Hamburg setzt sich für Verbesserungen im Gesundheitswesen zu Pandemiezeiten ein
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz reagiert die Bundesregierung auf die hohe Belastung der Gesundheitsversorgung in Pandemiezeiten und den Investitionsstau im Gesundheitswesen. Mit einem Fonds in Höhe von 3 Milliarden Euro werden Investitionen in digitale Infrastruktur und moderne Notfallkapazitäten gefördert. Daneben wird ein Pflegebonus für Pflegekräfte eingeführt, die bei der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten besonderen Belastungen ausgesetzt waren. Ebenso wird das Kinderkrankengeld für das Jahr 2020 um fünf Tage erweitert. Auf Initiative Hamburgs setzte sich der Bundesrat in einer Entschließung für die Belange der Universitätsklinika ein, deren Bedeutung für Gesundheitsversorgung und Forschung von zentraler Bedeutung ist.
Amtshilfe durch die Medizinischen Dienste während der Corona-Pandemie
Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben eine gemeinsame Initiative eingebracht, die eine Fortsetzung der Unterstützung der Arbeit der Öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) durch die Medizinischen Dienste im Rahmen der Ausrufung einer pandemischen Lage ermöglichen soll. Während der andauernden Corona-Pandemie haben zeitweise auf freiwilliger Basis rund 800 Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Assistenz- und Verwaltungsbereich diese Aufgaben wahrgenommen. Da die Entleihung von Personal jedoch nicht dem gesetzlichen Auftrag der Medizinischen Dienste entspricht, kann die Praxis in dieser Form nicht unbegrenzt weitergeführt werden. Die Initiative sieht daher vor, hierfür eine rechtliche Grundlage zu schaffen, insbesondere auch um Interessenkonflikte zu vermeiden, wenn das Personal für die originären Aufgaben nicht zur Verfügung steht.
Hamburg setzt sich für die Entfristung der Westbalkanregelung ein
Mit einer Verordnung will die Bundesregierung die sogenannte Westbalkanregelung über ihre bisherige Gültigkeit hinaus bis Ende 2023 mit einem neuen jährlichen Kontingent von 25.000 Menschen verlängern. Anhand der bisherigen Regelung können Staatsangehörigen der Westbalkanstaaten Zustimmungen mit Vorrangprüfung zur Ausübung jeder Beschäftigung in Deutschland erteilt werden. Diese Regelung läuft Ende 2020 aus. Hamburg und einige weitere Länder hatten sich mit einer Länderinitiative für eine Entfristung dieser Vorschrift stark gemacht, da auf diese Weise in den letzten Jahren viele, in einigen Branchen dringend benötigte Arbeitskräfte nach Deutschland gekommen sind.
Hamburg und weitere Länder üben grundsätzliche Kritik an der Berechnung der Regelbedarfssätze
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Regelbedarfssätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe sowie die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem kommenden Jahr neu ausgestalten. Nach dieser Neuermittlung steigen zum Beispiel der Regelsatz für Einpersonenhaushalte ab Januar auf 439 Euro und der Regelsatz für Ehegatten mit gemeinsamem Haushalt auf 395 Euro. Zudem ist eine weitere leichte Anhebung der Sätze im Bundestagsverfahren bereits in Aussicht gestellt. Hamburg und weitere Länder zweifeln erneut die grundlegenden Berechnungsmethoden für die Regelbedarfssätze an und forderten eine besondere Berücksichtigung von Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen.
Hamburg unterstützt Gesetz zum Ausbau von Ladesäulen auf privaten Grundstücken
Der Bundesrat stimmte auch über Änderungen für die Installation von Ladepunkten auf privaten Grundstücken ab. Bislang müssen alle Wohnungseigentümer einer Ladestation zustimmen. Diese Pflicht zu einstimmigen Entscheidungen und hohe Hürden für die Beschlussfähigkeit haben die Eigentümer-Gemeinschaften oft nahezu gelähmt. Das Gesetz soll diese Vorgänge vereinfachen und damit Elektromobilität und Barrierefreiheit leichter ermöglichen. Angesichts der steigenden Zahl an E-Fahrzeugen ist absehbar, dass allein durch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Hamburg will den Ausbau von Lademöglichkeiten auf privaten Flächen, zum Beispiel an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien deutlich voranbringen und unterstützte dieses Gesetz der Bundesregierung im Bundesrat.
Jahressteuergesetz 2020 – Wichtige Neuregelungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 stand ebenfalls auf der Agenda des Bundesrates. Darin ist eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht enthalten. Unter anderem soll die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden. Der Entwurf sieht außerdem Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Steuerbetrug durch Händler aus nicht EU-Ländern vor. Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Die Länder hatten außerdem Punkte zur Verbesserung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts eingebracht, die bürokratische Hürden abbauen sollen. Dabei handelt es sich zum Teil um Beschlüsse der Finanzministerkonferenz aus dem vergangenen Jahr. Eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen soll ehrenamtliches Engagement attraktiver machen. Künftig gelten zudem auch Themen wie Klimaschutz und der Betrieb von Freifunk-Netzen als gemeinnützig und können steuerrechtlich geltend gemacht werden. Dafür wird der Zweckkatalog der Abgabenordnung erweitert.
Die Länder forderten die Bundesregierung außerdem auf, zu Cum/Ex-Altfällen sowie in Bezug auf die sogenannten Share-Deals - also Steuergestaltungsmodelle bei der Grunderwerbsteuer - zeitnah rechtssichere Lösungen vorzulegen.
Sonderregelung zur Kandidatenaufstellung in Pandemiefällen
Der Bundesrat hat auch über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, die eine Sonderregelung zur Aufstellung von Kandidaten und Kandidatinnen für die Bundestagswahl in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie vorsieht, beraten. Im Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt sollen Wahlbewerber auch ohne Versammlungen benannt werden können, zum Beispiel durch den elektronischen Versand von Wahlunterlagen oder die Abstimmung per Briefwahl. Nach der geltenden Rechtslage gibt es in derartigen Situationen keine Möglichkeit, auf die Durchführung der Kandidatenaufstellung in Versammlungen zu verzichten.
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