Stärkung der Organspende
Künftig werden Bürgerinnen und Bürger beim Gang zum Hausarzt oder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten regelmäßig über die Organspende informiert. Ebenso soll ab 2022 ein elektronisches Organspenderegister eingeführt werden. Dazu erklärt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Nach wie vor warten in Deutschland Tausende schwerkranke Menschen dringend auf ein Spenderorgan. Dadurch, dass der Bundestag sich im Januar gegen die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen hat, ist eine große Chance vergeben worden, die Lücke zwischen potentiellen und tatsächlichen Organspendern zu schließen. Denn 80 Prozent der Menschen wären bereit, ein Organ zu spenden, aber nur 35 Prozent von ihnen besitzen tatsächlich einen Organspendeausweis. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Aufklärung und Befragungen alleine nicht helfen, um die Spenderzahlen deutlich zu erhöhen. Hamburg will nun den Rückenwind der öffentlichen Diskussion um die Organspende nutzen, weiter für den Spendeausweis zu werben und zusammen mit den Kliniken an einer Steigerung der Organspenderzahlen zu arbeiten.“
Urheber von Hasspostings effektiver ermitteln
Hamburg und Bremen setzen sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser bekämpfen zu können. Die Bundesregierung soll dazu auf nationaler Ebene das so genannte Marktortprinzip statuieren. Außerdem soll sie sich auf europäischer Ebene für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen. Justizsenator Dr. Till Steffen macht deutlich: „Der Diskurs in den sozialen Netzwerken ist oft aggressiv und hasserfüllt. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass Menschen eingeschüchtert werden und Privatpersonen, Ehrenamtliche und zunehmend auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker offen bedroht werden. Was die Bundesregierung hier an Initiativen vorgelegt hat, reicht nicht aus. Unsere Staatsanwaltschaften müssen effektiv gegen die Urheberinnen und Urheber von Hasspostings vorgehen können. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass sich die großen sozialen Netzwerke im Ausland nicht mehr wegducken können, wenn Ermittlerinnen und Ermittler aus Deutschland Auskünfte erfragen.“
Pauschalreisende sollen bei Insolvenz des Veranstalters geschützt werden
Hamburg und Bremen fordern die Bundesregierung auf, Möglichkeiten der Absicherung der Kundengelder von Pauschalreisenden zu prüfen und zeitnah eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Ziel ist es, zukünftig einen kompletten Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Insolvenz von Pauschalreiseunternehmen zu garantieren. Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Der Fall Thomas Cook hat deutlich gezeigt, dass der Schutz für Pauschalreisende bei einer Großveranstalter-Insolvenz völlig unzureichend ist. Eine Insolvenzsicherung, die Reisende teilweise auf ihren Kosten sitzen lässt, verfehlt ihren Zweck. In der Zukunft sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Buchung einer Pauschalreise darauf vertrauen können, dass ihre Vorauszahlungen in vollem Umfang und unabhängig von der Größe des Reiseveranstalters abgesichert sind.“
Mit der Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters Thomas Cook in 2019 wurden erhebliche Lücken beim Insolvenzschutz für Pauschalreisende deutlich. Das Geld aus der Insolvenzversicherung reichte in diesem Fall nicht, um alle Ansprüche der Geschädigten zu befriedigen, die eine Pauschalreise gebucht und vorab bezahlt hatten. Grund ist die im deutschen Reiserecht festgeschriebene Regelung für Versicherer, die Haftungssumme im Insolvenzfall auf 110 Millionen Euro pro Jahr zu begrenzen.
