Für die Stellungnahmen der Länder in Gesetzgebungsverfahren fordern die Justizsenatorinnen aus Hamburg und Bremen längere Fristen. Damit soll eine sachgerechte Praxisbeteiligung garantiert werden. Die bisherigen Fristen von oft kaum mehr als zwei Wochen, im Einzelfall sogar von wenigen Tagen, beschneiden die Möglichkeiten der Länder bei Vorhaben des Bundes. Gehäuft auftretende Fristverkürzungsbitten im Bundesratsverfahren erschweren in den Ländern die Vorbereitung von Bundesratssitzungen.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die Qualität eines Gesetzes hängt auch davon ab, ob alle Beteiligten ausreichend Zeit hatten, den Gesetzentwurf zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen. Die Fristen dafür sind oft zu knapp für umfassende Stellungnahmen aus den Ländern. Bei Fristen von teils sogar nur zwei Tagen kann man die Praxis, also Gerichte, andere Landesbehörden und zum Teil auch Landesverbände, faktisch nicht mehr beteiligen. Wichtige Erkenntnisse können so nicht einfließen."
Hamburg und Bremen sehen außerdem Verbesserungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Gesetzesvorlagen des Bundesrates durch den Bundestag. Laut Grundgesetz muss der Bundestag diese Vorlagen in angemessener Frist beraten und einen Beschluss fassen. Das passiert regelmäßig nicht und die entsprechenden Gesetzesvorlagen des Bundesrats verfallen. Das Engagement der Länder wird so durchkreuzt, obwohl die rechtspolitischen Anstöße auch von Länderseite wichtig für eine lebendige Demokratie und gelebten Föderalismus sind.
Bremens Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling sagt dazu: "Keine Frage, der Bundestag kann, darf und soll Prioritäten in der Bearbeitung von Initiativen der Länder setzen. Aber er darf deren Behandlung eben auch nicht grundlos verschleppen und so das Gesetzesinitiativrecht des Bundesrates aushöhlen. Föderalismus ist nicht ohne Grund ein tragendes Staatsprinzip. Deswegen wollen wir erreichen, dass Bundesratsinitiativen durch den Bundestags künftig innerhalb klarer Fristen – und damit tatsächlich in angemessener Zeit – behandelt werden müssen."
Der Beschlussvorschlag fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf, geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Bei Gesetzesvorhaben des Bundes wären Fristen wünschenswert, die eine Praxisbeteiligung durch die Landesjustizverwaltungen sinnvoll ermöglichen. Bei Gesetzesvorhaben des Bundesrates wäre ebenfalls die Einführung einer konkreten Frist denkbar, bis zu der Beratung und Beschlussfassung des Bundestages erfolgt sein müssen.