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Berlin Hamburgs Positionen zur 984. Sitzung des Bundesrates

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Mehr Bundesmittel für den ÖPNV, verbesserte Landstromversorgung in Häfen, Masernimpfpflicht sowie Einigung im Vermittlungsausschuss für Klimamaßnahmen im Steuerrecht

An der Sitzung nehmen Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senator Jens Kerstan sowie Staatsrätin Almut Möller teil.

Hamburgs Positionen zur 984. Sitzung des Bundesrates

Vermittlungsausschuss erzielt Ergebnis zur Umsetzung der Klimamaßnahmen im Steuerrecht

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen, um das vom Bundestag verabschiedete Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Gestern (Mittwoch) erzielten die Mitglieder des Vermittlungsausschusses ein Ergebnis, das der Bundesrat im letzten Plenum dieses Jahres beschließen wird:

  • Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 sowie die Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener, die für Fernpendler zwischen 2024 und 2026 noch einmal um drei Cent zusätzlich ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht wird.
  • Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Fahrkarten im Bahnfernverkehr ab 2020 von 19 Prozent auf 7 Prozent.
  • Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen.
  • Regelung zur Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern, die durch die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen entstehen.
  • Ankündigung, das Brennstoffemissionshandelsgesetz im Frühjahr 2020 noch einmal zu ändern. Der darin festgelegte Einstiegspreis für CO2-Emissionszertifikate wird von 10 Euro auf 25 Euro je Tonne CO2 im Gebäude- und Verkehrssektor erhöht und die schrittweise Entwicklung entsprechend angepasst, sodass der Preis bis 2025 bei 55 Euro angelangen wird. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen kommen über eine Senkung der EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.

Hamburg setzt sich für verbesserte Bundesfinanzierung des Nahverkehrs ein

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Verkehrssenator Michael Westhagemann haben gemeinsam erfolgreich Initiativen zur Erhöhung der Bundesmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf den Weg gebracht. So soll die Bundesförderung für den Nahverkehrsausbau in den Ländern ab 2025 jährlich drei Milliarden Euro betragen – statt bisher geplanter zwei Milliarden Euro. Entsprechende Initiativen der beiden Senatoren werden im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit erhalten. Auch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für das Nahverkehrsangebot in den Ländern steht bei beiden Senatoren ganz oben auf der Agenda – auch hier gibt es breite Unterstützung im Länderkreis. Dressel und Westhagemann: „Die Erreichung der Klimaziele in Bund und Ländern setzt einen massiven Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs voraus. Mit unserem Hamburger Klimaplan haben wir dazu einen ambitionierten Pfad Richtung Hamburg-Takt skizziert. So sehr wir uns über Investitionen des Bundes bei einzelnen Projekten wie jetzt bei der S4 freuen, der Bund wird auch strukturell, dauerhaft und substanziell etwas zur Angebotsverbesserung in Bund und Ländern beitragen müssen. Deshalb haben wir uns erfolgreich gemeinsam sowohl für eine Aufstockung der GVFG-Mittel auf 3 Milliarden Euro ab 2025 und eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel eingesetzt. Klimawende geht nur mit Mobilitätswende – und die geht nur im finanziellen Schulterschluss von Bund und Ländern. In Hamburg würde uns die Milliarde mehr deutschlandweit helfen, unsere Ziele beim Schnellbahnausbau noch schneller zu erreichen. In den anstehenden Gesprächen mit dem Bund über die Lastenverteilung beim Klimapakt wird auch darüber zu sprechen sein.“

Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen

Ab 2020 gilt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen die Masernimpfpflicht. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks begrüßt das Gesetz: „Impfungen bieten den wirksamsten Schutz vor hochansteckenden Krankheiten wie Masern. Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere – vor allem jene Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung nicht geimpft werden können. Da wir immer noch keine Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung geschafft haben, ist es deshalb richtig, dass der Bundesgesetzgeber eine Impfpflicht gegen Masern bundeseinheitlich regelt. Parallel dazu ist es notwendig, weiterhin Aufklärung zu betreiben und Impfungen niedrigschwellig anzubieten.“ Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut, untergebracht oder beschäftigt werden, über ausreichenden Impfschutz und entsprechende Nachweise verfügen. Neben der Impfquote soll auch die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung verbessert werden.

Lebensgemeinschaften werden bei Stiefkindadoption Ehepaaren gleichgestellt

Der Bundesrat behandelt im ersten Durchgang zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, durch die Adoptionen erleichtert bzw. ermöglicht werden sollen. Das Adoptionshilfegesetz sieht vor, dass Kinder einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung erhalten und entsprechend ihres Alters von den Adoptionsvermittlungsstellen über ihre Adoption aufgeklärt werden müssen. Der Bundesrat wird hierzu vorwiegend mit Hinweisen zum Verfahren zwischen den beteiligten Behörden Stellung nehmen. Ein weiterer Gesetzentwurf regelt die sogenannte Stiefkindadoption. Hierbei werden Lebensgemeinschaften Ehepaaren bei der Stiefkindadoption gleichgestellt. Hamburg hat eine Empfehlung eingebracht, wonach unverheiratete Paare ebenfalls gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren dürften. Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt dazu: „Endlich wird umgesetzt, was das Bundesverfassungsgericht längst entschieden hat: Kinder, die bei einem Elternteil leben, das unverheiratet mit einem neuen Partner oder einer Partnerin zusammenwohnt, dürfen im Adoptionsrecht nicht mehr länger gegenüber solchen in einer ehelichen Stieffamilie benachteiligt werden. Aber es reicht nicht, da stehenzubleiben. Unverheiratete Paare sollten genauso gemeinsam auch ein fremdes Kind adoptieren dürfen. Erst Recht, wenn es als Pflegekind schon länger bei Ihnen gelebt hat. Auch hier muss das Recht verfassungskonform an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden.“

