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Hamburger Bußgeldfonds Justiz unterstützt gemeinnützige Einrichtungen mit mehr als einer Million Euro

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Der Sammelfonds für Bußgelder wird zweimal im Jahr ausgeschüttet. Das Geld kommt gemeinnützigen Vereinen und Organisationen zugute. Im vergangenen Jahr standen dafür 1.031.524,07 Euro zur Verfügung. Rund 270 Organisationen wurden unterstützt.

Geldscheine und ein Paragraphenzeichen

Justiz unterstützt gemeinnützige Einrichtungen mit mehr als einer Million Euro

Im Jahr 2018 standen die Rettung Schiffbrüchiger und der Gedanke des Opferschutzes im Vordergrund: So erhielten beispielsweise die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Weisse Ring e.V. hohe Einzelzuweisungen. Darüber hinaus wurden aber auch Institutionen im Bereich des Strafvollzugs gefördert - wie der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, der Haftentlassene betreut, der Förderverein Jugendbewährungshilfe und die Partner Hahnöfersand.

Weitere Beträge gingen an Einrichtungen, die sich für die Verhütung von Straftaten einsetzen, zum Beispiel Rückenwind e.V., der sich für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen stark macht. Außerdem gingen Mittel aus dem Bußgeldfonds an zahlreiche Hilfsorganisationen wie die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg, die Organisation Schritt für Schritt - Hilfe für das hirnverletzte Kind, die Stiftung Delphin - Hilfe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: "Tag für Tag setzen sich Vereine, Stiftungen und unzählige Ehrenamtliche in Hamburg für die gute Sache ein. Daran erinnern wir am Internationalen Tag des Ehrenamtes am Donnerstag. Diese gemeinnützige Arbeit stärkt die Zivilgesellschaft. Sie ist aber auch mit hohen Kosten verbunden. Ich bin deshalb stolz, dass Hamburgs Justiz einen kleinen Beitrag leisten kann und über den Sammelfonds für Bußgelder so viele verschiedene Organisationen unterstützt. Mit Sorge sehe ich dagegen die aktuelle Diskussion, bestimmten Vereinigungen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen."

Hintergrund zum Sammelfondsverfahren

Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. Um dieses Verfahren besonders transparent zu gestalten, wurde in Hamburg der Sammelfonds für Bußgelder eingerichtet, über den eine Zuweisung zunächst an bestimmte Fördergebiete (wie z.B. Straffälligen- und Bewährungshilfe, Allgemeine Jugendhilfe oder Natur- und Umweltschutz) erfolgt und sodann weiter verteilt wird .

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Justizbehörde registriert ist. Die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung sind in wenigen Minuten online im Hamburg Service zu stellen:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_SAMBUS#information

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