Dr. Reiner Haseloff ist neuer Bundesratspräsident
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, ist neuer Bundesratspräsident. Zum 1. November übernahm er turnusgemäß die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Dr. Dietmar Woidke. Die 995. Sitzung des Bundesrates wird der neue Bundesratspräsident mit einer Ansprache eröffnen.
Hamburger Initiative: Streichung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz
Mit einer Grundgesetzänderung soll der Begriff „Rasse“ in Artikel 3 GG durch die Formulierung „rassistisch“, bezogen auf Benachteiligung oder Bevorzugung, ersetzt werden. Der jetzige Begriff ist problematisch, denn er suggeriert, es gäbe eine biologische Begründung, Menschen in Rassen einzuteilen.
Durch die von Hamburg vorgeschlagene Änderung würde es im Grundgesetz dann heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Hamburg befürwortet Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung im Stromsektor das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für den Stromsektor verankern und entsprechende Ausbaupfade für das kommende Jahrzehnt festlegen.
Für Hamburg, das in seinem neuen Klimaschutzgesetz eine Solarpflicht für Gebäude verankert hat, sind ein neu geschaffenes Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und neue Anreize für Mieterstrom wichtige Elemente des neuen EEG. Die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele bei der Landstromversorgung von Schiffen erhält durch die weitgehende Entlastung des Landstroms von der EEG-Umlage Unterstützung. Gleiches gilt für die Versorgung von Industrie und anderen Sektoren mit Grünem Wasserstoff. Die Dekarbonisierung und damit die Zukunftssicherung des Industriestandortes Deutschland setzt den Aufbau einer Grünen Wasserstoffwirtschaft voraus. Dazu müssen Wettbewerbsnachteile gegenüber fossilen Energieträgern unverzüglich abgebaut werden. Eine von Hamburg eingebrachte Entschließung fordert die Bundesregierung auf, den vorgesehenen Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen.
Von den Ländern kommt allerdings auch deutliche Kritik: Angesichts ehrgeiziger Pläne für Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft oder Digitalisierung erscheint es ihnen nicht plausibel, dass der deutsche Bruttostromverbrauch bis 2030 auf dem heutigen Niveau verharren wird, wie es im Gesetzentwurf vorausgesetzt wird: Sollte der Stromverbrauch wie zu erwarten deutlich ansteigen, dann wäre mit dem jetzt vorgesehenen Ausbau der Erneuerbaren Energien das Verfehlen der Klimaziele garantiert.
Hamburg unterstützt pandemiebedingte Anpassungen im Infektionsschutzgesetz
Mit der bereits dritten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes seit Beginn der Corona-Pandemie will die Bundesregierung den Bevölkerungsschutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite fortentwickeln und notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens vornehmen. So werden mit dem Gesetzentwurf unter anderem der Begriff des Risikogebietes gesetzlich definiert, eine Verpflichtung zu digitalen Einreiseanmeldungen nach Aufenthalt in einem solchen Gebiet eingeführt und die Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall angepasst. Darüber hinaus werden die durch den sogenannten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehenen Maßnahmen wie der Ausbau der bundesweiten Vernetzung der Gesundheitsbehörden festgeschrieben. Auch Ansprüche auf Schutzimpfungen und Testungen auch für Nichtversicherte werden geschaffen. Der Bundesrat wird mit den Stimmen Hamburgs zu dem Vorhaben Stellung nehmen und eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sowie präzisere Regelungen bei den Eingriffsmaßnahmen und den Verdienstausfällen einfordern.
Verordnung zu Einwegplastik soll ab kommendem Juli gelten
Die EU hat der Umweltverschmutzung durch Plastik mit der Einwegkunststoff-Richtlinie (RL 2019/904/EU) den Kampf angesagt. Die Verordnung, der jetzt der Bundesrat zustimmen muss, setzt die EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Demzufolge sollen schon ab Juli des kommenden Jahres eine ganze Reihe von Einweg-Plastikprodukten aus unserem Alltag verschwinden: Wattestäbchen, Besteck, Teller und Trinkhalme aus Plastik, aber auch Coffee-to-go-Becher mitsamt Deckeln und Rührstäbchen sowie Behälter, aus denen Lebensmittel direkt verzehrt werden. Darüber hinaus werden alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff verboten, also solche Plastikprodukte, die durch Oxidation in Mikropartikel zerfallen.
Die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie wird einhellig begrüßt. Der Vorschlag, neben den von der Verordnung erfassten Produkten aus expandiertem Polystyrol auch solche aus weiteren Kunststoffarten zu verbieten, wurde vom Bund allerdings nicht aufgegriffen.
Hamburg setzt sich für eine bessere Gesundheits- und Pflegeversorgung ein
Eine nachhaltige und bessere gesundheitliche und pflegerische Versorgung ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Die geplanten Regelungen betreffen unter anderem Liquiditätshilfen für Zahnärzte, bundesweite Verträge zur Heilmittelversorgung, die Förderung zusätzlicher Hebammenstellen, die Personalausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie die zusätzliche Finanzierung für Kinder- und Jugendmedizin. Insbesondere aber enthält der Entwurf Änderungen, mit denen die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenkassen gesichert und die Beitragssatzgarantie eingehalten werden soll. Die geplanten Änderungen sind aus Sicht der Länder brisant, weil sie die Finanzierungslage der Kassen durch ein Abschmelzen der Finanzreserven teilweise stark beeinflussen und erhebliche Finanzdefizite zur Folge haben können. Hamburg unterstützt Forderungen, die darauf zielen, die Krankenkassen weit weniger zu belasten und setzt sich für einen Bundeszuschuss ein.
Hamburg unterstützt Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz will die Bundesregierung die Grundlage schaffen, um die bisher geltenden Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld verlängern zu können. Beschäftigte, für die ihre Unternehmen bis Ende März 2021 Kurzarbeitergeld beantragt haben, sollen demnach bis Ende 2021 Zahlungen erhalten können. Zudem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten durch während der Kurzarbeit aufgenommene geringfügige Beschäftigung verlängert und die berufliche Weiterbildung gestärkt. Der Bundesrat wird gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erheben.
Grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Der Bundesrat nimmt darüber hinaus Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist das Vormundschaftsrecht unübersichtlich geworden und bildet die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Einige Regelungen bergen für den Rechtsanwender etliche Probleme. Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die gerichtliche Aufsicht. Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden werden, während Pflichtwidrigkeiten des Betreuers besser erkannt und sanktioniert werden sollen.
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