Neben den Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaft gibt es auch Fördermöglichkeiten der IFB im Bereich Sport und Kultur, die auch in der aktuellen Lage zur Verfügung stehen. Finanzsenator Andreas Dressel: „Gemeinsam mit Kultur- und Sportbehörde prüfen wir, ob die in Vorbereitung befindlichen Unterstützungen des Bundes und der KfW sowie die bestehenden Fördermöglichkeiten der IFB für die sich in der Coronakrise abzeichnenden Fallgestaltungen auch in Hamburg ausreichend sind oder angepasst werden müssen. Die zur Eindämmung der Virusverbreitung notwendigen Absagen von Veranstaltungen werden gerade im Bereich Kultur und Sport relevante finanzielle Folgen haben, wir verstehen die Sorgen gerade der Kulturinstitutionen und im Sport und prüfen unsere Möglichkeiten. Schon gestern habe ich auf die Unterstützungsmöglichkeiten unserer Finanzämter hingewiesen. Auch hier prüfen wir weitere Möglichkeiten, wo wir aber auch auf Kooperation mit dem Bund angewiesen sind.“
Ein Überblick:
Kurzarbeitergeld:
Aktuell gelten die bisherigen Kurzarbeiterregelungen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf u.a. zur Stärkung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Kurzarbeit kann demnach auch beantragt werden, wenn 1/10 statt 1/3 der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen ist. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallstunden sollen ganz oder teilweise vom Staat übernommen und die Regelungen der Kurzzeitarbeit auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ausgeweitet werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Sie sind bis zum 31.12.2021 befristet. Für die Kurzarbeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die BASFI ist im zuständigen Verwaltungsausschuss vertreten.
Finanzierungsprogramme:
Übersicht der bisherigen Finanzierungshilfen durch IFB, Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg und KfW:
Programm / Name | Für wen? | Darlehenssumme | Zuständigkeit |
Hamburg-Kredit | KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Jahresumsatz. | Bis zu 750.000 Euro | IFB |
Hamburg-Kredit | KMU der gewerbl. Wirtschaft; bis zu 250 MA und 50 Mio. Euro Umsatz; länger als 5 Jahre am Markt. | Bis zu 500.000 Euro | IFB |
Bürgschaften | KMU; Gründer und Freiberufler | Bis zu 1,25 Mio. Euro | BG |
Landesbürgschaften | Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg | Über 1,25 Mio. Euro | IFB |
ERP-Gründerkredit universell | Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe | Bis zu 500.000 Euro | KfW |
KfW-Unternehmerkredit | Gewerbl. Wirtschaft + freie Berufe; länger als 5 Jahre am Markt | Bis zu 25. Mio. Euro | KfW |