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Maskenpflicht im ÖPNV Einführung der Vertragsstrafe im HVV: Verkehrsunternehmen und Behörde ziehen erste positive Bilanz

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Gut eine Woche nach der Einführung einer Vertragsstrafe bei Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht im HVV-Verbund haben die Verkehrsunternehmen im HVV sowie die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine erste Auswertung der Kontrollen zur Maskendisziplin vorgenommen – und ziehen eine positive Bilanz: Nachdem die Bereitschaft der Fahrgäste in Bussen, Bahnen und den fahrkartenpflichtigen Bereichen konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen nach Ende der Schulferien abgenommen hatte und bei Kontrollen in der Spitze bis zu 15 Prozent Fahrgäste ohne Alltagsmaske im ÖPNV angetroffen wurden, hat sie sich nach Einführung der Vertragsstrafe wieder deutlich verbessert. Im Durchschnitt liegt die Tragequote aktuell wieder bei rund 95 Prozent.

Einführung der Vertragsstrafe im HVV: Verkehrsunternehmen und Behörde ziehen erste positive Bilanz

Seit ihrer Einführung haben die Verkehrsunternehmen im HVV mit Stand 2. September 2020 insgesamt rund 1 400 Vertragsstrafen aussprechen müssen. Die Bereitschaft zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung variiert nach wie vor je nach Wochentag, Tageszeit und Strecke. Das korrekte Tragen der Mund-Nasenbedeckung ist in Bus und Bahn wichtig, um andere Menschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen – gerade weil nicht immer und überall der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Kontrollen zur Einhaltung werden von den Prüf- und Sicherheitsdiensten sowohl im Rahmen der Fahrscheinkontrollen als auch in gesonderten Kontrollen durchgeführt. Hochbahn, VHH und S-Bahn verfügen insgesamt über 750 Sicherheitskräfte. Bis zu 60 Streifen sind in der Spitze parallel in Verkehrsmitteln und Haltestellen unterwegs.

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Dass die Tragedisziplin nun wieder deutlich zugenommen hat, zeigt, dass die Einführung der Vertragsstrafe richtig und notwendig war. Mit ihr haben wir noch einmal verdeutlicht, dass das korrekte Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im ÖPNV eine Pflicht und keine Empfehlung ist, dem Schutz aller Fahrgäste dient und bei Nicht-Einhaltung auch sanktioniert werden kann. Die Verkehrsunternehmen werden die Einhaltung auch weiterhin kontrollieren, damit sich die Kundinnen und Kunden im HVV möglichst sicher und wohl fühlen können. Meine Idealvorstellung wäre es, dass künftig keine Strafen mehr ausgesprochen werden müssten. Mein Dank gilt nach wie vor dem Gros der Fahrgäste, die die Maskenpflicht befolgen und sich damit solidarisch mit ihren Mitmenschen zeigen.“

Dietrich Hartmann, Geschäftsführer des Hamburger Verkehrsverbundes: „Die Aufnahme der Vertragsstrafe in die Beförderungsbedingungen des HVV ist ein klares Signal, das schnell Wirkung gezeigt hat. Das freut mich sehr. Mit einer korrekt sitzenden Mund-Nasen-Bedeckung tragen die HVV-Fahrgäste entscheidend zum Infektionsschutz bei. Die Nutzung des ÖPNV bleibt damit für alle Fahrgäste sicher.“

Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionszahlen und gleichzeitig ansteigender Fahrgastzahlen nach den Sommerferien hatte sich die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Abstimmung mit dem HVV dazu entschlossen, zum Schutz der Fahrgäste die Beförderungsbedingungen im HVV anzupassen und eine Regelung für eine sogenannte Vertragsstrafe von 40,- Euro auf den Weg zu bringen, die seit dem 24. August 2020 erhoben wird, wenn gegen die seit April geltende Maskenpflicht im ÖPNV verstoßen, d.h. die Alltagsmaske nicht ordnungsgemäß über Mund und Nase in Bussen und Bahnen sowie im fahrscheinpflichtigen Bereich des HVV getragen wird. Diese Vertragsstrafe ist vergleichbar zum Schwarzfahren oder zur Nicht-Beachtung des geltenden Alkohol-oder Rauchverbots im ÖPNV und wird direkt vor Ort von den HVV-Kontrolleuren erhoben. Sie gilt im gesamten HVV.

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