Die Prüfung der am 4. März 2020 von den Vertrauenspersonen der Initiative abgegebenen Unterschriftenlisten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord hat ergeben, dass die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten erreicht wurde. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.
Der Senat leitet diese Feststellung nun einer Vertrauensperson sowie der Bürgerschaft zu. Die Entschließungsfrist der Bürgerschaft zu dem Anliegen der Volksinitiative endet am 2. September 2020.
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