Gesetzesentwurf zum Verbot von Plastiktüten im Handel 

In Deutschland werden pro Jahr und Kopf immer noch rund 20 leichte Kunststoff-Tragetaschen verbraucht. Der Bundesrat berät nun den Plan der Bundesregierung für ein Verbot von Plastiktüten bei Händlern. Diese sollen sechs Monate lang noch bereits gekaufte Tüten an Kunden herausgeben dürfen, danach aber ökologischere Alternativen anbieten. Das geplante Verbot soll für leichte Plastiktaschen gelten, da die Bundesregierung davon ausgeht, dass diese normalerweise mehrfach verwendet werden. Eine freiwillige Vereinbarung des Handelsverbands Deutschland aus 2016 hat den Verbrauch zwar verringert, es reicht jedoch nicht aus. Das Verbot dient auch der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Hamburg unterstützt den Vorstoß im Bundesrat auch dahingehend, auf besondere Belastungen für die Wirtschaft hinzuweisen. Dazu gehören eine notwendige einjährige Übergangsfrist, die erneute Überprüfung der finanziellen Belastungen der Händler durch das Verbot und die Bitte, das Verbot von Tüten genauer zu formulieren als nur durch das Wort „Kunststoff“. Außerdem fordert Hamburg gemeinsam mit Baden‑Württemberg beim Vollzug eine ärgerliche Lücke wieder zu schließen: Wenn zum Beispiel Getränkedosen ohne Pfand und damit illegal verkauft werden, dürfen die Bezirksämter seit Anfang 2019 diese Dosen nicht endgültig beschlagnahmen. Sie müssen im Moment die gesetzeswidrig angebotenen Dosen wieder an die Händler zurückgeben. Das Einziehen solcher Verpackungen soll durch die geforderte Änderung nun wieder explizit möglich sein.

Justizopfer sollen höhere Entschädigung erhalten

Mit der Gesetzesinitiative der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin soll der Tagessatz der Entschädigung von unschuldig Inhaftierten von 25 Euro auf 75 Euro verdreifacht werden. Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt dazu: „Im Rechtsstaat gibt es kein schärferes Schwert als den Freiheitsentzug. Deshalb muss der Rechtsstaat auch Wiedergutmachung leisten, wenn jemand zu Unrecht inhaftiert wurde. Schon lange setzen wir uns dafür ein, dass der viel zu niedrige Satz deutlich erhöht wird. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Justizminister der CDU ihre Blockadehaltung aufgegeben haben und nun endlich unserem Vorstoß folgen. Auch wenn die Haftentschädigung den Betroffenen nicht die in Haft verbrachte Zeit zurückgibt, sollen sie wenigstens einen besseren finanziellen Ausgleich erhalten.“

Planungsbeschleunigung

Der Bundesrat befasst sich mit zwei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung zum Thema Planungsbeschleunigung. Zunächst steht ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, der künftig eine Realisierung von Einzelprojekten von übergeordnetem Interesse per individuellem Maßnahmengesetz des Bundestages ermöglichen soll. Es handelt sich ausschließlich um Schienen- und Wasserstraßenprojekte. Enthalten ist beispielsweise die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Ein weiterer zur Länderabstimmung stehender Gesetzentwurf umfasst weitere Schritte zur Planungsbeschleunigung, die insbesondere für verkehrliche Ersatzneubauten gelten sollen. Dem Bundesrat liegen zu bei den Gesetzentwürfen einige Änderungsanträge der Ausschüsse vor. Beispielsweise wird die Aufnahme des Ausbaus der Eisenbahnstrecke nach Sylt gefordert.

Bundesrat ebnet Weg für mehr Landstrom

Der Bundesrat wird die Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung beschließen. Sie ermöglicht eine deutliche Reduzierung der Netzentgelte beim Landstrombezug durch Schiffe Der Preis für Landstrom ist bislang aufgrund der Betriebs- bzw. Stromkosten im Vergleich zur Eigenstromversorgung mit Schiffsdiesel an Bord wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Eine wesentliche Ursache dafür sind die anfallenden Netzentgelte. Dazu Senator Michael Westhagemann: „Mit der Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung ist die erste zwischen Bund und Ländern vereinbarte Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Landstrom in Häfen umgesetzt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine deutliche Ausweitung der Landstromnutzung und damit der Emissionsreduzierung von Schiffen in deutschen Häfen. Hamburg ist mit der bestehenden Landstromanlage in Altona und dem geplanten Bau weiterer Landstromanlagen für Container- und Kreuzfahrtschiffe sehr gut aufgestellt. Nun gilt es, gemeinsam mit dem Bund weitere Vereinbarungen, wie das Förderprogramm und die Anpassung der EEG-Umlage, umzusetzen.“

Betriebsrentner werden entlastet

Künftig werden Betriebsrentnerinnen und -rentner von Krankenversicherungsbeiträgen, die sie im Alter aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen haben, entlastet. Dadurch soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt und für Beschäftigte attraktiver gemacht werden. Mit dem Gesetz wird ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Freigrenze ein Freibetrag eingeführt. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet. 

Rückfragen der Medien

Sabine Spitzer | Vertretung beim Bund
Telefon: 030 20646 - 109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de

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