Soziale Verbesserungen für Angehörige von Pflegebedürftigen und Opfer von Gewalttaten
Hamburg möchte den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzen zur Angehörigenentlastung und zur Sozialen Entschädigung zustimmen und den Vermittlungsausschuss dazu nicht anrufen.
Derzeit müssen Menschen, deren Angehörige Sozialleistungen beziehen, davon ausgehen, zur Zahlung von Unterhalt herangezogen zu werden. Nun müssen diejenigen, die über ein Jahreseinkommen von höchstens 100.000 Euro verfügen, nicht mehr damit rechnen, für z.B. Pflegekosten in Rückgriff genommen zu werden. Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert.
Zudem wird das Soziale Entschädigungsrecht durch ein eigenes Gesetzbuch neu aufgestellt. Opfer von Gewalttaten und Terror erhalten von 2024 an besser, leichter und zielgerichteter finanzielle und medizinische Unterstützung bei gesundheitlicher Schädigung. Der Kreis der Berechtigten wird um Opfer psychischer Gewalt erweitert und als niedrigschwellige Angebote werden sog. Schnelle Hilfen und Behandlungen in Traumaambulanzen eingeführt beziehungsweise gestärkt.
Bundesrat berät über das Klimapaket
Das Gesetzespaket zum Klimaschutz, das der Bundesrat in dieser Woche im zweiten Durchgang behandelt, umfasst vier Gesetze. Drei sind Einspruchsgesetze, eines bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sieht steuerliche Maßnahmen vor, durch deren Anreizwirkung dazu beigetragen werden soll, die CO2-Ziele bis 2030 zu erfüllen. Dazu zählt beispielsweise, dass energetische Wohnsanierungsmaßnahmen bessergestellt werden oder die Umsatzsteuer auf Ticketpreise im Schienenverkehr gesenkt wird. Außerdem sind eine Anhebung der Pendlerpauschale sowie die Einführung einer Mobilitätsprämie für Berufspendler vorgesehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt allerdings zu erheblichen finanziellen und administrativen Belastungen in den Ländern.
Eine Regelung zur Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern wurde bisher noch nicht gefunden. Nach Sicht einiger Länder besteht ebenfalls Überarbeitungsbedarf bei der Ausgestaltung der Mobilitätsprämie.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es verankert Treibhausgas-Minderungsziele für alle Sektoren. Das ebenfalls nicht zustimmungsbedürftige Brennstoffemissionshandelsgesetz führt ein Handelssystem ein, das über einen CO2-Preis die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele gewährleisten soll. Darüber hinaus ist in einem weiteren Gesetz die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vorgesehen, durch die der Steuersatz auf Flugtickets erhöht wird. Vor allem bei Kurzstrecken wird dadurch das Ziel verfolgt, dass nach Möglichkeit alternative Verkehrsträger genutzt werden.
Hamburg macht sich für die Rechte von Mieterinnen und Mietern stark
Gemeinsam mit Bayern setzt Hamburg sich für die bessere Bekämpfung von Mietwucher ein. Beide Länder werden morgen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der eine deutliche Erhöhung der Praxistauglichkeit bestehender Regelungen vorsieht. Zudem wird der Bußgeldrahmen bei Vorliegen von Mietwucher deutlich erhöht.
Bessere Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe
Der Bundesrat fordert unter anderem auf Initiative Hamburgs die Stärkung der Geburtshilfe vor Ort. Trotz steigender Geburtenzahlen haben viele Krankenhäuser Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Der Bundesrat setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Personalausstattung in der Geburtshilfe ein. Damit soll der Beruf attraktiver werden. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem insbesondere ein angemessener und transparenter Betreuungsschlüssel während der Geburt sichergestellt wird. Daneben soll die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessert werden, indem die in der Pflege geplante Refinanzierung auch für Hebammenstellen umgesetzt wird.
Jahressteuergesetz setzt Akzente für klimafreundliche Mobilität – Hamburg drängt weiter auf Entlastungen für das Ehrenamt
Das Jahressteuergesetz umfasst zahlreiche Neuregelungen. Mit der steuerlichen Förderung der Elektromobilität sowie Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften sollen Anreize für eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität geschaffen werden.
Das Gesetzespaket umfasst außerdem Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für die Arbeitgeberseite sowie Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes.
Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts stehen ebenfalls an. Auf Initiative Hamburgs und Nordrhein-Westfalens haben sich die Bundesländer einstimmig dafür ausgesprochen, diese Reformen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir begrüßen aus Hamburger Sicht die Beschlüsse zum Jahressteuergesetz. Maßnahmen wie die steuerliche Förderung der Elektromobilität setzen die richtigen Anreize. Wichtig ist aber auch, dass wir jetzt endlich die Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht auf den Weg bringen. Allein bei uns in Hamburg würden im sportlichen Ehrenamt rund 18.000 Engagierte profitieren. Auf Länderebene sind wir uns einig. Ich erwarte, dass der Bund endlich den Weg dafür frei macht.“
Modernisierung der Beruflichen Bildung
Der Bundesrat beschließt in der anstehenden Sitzung die Novelle des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Mit der Mindestausbildungsvergütung ist darin gesetzlich festgelegt, dass alle Auszubildenden in Zukunft für ihre Tätigkeit eine angemessene Bezahlung erhalten. Regelungen wie die gesetzliche Freistellung der Auszubildenden am Berufsschultag und am Tag vor Prüfungen verbessern die Ausbildungsqualität und machen sich direkt im Alltag der Auszubildenden bemerkbar.
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