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Eindämmung der Corona-Pandemie Hamburg führt Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Vorschriften ein

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Der Senat hat eine Rechtsverordnung beschlossen, die die bislang erlassenen Allgemeinverfügungen zusammenfasst und einen Bußgeldkatalog für Hamburg beinhaltet. Dieser sieht Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro vor.

Innensenator Andy Grote

Corona: Hamburg führt Bußgeld zu Corona Verstößen ein

Die bisherigen Allgemeinverfügungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sind jetzt in einer heute vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zusammengefasst. Die darin enthaltenen Regelungen sind mit einem einheitlichen Katalog an Ordnungswidrigkeitsverstößen und entsprechenden Bußgeldregelsätzen versehen worden.

Zwar übernimmt die große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Verhalten nach wie vor Verantwortung füreinander und hält sich an die derzeit notwendigen Einschränkungen, dennoch registriert die Polizei Hamburg täglich eine dreistellige Zahl von Verstößen im gesamten Stadtgebiet. Um gegen Zuwiderhandlungen einheitlich und noch zielgerichteter vorgehen zu können, hat der Senat am heutigen Donnerstag Bußgeldsätze von 150,- bis 25.000,- Euro festgelegt. Der neue Bußgeldkatalog tritt ebenso wie die Rechtsverordnung zu Freitag, den 3. April, in Kraft und ist in Kürze online unter www.hamburg.de/coronavirus/ transparent und für jeden einsehbar.

Verstoß gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Übersicht)Regelsatz-Bußgeldhöhe
- Nichteinhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zueinander an öffentlichen Orten
- Aufenthalt im öffentlichen Raum in Begleitung von mehr als einer Person, die nicht in derselben Wohnung lebt
- Betreten von Spielplätzen
- Teilnahme an öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen
150,- EUR

- Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten
- Fehlende Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m in Betrieben, trotz Pflicht und Möglichkeit

bis zu 1.000,- EUR
- Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels
- Betrieb von Gewerbe bzw. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (u.a. Friseure, Kosmetik- oder Massagestudios)
bis zu 2.500,- EUR
- Öffnung von Spielplätzen
- Durchführung von Busreisen zu touristischen Zwecken
- Öffnung von Gaststätten, Speiselokalen oder Kantinen
bis zu 4.000,- EUR

- Öffnung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen oder Vergnügungsstätten (u.a. Clubs, Diskotheken, Messen, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Prostitutionsstätten)

- Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen

bis zu 5.000,- EUR

Die genannten Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln. Bei Wiederholungsverstößen im gewerblichen Bereich kann eine Geldbuße bis zu 25.000,- Euro verhängt werden.

Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiterhin als Straftat verfolgt. Bei strafrechtlicher Relevanz kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden (§§ 74, 75 IfSG). Als Straftat wird u.a. ein Verstoß gegen eine Quarantäne-Anordnung oder gegen das berufliche Tätigkeitsverbot bewertet. Wer durch einen Verstoß nachweislich das Corona-Virus weiterverbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Innensenator Andy Grote: „Mit dem heute beschlossenen Bußgeldkatalog wollen wir zwar weiterhin mit Augenmaß, aber auch zielgerichtet dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Nur wenn wir alle in dieser schwierigen Zeit mit unserem Verhalten Verantwortung füreinander übernehmen, können wir Leben retten. Wer das nicht verstehen will, weiß ab sofort, was ihn erwartet. Da, wo Regeln vorsätzlich missachtet werden, wenden wir die neue Verordnung konsequent an.“

 

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus in Hamburg:

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet: www.hamburg.de/coronavirus.

Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Rückfragen der Medien
Behörde für Inneres und Sport,
Pressestelle
Telefon: (040) 428 39 – 26 73
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

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