Auf Initiative Hamburgs dokumentieren die Staatsanwaltschaften bundesweit bereits seit 2018 bestimmte Motive der Hasskriminalität wie etwa antisemitisch, antichristlich, antiislamisch, behindertenfeindlich, fremdenfeindlich oder wegen der sexuellen Orientierung/Identität. Diese Erfassung ist wichtig. Denn häufig zielen die Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie beispielsweise Jüdinnen und Juden oder Homosexuelle zu verängstigen und sie zu isolieren. Mit der Erfassung kann diese Absicht in der Motivforschung festgehalten und bei der Strafverfolgung sowie im Rahmen der Strafzumessung im Strafverfahren auch gezielter berücksichtigt werden.
Die geplante Erweiterung des Katalogs ist Gegenstand einer Hamburger Initiative für die nächste Justizministerkonferenz im Juni 2020.
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: "Mir ist der Kampf gegen Hate Speech persönlich ein sehr wichtiges Anliegen. Es ist nicht zu übersehen, dass Frauen viel häufiger und oftmals ganz anders angegangen werden als Männer. Um dem strafrechtlich etwas entgegensetzen zu können, müssen sexistische Motive dokumentiert werden. Hierbei hilft eine gesonderte statistische Erfassung."