliche Kosten entstehen. Hier kann und sollte der Bund die Umsetzungsphase im Sinne eines gesamtstaatlichen Bündnisses für die Steuerverwaltung finanziell aber auch darüber hinaus unterstützen. Wichtig ist auch, dass wir beim Länderfinanzausgleich einen Weg finden, der die Nutzung der Öffnungsklausel praktisch nicht verunmöglicht. Dazu ist noch einiges zu tun." 

Mit dem sogenannten Jahressteuergesetz werden jedes Jahr zusätzlich zu einem thematischen Schwerpunkt zahlreiche weitere steuerrechtliche Gesetzänderungen zusammengefasst, die sich aufgrund von Folgeänderungen oder Klarstellungen ergeben haben. In diesem Jahr liegt der Fokus auf der steuerlichen Förderung von Elektromobilität, um die Umweltverträglichkeit von Personen- und Güterverkehr zu erhöhen. Elektrische oder Hybridfahrzeuge sollen durch verschiedene Maßnahmen steuerlich bessergestellt und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bevorteilt werden. Zudem konnte Hamburg im Rahmen der umfangreichen Stellungnahme des Bundesrats unter anderem Themen wie die die Eindämmung von Steuergestaltung, die Förderung von Wohnraum für Auszubildende oder verbesserte steuerrechtliche Regelungen für gemeinnütze Tätigkeiten mit einbringen und unterstützen. Personen, die sich ehrenamtlich engagieren, sollen durch diese Änderungen beispielsweise von höheren Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen von 3.000 bzw. 840 Euro profitieren. Die Anhebung dieser Freibeträge bewirkt bessere steuerfreie Erstattungsmöglichkeiten von Kosten, die Trainern oder Ausbildern bzw. anderen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Ich freue mich sehr, dass wir beim Gemeinnützigkeitsrecht mit ersten Schritten zum kommenden Jahreswechsel vorankommen. Die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale war überfällig – nun wird sie schon zum 1. Januar 2020 umgesetzt. Wertschätzung bemisst sich eben auch manchmal in Euro. Viele tausend Ehrenamtliche in Hamburg warten darauf!“

Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz zielen auf die Bekämpfung von sogenannten Share Deals ab. Das sind Methoden zur Vermeidung von Steuerzahlungen beim Erwerb von Grundstücken im hochpreisigen Segment des Immobilienmarkts. Hierzu wurden mit den Stimmen Hamburgs Maßnahmen begrüßt, die solche Steuergestaltungen eindämmen. Verkauft ein Unternehmen, das in Besitz eines Grundstücks ist, beispielsweise 90 Prozent seiner Firmenanteile, wechselt damit auch besagtes Grundstück den Besitzer und Grunderwerbsteuer wird ausgelöst. Diese Grenze für den Verkauf von Firmenanteilen lag bisher bei 95 Prozent.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Hamburg bringt sich aktiv in die Bekämpfung der Share Deals ein. Wir müssen bestimmte Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer gezielt angehen, damit nicht die einfachen Häuslebauer nachher alleine die Zeche bezahlen. Das hat auch etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun. Gerade in angespannten Immobilienmärkten ist das von besonderer Bedeutung."

Höhere Löhne in der Pflegebranche

Mit Unterstützung Hamburgs soll der Pflegeberuf durch verbesserte Einkommensmöglichkeiten attraktiver gestaltet werden. In den letzten Jahren wurden die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche bereits durch die Festlegung branchenbezogener Mindestentgelte verbessert. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Mindestentgeltsätze nun weiter ausdifferenziert und an die Art der Tätigkeit oder die Qualifikation der Pflegekräfte angepasst werden. Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung: „Der Bedarf an Pflegekräften wird durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren weiter steigen, deshalb müssen ihre Arbeitsbedingungen spürbar verbessert werden. Zum einen erfährt diese gesellschaftlich so wichtige Arbeit der bereits jetzt tätigen Pflegekräfte hierdurch die ihr gebührende Wertschätzung, zum anderen ist eine Lohnverbesserung elementar für die notwendige Nachwuchsgewinnung in der Pflegebranche.“

Bundesrat berät über Masernimpfpflicht

Die Länderkammer berät über den Entwurf eines Gesetzes zur sogenannten Masernimpfpflicht. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks unterstützt den Entwurf und sieht in der Impfpflicht unter anderem in Kitas und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge den zuverlässigsten Schutz gegen Masern: „Nach wie vor gilt: Impfungen bieten den besten und sichersten Schutz vor hochansteckenden Erkrankungen wie Masern. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft. Die Erfolge des Impfens können jedoch nur langfristig Bestand haben, wenn die Impfquoten weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden. Da wir immer noch keine Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung geschafft haben, ist es deshalb richtig, dass der Bundesgesetzgeber eine Impfpflicht gegen Masern bundeseinheitlich regeln will. Parallel dazu ist es notwendig, weiterhin Aufklärung in der Bevölkerung zu betreiben und Impfungen niedrigschwellig über den öffentlichen Gesundheitsdienst anzubieten.“ Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut, untergebracht oder beschäftigt werden, über ausreichenden Impfschutz und entsprechende Nachweise verfügen. Neben der Impfquote soll auch die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung verbessert werden.

Rückfragen der Medien 

Sabine Spitzer
Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de

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