Ehemalige Mitarbeiterinnen hatten gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Fakt“ Aussagen getroffen, die auf eine Manipulation von Versuchsreihen – unter anderem am Hamburger Standort der Firma – schließen lassen.
Die aktuellen Ereignisse werfen Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit von LPT auf. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird daher auch die Klärung der aktuellen Vorwürfe und Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zur Voraussetzung der Erteilung einer Genehmigung von Tierversuchsanträgen der Firma LPT machen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird sich dazu eng mit den zuständigen Behörden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit dem Ziel eines abgestimmten Vorgehens austauschen.