An der Sitzung nehmen Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und Staatsrätin Almut Möller teil.
Neuer Bundesratspräsident Dr. Dietmar Woidke
Der Bundesrat wählt am Freitag turnusgemäß ein neues Bundesratspräsidium. Ab dem 1. November 2019 übernimmt Brandenburg für ein Jahr den Vorsitz. Somit wird Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke neuer Bundesratspräsident und folgt in diesem Amt auf den Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins, Daniel Günther.
Hamburg unterstützt Impulse der Bundesländer für mehr Klimaschutz
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich auf Beschluss der Justizministerkonferenz mit einer Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) beschäftigt. Die Länder stimmen überein, dass jeder Mieter einen Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge bekommen soll. Hamburg wird sich im Bundesrat für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen.
Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Neben einem massiven Ausbau des öffentlichen Nachverkehrs wollen wir durch den Einsatz klimafreundlicher Technologien die Schadstoff-Emissionen auch des Individualverkehrs reduzieren. Schon heute ist Hamburg führend bei der Elektromobilität und besitzt das größte Netz an öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Deutschland. Die Immobilienwirtschaft ist auf diesem Weg ein wichtiger Partner, um Ladepunkte auch im privaten Bereich zu schaffen, damit nachhaltige Mobilität schon an der eigenen Haustür beginnt.“ Justizsenator Dr. Till Steffen betont: „Klimaschutz ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Wir müssen auch in der Rechtspolitik schauen, wie wir unseren Beitrag dazu leisten können. Mit der Reform des Wohneigentumsrechts und entsprechenden Änderungen im Mietrecht wollen wir den Ausbau der Elektromobilität fördern und damit einen Beitrag zur Verkehrswende leisten.“ Umweltsenator Jens Kerstan sagt: „Der Verkehr der Zukunft in einer Stadt wie Hamburg muss mit Blick auf die endlichen Ressourcen weg vom Öl kommen. Damit wird der Verkehr klimafreundlicher, stadtverträglicher und zukunftsfähig. Hamburg geht konsequent in die richtige Richtung, indem das Aufstellen einer Ladesäule für Mieter selbstverständlicher wird.“
Bundesrat legt Gesetzentwurf für Nichtraucherschutz von Schwangeren und Minderjährigen vor
Auf Initiative Hamburgs mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren künftig verboten sein soll. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 3.000 Euro. Dazu erklärt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Wir schützen zwar per Gesetz Bürgerinnen und Bürger vor dem Passivrauchen in Kneipen oder Krankenhäusern, aber wir schützen nicht Kinder und Schwangere in der viel engeren räumlichen Situation von Autos. Dabei sind Kinder noch viel schutzbedürftiger, gerade was das Passivrauchen betrifft. Ebenso gilt es, ungeborenes Leben zu schützen. Gerade weil im Auto die Schadstoffbelastung durch Tabakrauch deutlich höher als in einer Raucherkneipe ist. Rund 800.000 Kinder und Jugendliche fahren laut Deutschem Krebsforschungszentrum in verqualmten Autos mit und sind einer extrem hohen Schadstoffbelastung ausgesetzt. Hier muss der Schutz des Lebens und der Gesundheit Vorrang haben, weshalb wir der Initiative beigetreten sind. Die Bundesregierung muss gesetzgeberisch tätig werden.“
Hamburg setzt sich mit einer Initiative für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein
Für die zügige Errichtung und gute Ausstattung der geplanten Europäischen Arbeitsbehörde macht sich Hamburg mit einer eigenen Bundesratsinitiative stark, die im morgigen Plenum vorgestellt und anschließend in den Fachausschüssen beraten wird. Die neue Behörde soll die Arbeitnehmerfreizügigkeit fördern und den Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten erleichtern. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und ihre Stärkung hat auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels eine wachsende Bedeutung. Arbeits- und Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard erläutert: „In der EU darf man sich aussuchen, wo man arbeiten möchte – eine gute Sache! Gleichzeitig steigt aber auch die Gefahr, dass Arbeitskräfte bei einem Wechsel in einen anderen Mitgliedsstaat unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden. Wir wollen, dass Menschen, die zum Arbeiten in ein anderes EU-Land gehen, von einer europäischen Arbeitsbehörde grenzüberschreitend unterstützt werden. Das schützt vor Ausbeutung und verringert illegale Erwerbstätigkeit.“
Entlastungen für Angehörige in der Sozialhilfe
Hamburg unterstützt das von der Bundesregierung erarbeitete Angehörigenentlastungsgesetz. Personen, deren Angehörige Sozialleistungen beziehen, müssen derzeit damit rechnen, zur Zahlung von Unterhalt herangezogen zu werden. Das neue Gesetz soll Angehörige davon entlasten. Wer pflegebedürftige Eltern und ein Jahreseinkommen von höchstens 100.000 Euro hat, muss beispielsweise die Pflegekosten nicht mehr selbst entrichten. Außerdem soll mit dem Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Uneinigkeit zwischen den Ländern und dem Bund besteht derzeit noch über die Frage der Finanzierung der für die öffentliche Hand durch dieses Vorhaben entstehenden Mehrkosten, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme anmerken wird.
Bessere Absicherung von Beschäftigten in der Paketbranche
Paketboten, die bei einem Subunternehmen beschäftigt sind, sollen zukünftig besser geschützt werden. Mit den Stimmen Hamburgs wird der Bundesrat ein Gesetz zur Einführung einer sog. Nachunternehmerhaftung unterstützen, um die soziale Absicherung dieser Beschäftigten zu gewährleisten und den fairen Wettbewerb zu fördern. Dabei sollen Unternehmen der Zustellbranche, die sich eines Subunternehmens bedienen, auch für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch das Subunternehmen mitverantwortlich sein. Hierdurch soll illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche eingedämmt werden. Diese Maßnahme hatte der Bundesrat in einem eigenen Beschluss bereits selbst gefordert.
Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 ab 2021
1995 wurde der sogenannte Solidaritätszuschlag durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bereits zugesagt wurde, soll er nun, knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, wieder abgeschafft werden. Durch den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen würde er in einem ersten Schritt ab 2021 zu Gunsten niedrigerer und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Durch eine deutliche Erhöhung der Freigrenze von 972 Euro auf 16.956 Euro bei einer einzeln veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer sollen rund 90 Prozent der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vollständig entlastet werden. Für weitere 6,5 Prozent entfiele der Zuschlag in Teilen. Hamburg unterstützt diese Zielsetzung.
Länderkammer berät Strukturförderung für Kohleregionen
Der Bundesrat wird morgen erstmals den Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beraten. Mit dem Gesetzentwurf soll die Strukturförderung der vier Braunkohleländer bis 2038 gesichert werden. Die vom Kohleausstieg betroffenen Länder erhalten 14 Milliarden Euro als Direkthilfen. Das Geld soll für lokale Projekte verwendet werden, etwa zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz Die Länder leisten hier einen Eigenanteil. Zudem unterstützt der Bund die vier Länder mit 26 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen in Bundeszuständigkeit. Konkret sollen damit vor allem Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken ausgebaut werden. Geplant ist aber auch die Ansiedlung von Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen. Die Ausschüsse des Bundesrats haben zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Hamburg fordert gemeinsam mit anderen Ländern, den Ausbau der erneuerbaren Energien als wesentlichen Baustein des notwendigen Strukturwandels zu begreifen und im Gesetz ein Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 65 Prozent bis 2030 gesetzlich festzusetzen. Empfehlungen der Länder, die deutlich über das Ergebnis der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hinausgehen, werden von Hamburg kritisch gesehen.
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