Hamburg, so Senator Westhagemann, werde weiter für ein Freihandelsabkommen eintreten, das den künftigen wirtschaftlichen Beziehungen ein solides rechtliches Fundament garantiert, einen möglichst freien Warenverkehr ermöglicht sowie Zölle und sonstige technische Handelshemmnisse und damit zusätzliche Bürokratie vermeidet. Gleichzeitig bereitet sich die Stadt aber auch auf die Situation vor, sollte es nicht zu einer Vereinbarung kommen.
Hintergrund
Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Im Austrittsabkommen haben beide Seiten einen Übergangszeitraum vereinbart, der am 31. Dezember 2020 endet. Bis dahin gelten für den Warenaustausch die bisherigen EU-Regeln. Die Möglichkeit einer Verlängerung bis spätestens 31. Dezember 2022 wurde von der britischen Regierung abgelehnt. Im März haben EU und Großbritannien Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen aufgenommen, in dem vor allem Fragen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (z. B. beiderseitiger barrierefreier Marktzugang, Zollfreiheit usw.) geregelt werden sollen. Kurz vor Auftakt der 8. Verhandlungsrunde (9./10. September 2020) hat die britische Regierung den Entwurf eines Gesetzes („UK Internal Market Bill“) vorgelegt, das nach eigenem Bekunden im Falle des Inkrafttretens mit wichtigen Bestimmungen des Austrittsabkommens (z B. zollrechtlicher Sonderstatus Nordirlands zwecks Vermeidung von Kontrollen an der inneririschen Grenze, Anwendung der EU-Rechts über staatliche Beihilfen) unvereinbar wäre.