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Prepaid-Handys für Gefangene Genehmigung ist planmäßig widerrufen worden

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Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen bei den Besuchen waren in einigen Justizvollzugsanstalten geeigneten Gefangenen befristet Mobiltelefone erlaubt worden. Weil nun wieder deutlich mehr Besuche möglich sind, ist die Genehmigung für die Handys widerrufen worden. Für viele Gefangene ändert sich vorerst aber nichts.

Ein Nokia Tastenhandy liegt auf einem Tisch.

Prepaid-Handys: Genehmigung ist planmäßig widerrufen worden

Die Entscheidung, in einzelnen Justizvollzugsanstalten bei geeigneten Gefangenen befristet Mobiltelefone zuzulassen, war zu Beginn der Corona-Pandemie getroffen worden. Damit konnten die Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten abgemildert und soziale Kontakte zu Familie und Freunden sichergestellt werden. Inzwischen können wieder deutlich mehr Besuche vor Ort zugelassen werden. Deshalb wurde die Genehmigung zur Nutzung der Mobiltelefone in den Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel, Billwerder, Glasmoor und im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt zum 30. September 2020 widerrufen.

Ausnahmen gelten bis auf weiteres für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und in der Außenstelle Bergedorf der Sozialtherapeutischen Anstalt wegen der dort nach wie vor eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten. In Hahnöfersand muss jeder Besucher mit einem Dienstfahrzeug am Außentor abgeholt werden, der Besuch findet ausschließlich in einem Trennscheibenraum statt. In der Außenstelle Bergedorf der Sozialtherapeutischen Anstalt kann wegen der räumlichen Gegebenheiten unter den aktuellen Bedingungen kein Besuch angeboten werden.

Eine große Zahl von Gefangenen hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gerichtlich gegen den Widerruf der Genehmigung vorzugehen. Diese Fälle befinden sich in der Klärung. In den Fällen, in denen Gefangene Anträge im einstweiligen Rechtsschutz gestellt haben, können sie ihre Mobiltelefone bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter nutzen. Die Anstalten folgen hier der Empfehlung der Gerichte.

In allen Anstalten können neben den Mobiltelefonen nach wie vor verstärkt Flurtelefone genutzt werden, die regelmäßig gründlich desinfiziert werden. Angesichts der Corona-Pandemie wurden die bisherigen Zeit- und Geldlimits aufgehoben. Zusätzlich werden Pilotversuche in der Teilanstalt für Frauen der Justizvollzugsanstalt Billwerder und in der Sozialtherapeutischen Anstalt durchgeführt, um Haftraumtelefonie zu erproben.

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