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Einführung einer Ganztagsbetreuung in Grundschulen geht voran. Dazu errichtet die Bundesregierung ein Sondervermögen für die Länder, das jeweils eine Milliarde Euro in den kommenden zwei Jahren beinhaltet. Der eigentliche Rechtsanspruch soll in einem weiteren Schritt gesetzlich verankert werden. Die Länder gehen jedoch davon aus, dass die Kosten für die Ganztagsbetreuung erheblich höher ausfallen werden und fordern daher eine stärkere als die bisher vorgesehene Beteiligung des Bundes – auch an den entstehenden Betriebs- und Investitionskosten. Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard befürwortet die bundesweite Einführung der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter: „In Hamburg steht bereits heute allen Kindern eine ganztägige Betreuung in den Grundschulen zur Verfügung. Das ist wichtig, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken und die Bildungsgerechtigkeit voranzubringen. Die deutschlandweite Einführung wird einen Beitrag dazu leisten, dass Familien überall gute Bedingungen vorfinden und die Lebensverhältnisse in Stadt und Land gleichwertig sind. Allerdings benötigen wir Länder für die Umsetzung auch eine ausreichende finanzielle Unterstützung seitens des Bundes.“
Erhöhung des Wohngeldes
Die Bundesregierung hat im Oktober letzten Jahres das Klimaschutzprogramm zur Umsetzung des Klimaplans 2050 beschlossen. Dieses Programm beinhaltet auch die Einführung einer sogenannten CO2-Bepreisung im Sektor „Wärme“, die eine Erhöhung der Heizkosten ab 2021 mit sich bringen wird. Um Haushalte, die Wohngeld beziehen, in diesem Bereich zu entlasten, soll das Wohngeld erhöht werden. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf wird der Bundesrat in der nächsten Sitzung Stellung nehmen. Wohnungsbausenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Das Wohngeld entlastet Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Die Preisentwicklung bei den Heizkosten würde diese Haushalte überdurchschnittlich stark belasten. Die Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeldrecht begrüßen wir daher ganz ausdrücklich.“
Hamburg setzt sich für verbesserte Bundesfinanzierung des Nahverkehrs ein
Die Länderkammer stimmt morgen über zwei Gesetze des Bundestages ab, die künftig für ein deutlich höheres Finanzvolumen für Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im ÖPNV sorgen werden. Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden die Bundesmittel für Maßnahmen der Länder und Kommunen von derzeit jährlich 333 Millionen Euro auf 665 Millionen Euro in 2020 anwachsen. Ab 2021 liegt der Betrag bei jährlich 1 Milliarde Euro, ab 2025 soll er bei rund 2 Milliarden Euro liegen. Weitere Mittel für die Länder werden zudem über das Regionalisierungsgesetz ausgezahlt. Auch hier wird es zu einem deutlich ansteigenden Fördervolumen kommen. Große Teile dieser Mittelsteigerung könnten jedoch durch eine noch bestehende Regelung im Eisenbahnregulierungsgesetz mittelbar wieder an den Bund zurückfließen. Der Bundesrat hat sich im Laufe des Verfahrens mit den Stimmen Hamburgs klar für eine Änderung dieser Regelung ausgesprochen, damit sichergestellt wird, dass die Regionalisierungsmittel auch in voller Höhe ihrem vorgesehenen Zweck – der Förderung des Schienenpersonennahverkehrs – zufließen.
Planungsbeschleunigung für Verkehrsprojekte
Der Bundesrat befasst sich morgen mit zwei Gesetzen des Deutschen Bundestages zum Thema Planungsbeschleunigung. Dabei geht es zunächst um ein Gesetz, das künftig eine Realisierung von Einzelprojekten von übergeordnetem Interesse per individuellem Maßnahmengesetz des Bundestages ermöglichen soll. Es handelt sich ausschließlich um Schienen- und Wasserstraßenprojekte. Enthalten ist beispielsweise die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals oder der Ausbau der Bahnverbindung zwischen der Insel Sylt und dem Festland. Ein weiteres zur Länderabstimmung stehendes Gesetz umfasst bevorstehende Schritte zur Planungsbeschleunigung, die insbesondere für verkehrliche Ersatzneubauten gelten sollen. Aus Hamburger Sicht ist vor allem zu begrüßen, dass künftig auch für Maßnahmen des ÖPNV planungsbeschleunigte Verfahren möglich sein werden. Der Bundesrat hatte sich hierfür bereits zuvor stark gemacht.
Staatsrätin Almut Möller wird Mitglied im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Der Bundesrat wird in der kommenden Sitzung Staatsrätin Almut Möller, Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten, als Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte benennen. Das Institut mit Sitz in Berlin ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet. Zudem berichtet es jährlich dem Deutschen Bundestag und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte sowie internationale Menschenrechtsgremien.
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