Mit der Gesetzesinitiative Hamburgs soll der Tagessatz der Entschädigung von unschuldig Inhaftierten von 25 Euro auf 75 Euro angehoben werden. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangene, die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung erhalten, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch endet oder die Strafe aufgehoben wird. Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz auf Initiative von Hamburg einstimmig für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen.
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: "Im Rechtsstaat gibt es kein schärferes Schwert als den Freiheitsentzug. Deshalb muss der Rechtsstaat auch Wiedergutmachung leisten, wenn jemand zu Unrecht inhaftiert wurde. Schon lange setzen wir uns dafür ein, dass der viel zu niedrige Satz deutlich erhöht wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Justizminister der CDU ihre Blockadehaltung aufgegeben haben und nun endlich unserem Vorstoß folgen. Auch wenn die Haftentschädigung den Betroffenen nicht die in Haft verbrachte Zeit zurückgibt, sollen sie wenigstens einen besseren finanziellen Ausgleich erhalten."